Veranstaltungen auf Straßen
Für die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen, von Grün- und Wasserflächen ist eine Sondernutzungsgenehmigung erforderlich, soweit diese Nutzung über den allgemein üblichen Gemeingebrauch (Nutzung für Verkehrszwecke) hinausgeht.
Nimmt eine Veranstaltung öffentliche Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch, ist eine Erlaubnis durch SÖR erforderlich. Neben motor- und radsportlichen oder Laufveranstaltungen trifft dies bei Sperrungen für Dreharbeiten, Kirchweihumzügen und privaten Straßenfesten zu.
Zusätzlich übernehmen Mitarbeiter des Servicebetriebs Öffentlicher Raum Nürnberg bei Großveranstaltungen im Bereich der Messe, des Stadions oder der Arena das Operating des Dynamischen Verkehrsleitsystems. Die administrative Betreuung des Systems obliegt dem Verkehrsplanungsamt.
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg
Straßen- und Verkehrsrecht
Sulzbacher Straße 2-6
Zi. 007, 008, 009, 010/ EG
90489 Nürnberg
Telefon 09 11 / 2 31 -3922 oder -78321
Telefax 09 11 / 2 31-7944
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht