Sonn-, Feiertagsfahrverbot und Ferienreiseverordnung

Für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen sowie für alle Lkw mit Anhängern gilt ein grundsätzliches Fahrverbot

  • an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen von 00:00 Uhr bis 22:00 Uhr
  • im Zeitraum vom 01.07. bis 31.08. an Samstagen von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen (Ferienreiseverordnung)

Von diesem gesetzlichen Verbot können für bestimmte Güter Ausnahmegenehmigungen beantragt werden. Der Antrag kann beim SÖR, Straßen- und Verkehrsrecht, gestellt werden, wenn die erforderliche Fahrt in Nürnberg beginnt oder sich der Betriebssitz der Firma oder der Wohnsitz des Antragstellers in Nürnberg befindet.

Die Antragstellung muss zwingend per Post oder Fax erfolgen.

Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg

Straßen- und Verkehrsrecht - Straßenaufsicht

Sulzbacher Straße 2-6

Zi. 006 / EG

90489 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31-4581 oder - 4591

Telefax 09 11 / 2 31-3655

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