Bau- und Arbeitsstellen sperren evtl. öffentliche Flächen für andere Personen. Öffentliche Verkehrsflächen sind gewidmete Straßen, Wege und Plätze und deren Begleitgrün. In diesen Fällen muss eine Sondernutzung genehmigt werden.
Bitte beachten Sie: Bearbeitungszeiten für Verkehrsrechtliche Anordnungen bzw. Sondernutzungen
Kleinere Baumaßnahmen: Dabei handelt es sich um Maßnahmen - in Hauptverkehrsstraßen: ohne Eingriff in die Fahrbahn - in Nebenstraßen: mit Eingriff in die Fahrbahn, allerdings ohne Aufgrabung bzw. ohne Vollsperrung Der Fuß- und Radverkehr kann auf der verbleibenden Restbreite des Geh- oder Radweges verkehrssicher geführt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt derzeit bis zu vier (4) Wochen.
Größere Baumaßnahmen: Bei diesen Maßnahmen übersteigt der Umfang den der kleineren Maßnahmen. Die Bearbeitungszeit beträgt derzeit zehn (10) Wochen.
Fragen zur Bearbeitungszeit bzw. zum Bearbeitungsstand eines Antrag können unter Angabe der Örtlichkeit und der Antragsnummer (sofern bekannt) per E-Mail an SoeR-3-SW-1@stadt.nuernberg.de gestellt werden.
Einen Erstantrag, einen Verlängerungsantrag sowie eine Meldung zum vereinfachten Verfahren können Sie mit Hilfe eines webbasierten Assistenten online bei SÖR einreichen. Auch für den Antrag auf vereinfachtes Verfahren ist dies nach vorheriger Rücksprache mit SÖR möglich.
Welche Unterlagen benötige ich für die Antragsstellung?
- Beanspruchte Flächen: In diese Pläne sind alle benötigten Flächen mit ihren Umrissen einzuzeichnen (nicht mit Textmarker). Flächenanteile, die gefräst oder aufgegraben werden, sowie Halteverbote sind zusätzlich hervorzuheben.
- Personenbezogene Behinderten- oder Bewohnerparkplätze: Befinden sich im Baufeld ausgewiesene Behinderten- oder Bewohnerparkplätze, sind diese im Antragslageplan zu vermerken.
- Übersichtslageplan: Ist aufgrund der besonderen topographischen Verhältnisse keine eindeutige Lagebestimmung der geplanten Arbeitsstelle möglich (etwa kleine Aufgrabung im Bereich eines Feldwegs), ist ein zusätzlicher Übersichtsplan erforderlich.
- Zusätzliche Informationen: Hilfreiche Informationen, die über die erforderlichen Mindestdaten der Antragsformulare hinausgehen, können jederzeit im Antragslageplan vermerkt werden.
- NUR bei Onlineantrag: ggf. Vollmacht des Bauherrn für die Abgabe von Sondernutzungsanträgen ("Bauherrenvollmacht", Formular unter "Möglichkeit 1 der Antragstellung")
- Lageplan (auf Basis der amtlichen Stadtgrundkarte) in einem geeigneten Maßstab, vorzugsweise 1:1000 oder 1:500. Für Planauszüge zur Antragstellung können Sie den kostenlosen Service vom Geoportal der Stadt Nürnberg verwenden. Wählen Sie unter der Rubrik Themen -->Hintergrundkarten bitte ausschließlich die Stadtkarte grau oder farbig aus. Unter der Rubrik Werkzeuge haben Sie die Möglichkeit, die beanspruchten Flächen direkt einzutragen, Text hinzuzufügen und den Lageplan auszudrucken.
- Es ist ein Nachweis über die erforderlichen Fachkenntnisse nach dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung an Arbeitsstellen an Straßen“ (MVAS) vorzulegen.
Für alle öffentlichen Flächen wird eine Genehmigung benötigt, unabhängig davon, ob sie öffentlich (gewidmet) sind oder ob sie im Privateigentum liegen, aber uneingeschränkt der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.
Was ist, wenn meine Baustelle auch andere Betriebe oder Einrichtungen betrifft? – Leitungsauskunft / Instruktionsverfahren
Bei Sondernutzungen mit Aufgrabungen ist grundsätzlich vorab eine Leitungsauskunft durchzuführen. Beim Neu- und Umbau von Anlagen (z. B. Ver- und Entsorgungsleitungen) ist zusätzlich ein Instruktionsverfahren durchzuführen.
Was passiert nach der Antragsstellung? - Zustellung der Genehmigung
Grundsätzlich werden die Genehmigungsdokumente per E-Mail versandt.
Alternativ können Sie sich die Genehmigung per Post zusenden lassen oder persönlich abholen.
Sollte eine persönliche Abholung der Unterlagen bevorzugt werden, können alle Genehmigungen, die zur Abholung bereit liegen, online über den untenstehenden Link nach Straßennamen abgefragt und zu den üblichen Öffnungszeiten abgeholt werden.
Was hat nach der Beendigung der Baustelle zu erfolgen?
Fertigstellungsmeldung bei Aufgrabungen
Mussten öffentliche Verkehrsflächen aufgegraben werden, so ist spätestens vier Wochen nach Beendigung der Baumaßnahme eine Fertigstellungsmeldung an SÖR zu übermitteln.
Die Fertigstellungsmeldung ist auszufüllen und zu unterzeichnen. Anschließend ist sie an den zuständigen Straßenmeister zu übermitteln. Dies kann per Post oder per E-Mail erfolgen.
Der vollständig ausgefüllte Erstantrag oder der Antrag auf vereinfachtes Verfahren sowie eine Verlängerung kann auch im Original mit Lageplan bei SÖR persönlich abgegeben (Sulzbacher Straße 2-6, Zimmer 003/EG) oder per Post zugesandt werden. Eine Beantragung per E-Mail ist leider nicht möglich.
Verlängerungen und Meldungen zum vereinfachten Verfahren können mit dem Druck-Formular auch per Fax beantragt werden.
Kontakt SÖR<https://www.nuernberg.de/internet/soer_nbg/kontakt.html>