Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können Personen erhalten, die
die Altersgrenze für die Rente überschritten haben
oder
mindestens 18 Jahre alt sind und aus gesundheitlichen Gründen oder durch eine Behinderung dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, also nicht arbeiten können.
Zudem können diese Leistung auch Personen erhalten, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten, bei einem anderen Leistungsanbieter das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen oder dauerhaft im Arbeitsbereich tätig sind.
Zur „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ gehört der sogenannte Regelsatz und die örtlich angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung (Stand 01.01.2024)
Alleinstehende und Erwachsene, nicht erwerbsfähige Menschen mit Behinderung in einem Haushalt mit den Eltern oder in Wohngemeinschaft
Regelbedarfsstufe 1
563 Euro
Ehegatten / Lebenspartner
Regelbedarfsstufe 2
je 506 Euro
Kinder bis 5 Jahre
Regelbedarfsstufe 6
357 Euro
Kinder von 6 bis 13 Jahren
Regelbedarfsstufe 5
390 Euro
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren
Regelbedarfsstufe 4
471 Euro
Erwachsene Menschen in stationären Einrichtungen, deren Lebensunterhalts sich nach § 27b SGB XII bemisst
Regelbedarfsstufe 3
451 Euro
Kosten für Unterkunft und Heizung
Kosten für Unterkunft und Heizung
Kosten der Unterkunft und Heizung können als Bedarf anerkannt werden, soweit die Kosten hierfür angemessen sind. Ein Aufschlag auf den Richtwert kann in besonders gelagerten Fällen erfolgen. Die Mietobergrenze versteht sich als Bruttokaltmiete. Das ist die Nettokaltmiete inklusive kalter Betriebskosten. Heizungs- und Warmwasserkosten werden gesondert berücksichtigt.
Bei der Stadt Nürnberg gelten diese Mietobergrenzen
Anzahl Personen/ Wohnung
Angemessene Wohnungsgröße
Richtwert
1 Person
50 qm
515 Euro
2 Personen
65 qm
639 Euro
3 Personen
75 qm
706 Euro
4 Personen
90 qm
863 Euro
5 Personen
105 qm
1.065 Euro
jede weitere Person
+ 10 qm
102 Euro
Richtwerte für Heizung bei zentraler Warmwasseraufbereitung
Anzahl Personen/ Wohnung
Angemessene Wohnungsgröße
Richtwert
1 Person
50 qm
134 Euro
2 Personen
65 qm
180 Euro
3 Personen
75 qm
208 Euro
4 Personen
90 qm
248 Euro
5 Personen
105 qm
289 Euro
für jede weitere Person
+ 10 qm
mind. 263 Euro
Richtwerte für Heizung bei dezentraler Warmwasseraufbereitung
Anzahl Personen/ Wohnung
Angemessene Wohnungsgröße
Richtwert
1 Person
50 qm
125 Euro
2 Personen
65 qm
163 Euro
3 Personen
75 qm
188 Euro
4 Personen
90 qm
225 Euro
5 Personen
105 qm
263 Euro
jede weitere Person
1,60/ qm
mind. 263 Euro
Weitere Unterstützungen und Beihilfen
Was sind zusätzliche Mehrbedarfe?
krankheitsbedingte, kostenaufwendige Ernährung
bestimmte Bedarfe bei Alleinerziehenden
bestimmte Bedarfe bei Schwerbehinderung mit Merkzeichen G
Einmalige Beihilfen
Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch eine Zahlung/ Beihilfe für einen einmaligen Bedarf beantragt werden. Hierzu zählen beispielsweise:
Erstausstattung für die Wohnung
Erstausstattung für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt
Leistungen für Bildung und Teilhabe
Schüler und Schülerinnen, die Grundsicherung wegen Erwerbsminderung beziehen können Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen.
Ein Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung besteht, wenn Einkommen und Vermögen des Antragstellers nicht ausreichen, um seinen notwendigen Bedarf abzudecken.
Berechnung der Leistung
Bei der Berechnung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird der monatliche Bedarf im Sinne der Sozialhilfe den vorhandenen Einkünften und dem Vermögen gegenübergestellt.
