Weitere Genehmigungen

Bitte beachten Sie die aktuell längeren Bearbeitungszeiten

Anträge müssen spätestens sechs Wochen im Voraus gestellt werden. Aufgrund der angespannten Personalsituation ist es leider nicht möglich, alle Fälle kurzfristig zu bearbeiten.

Für Anträge, die nicht fristgerecht eingereicht werden, können wir leider keine rechtzeitige Bearbeitung garantieren. Wir bitten um Verständnis.

Nachtfahrgenehmigung im Burgviertel

Im Burgviertel gilt täglich von 22 bis 5 Uhr ein Nachtfahrverbot. Das Befahren der Straßen ist nur Berechtigten mit entsprechender Ausnahmegenehmigung gestattet.

Eine Ausnahmegenehmigung beantragen können:

  • alle Bewohner und Bewohnerinnen mit Erst- oder Zweitwohnsitz in den Straßen mit Nachtfahrverbot
  • Gewerbetreibende (jedoch nur Geschäftsführer oder Inhaber)
  • Mieter und Mieterinnen von Stellplätzen oder Garagen in den Straßen mit Nachtfahrverbot

Sobald Sie Ihren Wohnsitz in einer Straße mit Nachtfahrverbot anmelden, wird uns dies mitgeteilt. Anschließend bekommen Sie die Nachtfahrgenehmigung zugesandt. In den anderen Fällen können Sie die Nachtfahrgenehmigung persönlich unter Vorlage von Personalausweis und Kraftfahrzeugschein bei SÖR beantragen. Ist Nürnberg Zweitwohnsitz, ist außerdem eine Meldebescheinigung vorzulegen.

Gewerbetreibende benötigen zusätzlich den Gewerbeschein. Mitarbeiter von Gewerbetreibenden benötigen eine Bestätigung des Arbeitgebers, aus der hervorgeht, dass ein entsprechender Stellplatz oder eine Garage vorhanden sind.

Die Nachtfahrgenehmigung ist gebührenfrei und gilt jeweils für ein Jahr.

URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/internet/soer_nbg/soerweiteregenehmigungen.html>