Antrag auf Drehgenehmigungen

Allgemeine Informationen

Für Dreharbeiten, die sich auf das allgemeine Verkehrsgeschehen auswirken, oder bei denen Verkehrsflächen derart genutzt werden, dass der allgemeine Verkehr beeinträchtigt wird, benötigen Sie eine Drehgenehmigung im Sinne der Straßenverkehrsordnung (§29 Abs.2 StVO). Diese Genehmigung können Sie bei der Straßenverkehrsbehörde - SÖR - beantragen.

SÖR übernimmt die Abstimmung mit der Polizei, der Feuerwehr und dem Ordnungsamt. Bei Dreharbeiten in Fußgängerzonen und öffentlichen Grünanlagen wird das Liegenschaftsamt, Dienstleistungsbüro Veranstaltungen, miteinbezogen.



FAQs

Wann muss ich den Antrag stellen?

Den Antrag müssen Sie spätestens vier Wochen / 20 Arbeitstage vor den Dreharbeiten einreichen. Für eine sichere Planung empfehlen wir Ihnen jedoch, den Antrag so früh wie möglich zu stellen.

Den Antrag können Sie ausschließlich online einreichen.

Wann benötige ich einen und wann keinen Antrag?

Aufnahmen mit mobiler Kamera (oder Tripod) sind genehmigungsfrei.

Für Dreharbeiten mit Auswirkungen auf öffentliche Verkehrsflächen, Fußgängerbereiche oder Grünanlagen durch Aufbauten, Sperrungen, Fahraufnahmen etc. benötigen Sie eine Drehgenehmigung im Sinne der Straßenverkehrsordnung (§29 Abs.2 StVO).

Wann erhalte ich eine Erlaubnis?

Jeder hat das Recht, eine öffentliche Straße für Verkehrszwecke zu nutzen. Wenn Sie eine Veranstaltung auf einer öffentlichen Straße durchführen, dann schränken Sie dieses Recht ein. Nach der Straßenverkehrsordnung muss jedoch die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet werden, er muss also sicher fließen können.

Die Verkehrsbehörde - SÖR - wägt also die Einschränkungen für die Allgemeinheit mit dem Interesse des Veranstalters ab. Wir prüfen, ob und wie die Dreharbeiten verkehrssicher durchgeführt werden können und wie die Sicherheit der Teilnehmenden sichergestellt werden kann. Zur Genehmigung gehören dann in der Regel Auflagen und Bedingungen, die Sie einhalten müssen.

Welche Sonderregelungen gibt es?

Wenn Sie an verschiedenen Orten oder zu verschiedenen Terminen drehen, müssen Sie dem Antrag eine detaillierte Aufstellung beilegen, in der Örtlichkeiten, Termine und Art der Dreharbeiten benannt sind.

Für das Befahren von Fußgängerzonen oder zum Parken in Halteverbotszonen ist bei SÖR zusätzlich eine individuelle Ausnahmegenehmigung zu beantragen.

Benötige ich eine Versicherung?

Wir können Ihre Dreharbeiten nur genehmigen, wenn Sie uns eine jahresaktuelle Versicherungsbestätigung über die Abdeckung gesetzlicher Haftpflichtansprüche vorlegen.

Sie müssen folgende Mindestsummen absichern:
- Personenschäden: 500.000 Euro (für die einzelne Person mindestens 150.000 Euro)
- Sachschäden: 100.000 Euro
- Vermögensschäden: 20.000 Euro

Die Bestätigung über den Haftpflichtversicherungsschutz muss spätestens drei Tage vor Beginn der Dreharbeiten bei SÖR vorliegen, da wir als Straßenverkehrsbehörde die Genehmigung erteilen. Laden Sie die Bestätigung über den Upload-Assistenten hoch.

Was muss ich bei einer verkehrsrechtlichen Anordnung (z.B. Straßensperre) beachten?

Wenn für die Sicherheit des Verkehrs und der Teilnehmenden zusätzliche Verkehrsmaßnahmen benötigt werden (z.B. eine Straßensperrung), kann die Verkehrsbehörde eine so genannte verkehrsrechtliche Anordnung gegenüber dem Straßenbaulastträger erlassen (gem. § 45 StVO). Straßenbaulastträger ist in der Regel die Stadt Nürnberg.

Der Baulastträger beauftragt zur Ausführung eine Verkehrssicherungsfirma / einen Dritten. Eine eigenständige Beauftragung einer Firma durch den Veranstalter oder die Veranstalterin ist nicht zulässig.

