Parkausweis für Menschen mit Schwerbehinderung (blauer Parkausweis)

Allgemeine Informationen

Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde (Merkzeichen aG oder Merkzeichen Bl) können einen Parkausweis beantragen, der ihnen mehr Parkmöglichkeiten gibt. Dieser Parkausweis in blauer Farbe berechtigt zur Nutzung von Behindertenparkplätzen (Rollstuhlsymbol) und bestimmten anderen Parkmöglichkeiten. Er gilt in der gesamten EU.


FAQs

Welche Parkplätze darf ich mit dem blauen Parkausweis nutzen?

Mit dem blauen Parkausweis dürfen Sie auf Behindertenparkplätzen (Rollstuhlsymbol) parken. Daneben berechtigt der blaue Parkausweis - soweit in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht - auch zum Parken:

- im eingeschränkten Haltverbot oder auf Bewohnerparkplätzen bis zu drei Stunden,
im Zonenhaltverbot mit Überschreitung der zugelassenen Parkdauer,
- auf Kurzzeitparkplätzen (Parkscheibenregelung) über die zugelassene Höchstparkdauer hinaus,
- in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen freigegeben ist, während der Lieferzeit,
- an Parkuhren oder Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung,
- in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen, soweit der Durchgangsverkehr nicht behindert wird.
Soweit nichts anderes angegeben ist, beträgt die Höchstparkdauer 24 Stunden.

Gilt die Parkerlaubnis auch, wenn die Person mit dem blauen Parkausweis nur Beifahrer ist?

Die Parkerlaubnis gilt auch dann, wenn der schwerbehinderte Mensch selbst keine Fahrerlaubnis besitzt. Der Parkausweis gilt dann für Fahrten, an denen er als Beifahrer teilnimmt.

Muss ich den Parkausweis immer im Auto auslegen?

Der Ausweis muss von außen gut lesbar im Fahrzeug ausliegen (z. B. auf dem Armaturenbrett).

Was kostet der blaue Parkausweis?

Es fallen keine Gebühren für den Parkausweis an.


Möglichkeit 1 der Antragstellung: online, schnell und sicher.

Bitte beachten Sie die aktuell längeren Bearbeitungszeiten

Anträge müssen spätestens sechs Wochen im Voraus gestellt werden. Aufgrund der angespannten Personalsituation ist es leider nicht möglich, alle Fälle kurzfristig zu bearbeiten.

Für Anträge, die nicht fristgerecht eingereicht werden, können wir leider keine rechtzeitige Bearbeitung garantieren. Wir bitten um Verständnis.

Antrag:


Möglichkeit 2 der Antragstellung: persönlich bei SÖR oder per Post.

Bitte beachten Sie die aktuell längeren Bearbeitungszeiten

Anträge müssen spätestens sechs Wochen im Voraus gestellt werden. Aufgrund der angespannten Personalsituation ist es leider nicht möglich, alle Fälle kurzfristig zu bearbeiten.

Für Anträge, die nicht fristgerecht eingereicht werden, können wir leider keine rechtzeitige Bearbeitung garantieren. Wir bitten um Verständnis.

Der Antrag für den Parkausweis kann vor Ort bei SÖR, Abteilung Straßen- und Verkehrsrecht, gestellt oder per Post zugesandt werden.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Schwerbehindertenausweis (oder Bescheid) des Zentrums Bayern Familie und Soziales
  • Personalausweis
  • ein Passfoto
  • ausgefüllter Antrag auf Parkerleichterung für Menschen mit Behinderung (EU)

Bei Beantragung per Post reicht eine Kopie der Ausweise bzw. des Bescheides. Bei persönlicher Vorsprache werden die Ausnahmegenehmigung und der Parkausweis in der Regel sofort von SÖR ausgestellt und können mitgenommen werden. Wenn der Antrag von einer bevollmächtigten Person eingereicht wird, bitte schriftliche Vollmacht nicht vergessen.


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