Hilfe zum Lebensunterhalt

Zeitlich begrenzte Erwerbsunfähigkeit

Hilfe zum Lebensunterhalt steht grundsätzlich Personen zu, die wegen Krankheit voraussichtlich für mehr als sechs Monate außerstande sind mindestens drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig zu sein.

Es darf aber keine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit vorliegen, da dann die "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" das richtige Leistungssystem ist.

Sonderfälle

Kinder unter 15 Jahren, die nicht in einer Bedarfsgemeinschaft mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen leben, der SGB II - Leistungen bezieht, können Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten.
Hierunter können zum Beispiel Kinder fallen, die bei Ihren Großeltern wohnen oder bei einer Pflegefamilie.

Wer eine Altersrente bezieht, aber noch nicht 65 Jahre alt ist, kann nach dem Gesetzeswortlaut keine Leistungen mehr nach dem SGB II vom Jobcenter Nürnberg Stadt erhalten. In diesen Fällen könnte ein Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt bestehen.

Gesetzliche Regelung

Die Regelungen zur Hilfe zum Lebensunterhalt finden sich im 3. Kapitel des Sozialgesetzbuches XII (§ 27 bis § 40 SGB XII).

Abgrenzung zur Grundsicherung für Arbeitssuchende

Das Bürgergeld - Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II geht grundsätzlich der Hilfe zum Lebensunterhalt vor. Deshalb ist in der Regel bei nicht dauerhafter Erwerbsunfähigkeit zunächst ein Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter Nürnberg-Stadt zu stellen. Dort wird im Rahmen des Antragsverfahrens über die Erwerbsfähigkeit entschieden.

Nur wer keinen Anspruch auf Bürgergeld - Grundsicherung für Arbeitssuchende hat, kann bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten.

Ausnahmen

Wenn Sie zwar selbst vorübergehend erwerbsunfähig sind, aber mit einer Partnerin oder einem Partner oder einem Kind ab 15. Jahren zusammenleben, die / der einen Anspruch auf Bürgergeld beim Jobcenter Nürnberg-Stadt hat, entfällt der Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt beim Sozialamt.

In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Bürgergeld nach dem SGB II beim Jobcenter Nürnberg-Stadt.

Leistungen im Überblick


Regelsatz

Kosten für Unterkunft und Heizung

Richtwerte für Heizung bei zentraler Warmwasseraufbereitung

Richtwerte für Heizung bei dezentraler Warmwasseraufbereitung

Anspruch und Berechnung der Leistung

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Aktualisiert am 22.08.2024, 11:09 Uhr

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