Zum monatlichen Bedarf gehören
der Regelsatz
die örtlich angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung
ein eventueller Mehrbedarf
Ist das vorhandene Einkommen geringer als der Bedarf, kann monatlich eine Zahlung in Höhe des Unterschiedsbetrages geleistet werden. Hierbei wird das Erwerbseinkommen nicht in voller Höhe berücksichtigt, da es einen Freibetrag gibt. Renten hingegen werden in voller Höhe angerechnet.
Einkommen und Vermögen
Zum Einkommen gehören zum Beispiel Renten, Erwerbseinkommen, Unterhaltszahlungen und Zinsen. Vom Einkommen bleiben Beiträge für angemessene Versicherungen (z. B. Haftpflichtversicherung) frei. Für Erwerbseinkommen gibt es einen Freibetrag.
Unterhaltsansprüche gegenüber Eltern und Kinder bleiben unberücksichtigt, sofern bei diesen ein Jahreseinkommen von unter 100.000 € vorliegt. Diese Regelung soll verhindern, dass Sozialleistungen von älteren Personen nur deshalb nicht in Anspruch genommen werden, weil die Kinder zum Unterhalt herangezogen werden könnten.
Zum Vermögen gehören zum Beispiel:
Haus- und Grundvermögen
PKW mit einem Verkaufswert über 7.500 €
Bargeld
Guthaben auf Konten
Rückkaufwerte von Lebens- und Sterbeversicherungen
Vorhandenes Vermögen wird nicht angerechnet, wenn es folgende Beträge nicht übersteigt:
Bei Alleinstehenden: 10.000 €
Bei Ehegatten und nichtehelichen Lebensgemeinschaften: 20.000 €
Eine Anhebung von 500 Euro erfolgt jeweils auch für die Personen, die unterhalten werden, also insbesondere für Kinder von Leistungsberechtigten.
Herr Meier erhält im Rahmen der Grundsicherung 413 € monatlich.
Antrag stellen
Bitte lassen Sie sich Ihre Antragsunterlagen bei uns in einer telefonischen Beratung zusammenstellen.
Ihre ausgefüllten Unterlagen können Sie uns anschließend über unseren Upload-Assistenten oder per Post übermitteln.
Beratung
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialamts beraten Sie gerne in Fragen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Wenn Sie den Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt nicht online stellen können oder wollen wenden Sie sich bitte telefonisch an Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.
In diesem Fall senden wir Ihnen gerne die erforderlichen Antragsformulare zu.
Ansprechpartner finden
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin. Persönliche Vorsprachen in der Sachbearbeitung sind nur nach Terminvereinbarung möglich. Ihren persönlichen Ansprechpartner finden Sie hier.
Bitte richten Sie sich nach den Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens.
A - B a i
Telefon 09 11 / 2 31-7 82 55
B a j bis B o h
Telefon 09 11 / 2 31-7 81 29
B o i bis C d
Telefon 09 11 / 2 31-7 81 35
C e bis D i d
Telefon 09 11 / 2 31 - 78137
D i e bis E r l
Telefon 09 11 / 2 31-55 26
E r m bis F t
Telefon 09 11 / 2 31-55 25
F u - G o e
Telefon 09 11 / 2 31-55 11
G o f bis H a s
Telefon 09 11 / 2 31-55 22
H a t bis J a c
Telefon 09 11 / 2 31-55 17
J a d bis K n
Telefon 09 11 / 2 31-55 15 oder 09 11 / 2 31-55 16
K o bis K u o
Telefon 09 11 / 2 31-5559 oder 09 11 / 2 31- 5557
K u p - M a h
Telefon 09 11 / 2 31-6965
M a i - M o
Telefon 09 11 / 2 31-4382
M p bis O s t
Telefon 09 11 / 2 31-10293
O s u - R e h
Telefon 09 11 / 2 31-4749 oder 09 11 / 2 31-4796
R e i - S c h m
Telefon 09 11 / 2 31-4727 oder 09 11 / 2 31 - 8979
S c h n - S t a m
Telefon 09 11 / 2 31- 5531 oder 231- 4739
S t a n - T r n
Telefon 09 11 / 2 31-19545
T r o – W i c
Telefon 09 11 / 2 31-22584
W i d - Z
Telefon 09 11 / 2 31- 10273
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