Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können Personen erhalten, die

  • die Altersgrenze für die Rente überschritten haben oder
  • mindestens 18 Jahre alt sind und aus gesundheitlichen Gründen oder durch eine Behinderung dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, also nicht arbeiten können.

Zudem können diese Leistung auch Personen erhalten, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten, bei einem anderen Leistungsanbieter das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen oder dauerhaft im Arbeitsbereich tätig sind.

Leistungen im Überblick:


Regelsatz

Kosten für Unterkunft und Heizung

Richtwerte für Heizung bei zentraler Warmwasseraufbereitung

Richtwerte für Heizung bei dezentraler Warmwasseraufbereitung

Weitere Unterstützungen und Beihilfen

Anspruch und Berechnung der Leistung

Antrag stellen

Beratung

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Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt

Wirtschaftliche Hilfen

Frauentorgraben 17

90443 Nürnberg


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