Im Bundesland Bayern gibt es gemäß dem bayerischen Landesstraf- und Verordnungsgesetz bzw. Polizeiaufgabengesetz eine Parallelzuständigkeit von Stadt und Polizei für die effektive Gefahrenabwehr. Diese Zusammenarbeit bildet das Fundament des Nürnberger Sicherheitspakts.
Die allgemeinen Sicherheitsbehörden, darunter Gemeinden, Landratsämter, Regierungen und das Staatsministerium des Innern, haben die Aufgabe, die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrechtzuerhalten. Dies beinhaltet die Abwehr von Gefahren und durch Unterbindung und Beseitigung von Störungen. Die Behörden können der Polizei hierfür auch Weisungen erteilen.
Die Polizei hat die Aufgabe, die allgemein oder im Einzelfall bestehenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren, wenn keine anderen Behörde rechtzeitig eingreift. Trotz dieser Eilzuständigkeit der Polizei bleibt die grundsätzliche Zuständigkeit der Gemeinde bestehen.
- Größtmögliche Ordnungs- und Sicherheitspräsenz gewährleisten.
- Die niederschwellige Ansprechbarkeit der Behörden und Einrichtungen für Bürger verbessern.
- Das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung ausreichend berücksichtigen.
- Auf besondere Gefahrenszenarien schnell, abgestimmt und kompetent reagieren.
- Vor möglicher Gewalt und Unterdrückung bewahren.
- Kooperationsprojekte für besondere Problemlagen initiieren und unterstützen.
Fundament des Sicherheitspakts
Gefahrenabwehr durch Stadt und Polizei
Strafverfolgung
Die Verfolgung von Straftaten ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft und der Polizei. Dabei wird im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten versucht, Ziele des Sicherheitspakts zu berücksichtigen.
„Community Policing“
Das Konzept des „Community Policing“ beruht auf zwei Säulen:
- Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum sind gemeinsame Aufgabe von Stadt und Polizei.
- Die Bürgerschaft – Bürger, Vereine und die gewählten Organe – sollen für die Sicherheit und Ordnung in der Stadt aktiviert und herangezogen werden.
Öffentliche Sicherheit braucht öffentliche Ordnung
Stadt und Polizei sehen in der „öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ einen untrennbaren Zusammenhang. Die öffentliche Ordnung (z.B. ungeschriebene Gesetze und Verhaltensmuster, Moral, Sitte, Anstand) stellt die Grundlage der öffentlichen Sicherheit dar. Ihre Gewährleistung ist gemeinsame Aufgabe von Stadt und Polizei und wesentlicher Beitrag zur Kriminalprävention. Befragungen zum Sicherheitsempfinden zeigen, dass Unsicherheit sehr stark aus Mängeln der öffentlichen Ordnung erwächst.
Sozialpolitik als beste und wirksamste Kriminalpolitik
Diese Aussage Franz von Liszts gilt auch heute noch uneingeschränkt. Kommunale Präventsionsarbeit für Sicherheit und Ordnung ist nicht alleine die Aufgabe der Sicherheitsbehörden. Nur auf einer sozial, wirtschaftlich und kulturell intakten Basis kann Ordnung entstehen. Die Stadt erbringt mit der Bereitstellung von sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Einrichtungen einen wichtigen Präventionsbeitrag. Darauf basiert auch die breite und intensive Kooperation der Polizei mit dem Sozialreferat und den Schulen.