Die entstandenen Kosten stellt der Straßenbaulastträger Ihnen als Veranstalter in Rechnung.

Wie erhalte ich straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigungen?

Wenn Sie eine Ausnahmegenehmigung benötigen (gem. § 46 StVO), können Sie diese online beantragen.

Eine Ausnahmegenehmigung benötigen Sie zum Beispiel, wenn Sie für Auf- und Abbauarbeiten bei Ihren Dreharbeiten Fußgängerzonen oder Bereiche, die nicht für den allgemeinen Verkehr freigegeben sind, befahren müssen. Ebenso benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung, wenn für die Auf- und / oder Abbauarbeiten im (beweglichen) Haltverbot gehalten oder geparkt werden soll.

Für jede Ausnahmegenehmigung benötigen wir zwingend Ihr Kfz-Kennzeichen. Bei mehreren Fahrzeugen benötigen wir alle Kennzeichen.

Mit welchen Gebühren / Kosten muss ich rechnen?

Die Gebühren werden nach Erteilung der Erlaubnis fällig und sind unabhängig von der tatsächlichen Durchführung der Dreharbeiten.

- Erlaubnisgebühr (§ 29 StVO)
Die Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis nach § 29 Straßenverkehrsordnung richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst). Je nach Umfang und Größe der Veranstaltung beträgt die Gebühr zwischen 10,20 Euro und 2.301,- Euro.

- Sondernutzungsgebühr
Zudem kann eine Sondernutzungsgebühr gemäß der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Nürnberg fällig werden. Diese richtet sich ebenfalls stets im Einzelfall nach dem Umfang der Veranstaltung.

- Gebühr für Ausnahmegenehmigungen nach StVO
Sofern Sie straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigungen für Ihre Dreharbeiten benötigen, werden nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) je nach Anzahl und Umfang der Genehmigungen Gebühren im Rahmen von 10,20 Euro bis 776,00 Euro fällig.

- Kosten für verkehrsrechtliche Maßnahmen
Hinzu kommen die Kosten für die erforderlichen verkehrsrechtlichen Maßnahmen (Freihalten von Parkplätzen, Straßensperrung, Umleitungsbeschilderung etc.). Die Höhe der Gebühr ist vom Ausmaß der benötigten Verkehrszeichen abhängig und wird mit den beteiligten Stellen sowie der Polizei festgelegt.


Antragstellung: Online

Füllen Sie das PDF-Formular aus und speichern es ab.
Klicken Sie auf den Upload-Assistenten und hängen das ausgefüllte PDF-Formular an. So senden Sie es ganz einfach mittels Kontaktformular an die Stadt Nürnberg.

Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit:

  • Lageplan (inkl. Drehorten, geplanten Aufbauten und deren Bezeichnung)
  • Bestätigung über den Haftpflichtversicherungsschutz
  • Versicherungsbestätigung (im obenstehenden Formular enthalten)
  • unterschriebene Veranstaltererklärung (im obenstehenden Formular enthalten)
  • Kopie Personalausweis / Handelsregisterauszug / Vereinsregisterauszug (als Nachweis Ihrer Identität)
  • evtl. Vollmacht der Zeichnungsberechtigten. Sofern Sie die Veranstaltung als Mitarbeiter oder Vereinsmitglied für ein Unternehmen / einen Verein beantragen, bitten wir Sie, eine schriftliche Vollmacht über die Berechtigung zur Antragstellung der Veranstaltung unterschrieben von den Geschäftsführern / Vorständen etc. beizulegen.

Was passiert nach der Online-Antragsstellung?

Nachdem Sie Ihren Antrag oder Ihre Anträge sowie alle notwendigen Anlagen und Dokumente eingereicht haben, setzen wir uns mit allen beteiligten Fachdienststellen in Verbindung.

Sobald alle Stellungnahmen der Fachdienststellen vorliegen, entscheidet die Genehmigungsbehörde, ob Ihr Vorhaben genehmigt werden kann.

Umfangreiche Dreharbeiten können unter Umständen mit Besprechungen und Abstimmungen mit dem Veranstalter und anderen Dienststellen, mit Ortsbegehungen und einem höheren Bearbeitungsaufwand verbunden sein.

Umso wichtiger ist es, den Antrag frühzeitig zu stellen und Kontakt zu SÖR als Genehmigungsbehörde aufzunehmen.


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