Genehmigungen / Erlaubnisse für besondere Fahrzeuge oder Ladungen


Abschleppen von Fahrzeugen auf Autobahnen

Für das Abschleppen von Fahrzeugen auf Autobahnen und die Auffahrt auf Autobahnen während des Abschleppens benötigen Sie eine Genehmigung. Die Antragstellung muss zwingend per Post oder Fax erfolgen. Nutzen Sie dafür das untenstehende pdf-Formular und senden es uns zu.


Ausnahmegenehmigungen / Erlaubnisse für Großraum- und / oder Schwertransporte

Fahrzeuge benötigen eine Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung, falls Ladung, Abmessungen, Achslast oder Gesamtgewicht die gesetzlich zugelassenen Grenzen überschreiten (gemäß § 29 Absatz 3 und § 46 Absatz 1 Nummern 2 und 5 Straßenverkehrsordnung).

Anträge für einen Großraum- und / oder Schwerlasttransport müssen über das kostenlose Portal www.vemags.de gestellt werden. VEMAGS ist das bundeseinheitliche Produkt zur Online-Abwicklung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens für Großraum- und Schwertransporte aller 16 Bundesländer und des Bundes.


Ausnahmegenehmigung für abweichende Befahrungsregelungen und Einrichtung einer Haltverbotszone

Bei Großraum- und Schwertransporten kann die Einrichtung einer Haltverbotszone in Teilbereichen der Strecke für den Transport notwendig sein. Es können auch Abweichungen von bestehenden Verkehrsregelungen erforderlich sein. Die Antragstellung muss zwingend per Post oder Fax erfolgen. Nutzen Sie dafür die untenstehenden pdf-Formulare und senden sie uns zu.


Ausnahmegenehmigung: Sonn- / Feiertagsfahrverbot und Ferienreiseverordnung

Für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen sowie für alle Lkw mit Anhängern gilt ein grundsätzliches Fahrverbot

  • an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen von 00:00 Uhr bis 22:00 Uhr
  • im Zeitraum vom 01.07. bis 31.08. an Samstagen von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen

Von diesem gesetzlichen Verbot können für bestimmte Güter Ausnahmegenehmigungen beantragt werden. Der Antrag kann bei SÖR, Straßen- und Verkehrsrecht, gestellt werden, wenn:

  • die Ladung in Nürnberg aufgenommen wird und es sich um eine Fahrtstrecke handelt oder
  • sich der Betriebssitz oder die qualifizierte Niederlassung der Firma oder der Wohnsitz des Antragstellers in Nürnberg befindet und die Ausnahmegenehmigung für eine Fläche beantragt werden soll.

Die Antragstellung muss zwingend per Post oder Fax erfolgen. Nutzen Sie dafür das untenstehende pdf-Formular und senden es uns zu.


Gefahrguttransporte

Gefahrguttransporte benötigen, wenn sie die Autobahn verlassen, eine genaue Fahrwegbestimmung ab der Autobahnanschlussstelle zum Entladeort bzw. vom Beladeort zur Autobahnanschlussstelle. Dies gilt nach § 35a Abs. 3 GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße Eisenbahn und Binnenschifffahrt).

Wenn der Entladeort bzw. der Beladeort eines Gefahrguttransportes im Nürnberger Stadtgebiet liegt, muss die Fahrtwegbestimmung bei SÖR beantragt werden.

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