Geförderte Wohnungen/ Wohnberechtigungsschein

Wenn Sie und die Personen, die mit Ihnen eine Wohnung suchen, bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, können Sie einen Wohnberechtigungsschein erhalten.

Eine junge Frau mit ihrem Wohnungsschlüssel in ihrem Appartement.


Überblick Einkommensgrenzen

Zu berücksichtigendes Einkommen

Vom Einkommen absetzbare Beträge

Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es weitere Freibeträge

Zum Haushalt gehören

Benötigte Unterlagen

Online-Antrag auf Vermittlung einer geförderten Wohnung / Wohnberechtigungsschein

Antrag online stellen

Ihr Online-Antrag wird über eine gesicherte Verbindung an das Sozialamt der Stadt Nürnberg übermittelt. Eine Unterzeichnung des Antrages ist in diesem Fall nicht nötig. Wer Papiervordrucke bevorzugt, kann weiterhin die Anträge herunterladen, ausfüllen und unterschrieben dem Sozialamt der Stadt Nürnberg zukommen lassen.

Übermittlung Ihrer Unterlagen

Nutzen Sie für die Übermittlung der Unterlagen gerne unseren Upload-Assistenten:
- direkter Scan gedruckter Unterlagen über Ihr Mobilgerät
- gesicherte Übermittlung Ihrer Unterlagen direkt an Ihre zuständige Stelle des Sozialamtes
Scannen Sie bitte den QR-Code mit dem Smartphone oder klicken Sie auf den folgenden Link:

Hinweise zur Übermittlung Ihrer Unterlagen:

• Bei der Übersendung von Unterlagen mit der Post, reichen Sie bitte keine Originale ein.
Um die Digitalisierung Ihrer Unterlagen zu beschleunigen, bitten wir Sie, die Be-
lege und Anlagen gebündelt hinter das Antragsformular zu sortieren.
• Lassen Sie uns digitale Unterlagen bitte als PDF zukommen – verwenden Sie hierfür am besten unseren Upload-Assistenten.
• Screenshots (z.B. aus Banking-Apps) können wir leider nicht akzeptieren.
• Werden Kontoauszüge vorgelegt, dürfen bei Ausgaben (nicht jedoch bei Ein-
nahmen) Verwendungszweck und Empfänger einer Überweisung (nicht aber deren
Höhe) geschwärzt werden, wenn es sich um personenbezogene Daten (Art. 9 Abs.
1 Datenschutz-Grundverordnung) handelt.


Antragstellung per Post

Wenn Sie den Antrag nicht online stellen können, haben Sie die Möglichkeit, den Antrag am PC auszudrucken und uns per Post zuzuschicken oder in den Hausbriefkasten einzuwerfen.

Sie können den PDF-Antrag auch am PC ausfüllen und mit Ihren Unterlagen über unser Online-Portal an uns übermitteln.


Hier können Sie Ihren telefonischen Beratungstermin buchen

Ihre persönliche Beratung findet jetzt bequem von daheim übers Telefon statt. Oft ist es gar nicht notwendig, dass Sie persönlich vorbeikommen.

Bitte vereinbaren Sie hier online Ihren Telefonberatungstermin:


Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt

Bereich Wohnungsvermittlung

Marienstraße 6

90402 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31-21 95

Telefax 09 11 / 2 31-57 57

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht

Ansprechperson


Barrierefreier Wohnraum

Die geförderten Neubauwohnungen sind in der Regel barrierefrei errichtet.
Sollte bei Ihnen hier besonderer Bedarf bestehen, so geben Sie dies bitte im Antrag an.

Wird eine rollstuhlgerechte Wohnung benötigt, kontaktieren Sie uns bitte unter der Rufnummer 0911 / 2 31-7 95 61.

Mehr zum Thema

URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/internet/sozialamt_nbg/wohungsvermittlung.html>