Beantragen einer Veranstaltung auf öffentlichen Straßen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie eine öffentliche Verkehrsfläche über den üblichen Gemeingebrauch (Nutzung für Verkehrszwecke) hinaus in Anspruch nehmen, dann ist für Ihre Veranstaltung eine Genehmigung erforderlich (§ 29 Absatz 2 StVO (Straßenverkehrsordnung)).

Diese Genehmigung können Sie bei der Straßenverkehrsbehörde beantragen. Bitte beachten Sie: das ist ausschließlich online möglich.



FAQs

Für welche Veranstaltung ist eine Genehmigung erforderlich?

Eine Genehmigung ist erforderlich, wenn Ihre Veranstaltung auf einer öffentlichen Verkehrsfläche stattfinden soll und der normale Gebrauch der Straße eingeschränkt wird.
Beispiele sind:
- Straßenfeste
- Festzüge und Umzüge
- Fahrzeugrennen, Rallyes
- Laufveranstaltungen und Radsportveranstaltungen

Wann muss eine Veranstaltung vom Ordnungs- oder Liegenschaftsamt genehmigt werden?

Das Liegenschaftsamt ist zuständig für Veranstaltungen, die auf öffentlichen Grund oder Privatgrund der Stadt Nürnberg stattfinden und eine Sondernutzung darstellen. In der Regel geht es hierbei um Veranstaltungen, die in Grünanlagen, Fußgängerzonen oder auf Gehwegen stattfinden. Die Rechtsgrundlagen hierfür sind das Bayerische Straßen- und Wegegesetz und die Sondernutzungssatzung der Stadt Nürnberg.

Das Ordnungsamt ist zuständig für Veranstaltungen auf Privatgrund. Rechtsgrundlage ist hier das Landesstraf- und Verordnungsgesetz.

Die Straßenverkehrsbehörde - SÖR - ist zuständig, wenn Sie eine Veranstaltung auf einer öffentlichen Verkehrsfläche durchführen möchten, bei der die öffentliche Verkehrsfläche übermäßig (über den allgemeinen Gebrauch hinaus) benutzt wird und es auch zu Verkehrsbeeinträchtigungen kommen kann (Genehmigung nach §29 Abs.2 Straßenverkehrsordnung).

Das gilt ebenso für Dreharbeiten. Wenn Sie also Dreharbeiten planen, die auf öffentlicher Verkehrsfläche stattfinden sollen und es sich hierbei wieder um eine übermäßige Straßenbenutzung handelt, ist eine Drehgenehmigung im Sinne des §29 Abs. 2 StVO erforderlich.

Wenn Sie die Genehmigung einer Veranstaltung / von Dreharbeiten nach der Straßenverkehrsordnung bei SÖR beantragen, können Sie Ausnahmegenehmigungen und / oder Haltverbote direkt mit beantragen.

Wenn Sie für Veranstaltungen, die nicht von SÖR genehmigt werden, sondern von Liegenschafts- oder Ordnungsamt, Haltverbote und / oder Ausnahmegenehmigungen benötigen, müssen Sie diese gesondert bei SÖR beantragen. Die Veranstaltung muss in dem Fall bereits vom Liegenschafts- oder Ordnungsamt genehmigt sein.

Wann muss ich den Antrag stellen?

Den Antrag müssen Sie spätestens sechs Wochen vor der Veranstaltung einreichen. Für eine sichere Planung empfehlen wir Ihnen jedoch, den Antrag so früh wie möglich zu stellen.

Den Antrag können Sie ausschließlich online einreichen.

Wann erhalte ich eine Erlaubnis?

Jeder hat das Recht, eine öffentliche Straße für Verkehrszwecke zu nutzen. Wenn Sie eine Veranstaltung auf einer öffentlichen Straße durchführen, dann schränken Sie dieses Recht ein. Nach der Straßenverkehrsordnung muss jedoch die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet werden, er muss also sicher fließen können.

Die Verkehrsbehörde - SÖR - wägt also die Einschränkungen für die Allgemeinheit mit dem Interesse des Veranstalters an der Durchführung der Veranstaltung ab. Wir prüfen, ob und wie die Veranstaltung verkehrssicher durchgeführt und wie die Sicherheit der Teilnehmenden sichergestellt werden kann. Soweit die beantragte Veranstaltung genehmigungsfähig ist, wird sie in der Regel auch genehmigt. Zur Genehmigung gehören Auflagen und Bedingungen, die Sie einhalten müssen.

Muss ich die Veranstaltung versichern?

Wir können Ihre Veranstaltung nur erlauben, wenn Sie uns eine jahresaktuelle Versicherungsbestätigung über die Abdeckung gesetzlicher Haftpflichtansprüche vorlegen.

Sie müssen folgende Mindestsummen absichern:
- Personenschäden: 500.000 Euro (für die einzelne Person mindestens 150.000 Euro)
- Sachschäden: 100.000 Euro
- Vermögensschäden: 20.000 Euro

Bitte laden Sie die Bestätigung über den Haftpflichtversicherungsschutz über den Upload-Assistenten hoch, gemeinsam mit dem Antrag.

Was muss ich bei einer verkehrsrechtlichen Anordnung (z.B. Straßensperre) beachten?

Wenn für die Sicherheit des Verkehrs und der Teilnehmenden zusätzliche Verkehrsmaßnahmen (z.B. eine Straßensperrung) benötigt werden, kann die Verkehrsbehörde eine so genannte verkehrsrechtliche Anordnung gegenüber dem Straßenbaulastträger erlassen (gem. § 45 StVO). Straßenbaulastträger ist in der Regel die Stadt Nürnberg.

Der Baulastträger beauftragt zur Ausführung eine Verkehrssicherungsfirma / einen Dritten. Eine eigenständige Beauftragung einer Firma durch den Veranstalter oder die Veranstalterin ist nicht zulässig.

Die entstandenen Kosten stellt der Straßenbaulastträger Ihnen als Veranstalter in Rechnung.

Wie erhalte ich straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigungen?

Wenn Sie eine Ausnahmegenehmigung benötigen (gem. § 46 StVO), können Sie diese online bei SÖR beantragen.

Eine Ausnahmegenehmigung benötigen Sie zum Beispiel, wenn Sie für die Auf- und Abbauarbeiten bei Ihrer Veranstaltung Fußgängerzonen oder Bereiche, die nicht für den allgemeinen Verkehr freigegeben sind, befahren müssen. Ebenso benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung, wenn für die Auf- und / oder Abbauarbeiten im (beweglichen) Haltverbot gehalten oder geparkt werden soll.

Für jede Ausnahmegenehmigung benötigen wir zwingend Ihr KFZ-Kennzeichen. Bei mehreren Fahrzeugen benötigen wir alle Kennzeichen.

Wenn Sie die Genehmigung einer Veranstaltung nach der Straßenverkehrsordnung bei SÖR beantragen, können Sie Ausnahmegenehmigungen und / oder Haltverbote direkt mit beantragen.

Wenn Sie für Veranstaltungen, die nicht von SÖR genehmigt werden, sondern von Liegenschafts- oder Ordnungsamt, Haltverbote und / oder Ausnahmegenehmigungen benötigen, müssen Sie diese gesondert bei SÖR beantragen. Die Veranstaltung muss in dem Fall bereits vom Liegenschafts- oder Ordnungsamt genehmigt sein.

Mit welchen Gebühren / Kosten muss ich rechnen?

Die Gebühren werden nach Erteilung der Erlaubnis fällig und sind unabhängig von der tatsächlichen Durchführung der Veranstaltung.

- Erlaubnisgebühr (§ 29 StVO)
Die Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis nach § 29 Straßenverkehrsordnung richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst). Je nach Umfang und Größe der Veranstaltung beträgt die Gebühr zwischen 10,20 Euro und 2.301,- Euro.

- Sondernutzungsgebühr
Zudem kann eine Sondernutzungsgebühr gemäß der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Nürnberg fällig werden. Diese richtet sich ebenfalls stets im Einzelfall nach dem Umfang der Veranstaltung.

- Gebühr für Ausnahmegenehmigungen nach StVO
Sofern Sie straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigungen für diese Veranstaltung benötigen, werden nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) je nach Anzahl und Umfang der Genehmigungen Gebühren im Rahmen von 10,20 Euro bis 776,00 Euro fällig.

- Kosten für verkehrsrechtliche Maßnahmen
Hinzu kommen die Kosten für die erforderlichen verkehrsrechtlichen Maßnahmen (Freihalten von Parkplätzen, Straßensperrung, Umleitungsbeschilderung etc.). Die Höhe der Gebühr ist abhängig von der Anzahl der erforderlichen Verkehrsmaßnahmen und der jeweiligen Dauer ihrer Aufstellung. Über den Umfang der notwendigen verkehrsrechtlichen Maßnahmen entscheidet die Verkehrsbehörde unter Einbezug der beteiligten Dienststellen.

