Finanzielle Hilfen

Wer in der Bundesrepublik Deutschland in Not gerät, soll dennoch ein menschenwürdiges Leben führen können.

Bürger, die sich in einer finanziellen Notlage befinden, haben einen Rechtsanspruch, um sich ihren Lebensunterhalt zu sichern. Diesen Anspruch haben alle Bürger, die sich nicht selbst helfen können und keine Unterstützung von anderen, insbesondere von ihren Angehörigen oder anderen Leistungsträgern erhalten.

In diesen Fällen gibt es eine Vielzahl von finanziellen Hilfen, die vom Sozialamt und von anderen Institutionen gewährt werden.


Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Antrag auf Grundsicherung

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können Personen erhalten, die
die Altersgrenze für die Rente überschritten haben oder mindestens 18 Jahre alt sind und aus gesundheitlichen Gründen oder durch eine Behinderung dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, also nicht arbeiten können.


Hilfe zum Lebensunterhalt

Frau hält ein rotes Herz in der Hand.

Hilfe zum Lebensunterhalt steht grundsätzlich Personen zu, die wegen Krankheit voraussichtlich für mehr als sechs Monate außerstande sind mindestens drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig zu sein.


Bildung und Teilhabe

BuT Logo

Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen gleichberechtigt bei Angeboten der Schule, Kindertageseinrichtung und in der Freizeit mitmachen.


Nürnberg Pass

Nürnberg-Pass

Die Stadt Nürnberg unterstützt Menschen mit geringem Einkommen. Der Nürnberg-Pass berechtigt unter anderem zu vergünstigtem Eintritt in den Bereichen Bildung, Kultur, Freizeit und Sport und im öffentlichen Nahverkehr.


Leistung für Asylbewerber und geduldete Personen

Migrantin mit Kind

Wenn Sie einen Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz stellen möchten, vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin. Persönliche Vorsprachen sind nur nach Terminvereinbarung möglich.


Hilfe zur Pflege: ambulant und stationär

Pflegerin mit Seniorin

Die Pflegeversicherung stellt nur eine Grundabsicherung dar. Wenn Pflegebedürftige ihre Pflege mit den von der Pflegekasse gewährten Leistungen nicht voll finanzieren können oder keine Pflegeversicherung vorhanden ist, tritt die Sozialhilfe bei Bedürftigkeit mit ergänzenden Leistungen ein.


Weitere Hilfen in besonderen Lebenslagen

Haushaltshilfe für eine Seniorin

Sie haben Anspruch auf Hilfe bei Krankheit, zur Haushaltsführung und bei Bestattungskosten. Informieren Sie sich hier.


Mietschulden

Unterstützung bei Mietschulden

Mietschulden können übernommen werden, wenn Sie bereits Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) oder Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) erhalten. Im Ausnahmefall aber auch, wenn Sie keine Sozialleistungen beziehen, wenn dadurch ein Wohnungsverlust vermieden werden kann.


Wohngeld

Wohngeld beantragen

Wohngeld wird unter bestimmten Voraussetzungen als Zuschuss zur Miete geleistet. Ob und in welcher Höhe Wohngeld geleistet werden kann, hängt insbesondere von drei Faktoren ab. Informieren Sie sich hier.


Bürgergeld - Grundsicherung für Arbeitssuchende

Antrag mit Taschenrechner und Euro-Münzen

Im Sozialgesetzbuch ist die Grundsicherung für Arbeitssuchende ("Bürgergeld") geregelt. Personen zwischen 15 und 65 Jahre alt, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und sich in Deutschland aufhalten, können Leistungen beantragen.


Kinderzuschlag

Alleinerziehende Mutter mit ihrem Kind

Alleinerziehende und Elternpaare haben Anspruch auf Kinderzuschlag für ihre unverheirateten und unter 25 Jahre alten Kinder, die in ihrem Haushalt leben, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:


Energie sparen

Bild mit Glühbirnen

Wir unterstützen im Rahmen des EnergieSparProjekts Geringverdienende und Nürnberg-Pass Inhaberinnen und Inhaber ihre Kosten für Strom, Heizung und Warmwasser zu senken. Durch einen bewussten Umgang mit diesen Ressourcen können Sie bis zu 250 Euro im Jahr sparen.


Weitere Unterstützungsangebote

Unterhalt für Wehrdienstleistende

Unterhaltssicherung für freiwillig Wehrdienstleistende bzw. Soldaten, die Dienst nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes leisten.


Kriegsopferfürsorge

Wenn Sie Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz erhalten und diese zur Bestreitung Ihres Lebensunterhaltes nicht ausreichen, können Sie sich an das Amt für Soziale Sicherung, Abteilung Kriegsopferfürsorge wenden und dort Kriegsopferfürsorge beantragen. Die Unterstützung entspricht im Wesentlichen der "normalen" Sozialhilfe mit Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe in besonderen Lebenslagen.

Wohngeld

Wohngeld beantragen

Ferien in Nürnberg

Ferienangebote für Kinder

Schulmittelaktion

Kinder auf dem Weg zur Schule
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