Foto: Uwe Niklas 2013

Sicherheitspakt

Versammlungen und Großveranstaltungen

Polizisten auf Pferden © Bayer / Polizei

Kommunen und Polizei sind für die Gefahrenabwehr im örtlichen Bereich zuständig.
Bei Großveranstaltungen und anderen gefahrträchtigen Ereignissen werden gemeinsam die sicherheitsrelevanten Rahmenbedingungen erarbeitet.

Einige Beispiele:

    • Fußball-Bundesliga bzw. internationale Fußballspiele im Nürnberger Stadion die Stadionverordnung oder den Auflagenbescheid betreffend.
    • Open-Air-Veranstaltungen hinsichtlich der Begrenzung der Veranstaltungszeiten und des Lärmpegels, des Einsatzes privater Sicherheitskräfte, der Zusammenarbeit von Rettungs- und Sicherheitsdiensten und anderen Aufgaben.
    • Volksfeste und Stadtteilkirchweihen bzw. –feste betreffend der räumlichen und zeitlichen Begrenzung, des Einsatzes von privaten Sicherheitsdiensten, zusätzliche Auflagen und des Erlasses von Aufenthaltsverboten für potentielle Gewalttäter.
    • Innerstädtische Gastronomie, Großdiskotheken und andere Risikolokale nach Änderung des Gaststättenrechts und Wegfall der Sperrzeiten.
    • Versammlungen insbesondere extremer politischer Richtungen betreffend.

    Die Polizei ist aufgrund ihrer Aufgabenstellung und ihres breiten Erfahrungsspektrums sehr gut in der Lage, die Sicherheitsbehörde und die Veranstalter kompetent hinsichtlich erfolgsversprechender Präventionsansätze zu beraten.

    Die Erfahrungen zeigen, dass eine gemeinsame und professionelle Organisation bei großen oder gefahrenträchtigen kleineren Veranstaltungen das Sicherheitsrisiko auf ein vertretbares Mindestmaß reduzieren hilft.