Was muss ich sonst noch beachten?

- Eine Bearbeitung des Antrags kann nur erfolgen, wenn er spätestens sechs Wochen vor der Veranstaltung der zuständigen Erlaubnisbehörde vollständig vorliegt.

- Bei unvollständigen oder ungenauen Angaben gehen Verzögerungen im Genehmigungsverfahren zu Lasten des Antragstellers. Ist die Frist dadurch nicht mehr eingehalten, kann eine rechtzeitige Bearbeitung des Antrages vor der geplanten Durchführung nicht garantiert werden.

- Die betroffenen Anwohner müssen vom Veranstalter mindestens eine Woche vorher über die geplante Veranstaltung mit Postwurfsendung oder Plakate informiert werden. Die Interessen der Nachbarn sind bei der Gestaltung des Programms und den Aufbauten zu berücksichtigen. Belästigungen nicht an der Veranstaltung teilnehmender Anlieger müssen möglichst vermieden werden.

- Bei der Miteinbeziehung von privaten Flächen muss die Zustimmung des Verfügungsberechtigten vorliegen.


Weitere öffentlich-rechtliche Erlaubnisse müssen selbständig eingeholt werden, dies gilt insbesondere für:

- Genehmigung für die Abgabe von Speisen und Getränke: zuständige Behörde: Ordnungsamt Stadt Nürnberg

- Genehmigung zum Anschlusses von mobilen Entwässerungseinrichtungen an die städtische Kanalisation: wenn Abwasser in die Kanalisation geleitet werden soll, zuständige Behörde: Stadtentwässerung und Umweltanalytik Stadt Nürnberg

- Genehmigung fliegender Bauten: bei bestimmten temporären Aufbauten wie z.B. Tribünen, Buden, Bühnen, Reklametürme, Zelte, Bewirtungsanlagen, etc., zuständige Behörde: Bauordnungsbehörde Stadt Nürnberg

- wasserrechtliche Genehmigungen: sobald Flüsse, Bäche, Seen und Weiher oder deren Ufer von der Veranstaltung betroffen sind, zuständige Behörde: Umweltamt Stadt Nürnberg

- Die Veranstaltung muss so geplant und durchgeführt werden, dass stets eine 5,50 Meter breite Aufstellfläche für die Feuerwehr vorhanden bleibt und die in der Veranstaltungsfläche liegenden Rettungswege freigehalten werden.

- Findet die Veranstaltung nicht statt, ist die Erlaubnisbehörde unverzüglich telefonisch zu benachrichtigen. Eine Bestätigung der Absage / Nichtdurchführung hat daraufhin schriftlich zu erfolgen.

- Die Erlaubnisgebühr wird nach Erteilung der Erlaubnis unabhängig von der tatsächlichen Durchführung der Veranstaltung fällig.


Antragstellung: Online

Füllen Sie das PDF-Formular aus und speichern es ab.
Klicken Sie auf den Upload-Assistenten und hängen das ausgefüllte PDF-Formular an. So senden Sie es ganz einfach mittels Kontaktformular an die Stadt Nürnberg.

Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit:

  • Lageplan (inklusive Veranstaltungsfläche, geplanten Aufbauten und deren Bezeichnung)
  • Bestätigung über den Haftpflichtversicherungsschutz
  • eventuell ein Sicherheitskonzept

Was passiert nach der Online-Antragsstellung?

Nachdem Sie Ihren Antrag oder Ihre Anträge sowie alle notwendigen Anlagen und Dokumente eingereicht haben, setzen wir uns mit allen beteiligten Fachdienststellen in Verbindung.

Sobald alle Stellungnahmen der Fachdienststellen vorliegen, entscheidet die Genehmigungsbehörde, ob Ihr Vorhaben genehmigt werden kann.

Große Veranstaltungen können unter Umständen mit Besprechungen und Abstimmungen mit dem Veranstalter und anderen Dienststellen, mit Ortsbegehungen und einem höheren Bearbeitungsaufwand verbunden sein.

Umso wichtiger ist es, den Antrag frühzeitig zu stellen und Kontakt zu SÖR als Genehmigungsbehörde aufzunehmen.


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