Leistungen für Bildung und Teilhabe

Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen gleichberechtigt bei Angeboten der Schule, Kindertageseinrichtung und in der Freizeit mitmachen.

Der Stadt Nürnberg ist es ein Anliegen, dass alle berechtigten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene die Möglichkeit nutzen und davon profitieren.

Kinderzuschlag


Information zur Antragsbearbeitung

Uns erreichen immer mehr Anträge auf Bewilligung von
Bildungs- und Teilhabeleistungen / Nürnberg-Pässen.
Aufgrund des hohen Antragsaufkommens ist mit
Wartezeiten zu rechnen.
Seien Sie versichert, dass sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Kräften bemühen, die Bearbeitungszeiten so kurz wie möglich zu halten.
Indem Sie Ihren Antrag vollständig und mit den erforderlichen Nachweisen einreichen und von nicht zwingend notwendigen Nachfragen (z. B. zum Bearbeitungsstand) absehen, können auch Sie dazu beitragen, die Bearbeitung zu beschleunigen.


Voraussetzungen: Wer erhält Leistungen?

Empfänger von Sozialleistungen

Sie erhalten Sozialleistungen und können Kosten für die Bildung und Teilhabe ihrer Kinder nicht bezahlen? Mindestens eine der folgenden Leistungen müssen Sie oder Ihre Kinder erhalten:

Bei Leistungen zum Besuch der Kindertageseinrichtung

Sie erhalten keine Sozialleistungen, doch die Kosten für die besuchte Kindertageseinrichtung Ihres Kindes werden ganz bzw. teilweise vom Jugendamt bezahlt (§ 90 SGB VIII)?
Dann erhalten Sie als freiwillige Leistung der Stadt Nürnberg Gutscheine für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtungen und Schulen.

Bei Kindern und Jugendlichen in Vollzeitpflege

Es werden keine Sozialleistungen bezogen. Kinder und Jugendliche befinden sich jedoch in Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII)? Dann erhalten sie als freiwillige Leistung der Stadt Nürnberg Gutscheine für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtungen und Schulen.


Die Angebote kennenlernen und beantragen

Kinder beim Essen

Leistungen für Mittagessen & Ausflüge

Kinder und Jugendliche erhalten Gutscheine für Ausflüge und mehrtägige Fahrten mit der Schule oder der Kindertageseinrichtung. Hier werden Kosten übernommen, ebenso wie für das gemeinschaftliche Mittagessen in Schulen oder Kindertageseinrichtungen.


Drei Schüler blicken zu ihrer Lehrerin in der Schulklasse.

Leistungen für Schulbedarf, Lernförderung

Schülerinnen und Schüler können bei Bedarf einen Zuschuss auf persönlichen Schulbedarf oder für eine Lernförderung erhalten. Informieren Sie sich hier, welche Zuschüsse Sie erhalten können.

Schülerbeförderung

In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit zur Förderung der Schülerbeförderung. Das Dienstleistungszentrum Bildung und Teilhabe berät Sie.


Freizeit & Kultur

Kinder und Jugendliche erhalten 15 Euro pro Monat in Form von Gutscheinen, zum Beispiel für Unterricht, Kurse oder Freizeiten in den Bereichen Kultur, Kunst, Bildung und Sport.



Angebote Bildung und Teilhabe

Das Dienstleistungszentrum Bildung und Teilhabe kooperiert mit Schulen, Kindertagesstätten, Anbietern von Leistungen zur sozialen und kulturellen Teilhabe sowie Partnern aus dem Bereich Lernförderung. Informieren Sie sich in den Anbieterübersichten zu den Angeboten.



Wissenswertes für Kooperationspartner

Hier finden Sie Informationen wie Leistungen für Bildung und Teilhabe von den unterschiedlichen Partnern erbracht und abgerechnet werden können.


Kontakt zum Dienstleitungszentrum Bildung und Teilhabe

Bitte wenden Sie sich an das Dienstleistungszentrum, zu dem die Postleitzahl Ihres Wohnortes gehört.

Für diese Postleitzahlbezirke ist das Sozialamt Innenstadt zuständig:
90402, 90403, 90408, 90409, 90411, 90419, 90425, 90427, 90429, 90431, 90439, 90443, 90449, 90482, 90489, 90491

Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt Dienstleistungszentrum Bildung und Teilhabe

Frauentorgraben 17

90443 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31- 43 47

Telefax 09 11 / 2 31- 10 798

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:


Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr


Nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung


Für diese Postleitzahlbezirke ist das Sozialamt in Langwasser zuständig:
90441, 90451, 90453, 90455, 90459, 90461, 90469, 90471, 90473, 90475, 90478, 90480

Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt Dienstleistungszentrum Bildung und Teilhabe

Reinerzer Straße 12

90473 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31- 43 47

Telefax 09 11 / 2 31- 10 798


Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr


Nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung


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