Rechnungsprüfungsamt Nürnberg
Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg ist eine Pflichteinrichtung nach den Vorschriften der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern. Es ist bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben unabhängig, Stadtrat und Oberbürgermeister können ihm Prüfungsaufträge erteilen.
Der Feststellung der Jahresabschlüsse und der Entlastung durch den Stadtrat der Stadt Nürnberg geht die örtliche Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss voraus. Das Rechnungsprüfungsamt ist hierbei umfassender Sachverständiger für den Rechnungsprüfungsausschuss. Die jeweils aktuellen Berichte und Sitzungsvorlagen können im Ratsinformationssystem der Stadt Nürnberg über den nachfolgenden Link eingesehen werden.
Die Rechnungsprüfung erstreckt sich auf die Einhaltung der für die Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze: Insbesondere Jahresabschlussprüfung, Prüfung der Ordnungsmäßigkeit, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit sowie die Kassenprüfungen. Prüfungsobjekte sind dabei die gesamte Stadtverwaltung und die Eigenbetriebe, Beteiligungsunternehmen, Zweckverbände, Stiftungen und Zuschussempfänger.