Leistungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber und geduldete Personen
Informieren Sie sich vor Antragstellung zu den Voraussetzungen.
Der Leistungsumfang ist im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) geregelt.
So stellen Sie Ihren Antrag auf Leistungen
Bevor Sie einen Antrag stellen, vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin. Persönlich bei uns vorbeikommen können Sie nur, wenn Sie einen Termin vereinbart haben.
Sie haben Rückfragen zu Ihrem Antrag oder möchten uns Ihre Unterlagen übermitteln?
Sie können diese am einfachsten digital über eine gesicherte Verbindung an uns senden.
Nutzen Sie gerne unseren Upload-Assistenten:
- direkter Scan gedruckter Unterlagen über Ihr Mobilgerät
- gesicherte Übermittlung Ihrer Unterlagen direkt an Ihre zuständige Stelle beim Sozialamt
Scannen Sie bitte den QR-Code mit dem Smartphone oder klicken Sie auf den folgenden Link:
Ansprechpartner
Bitte richten Sie sich nach den Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens.
A bis Ak
Telefon 09 11 / 2 31-7 82 55
Al bis Az
Telefon 09 11 / 2 31-7 81 29
B bis F
Telefon 09 11 / 2 31-7 81 35
G bis H
Telefon 09 11 / 2 31-7 81 37
I bis K
Telefon 09 11 / 2 31-55 26
L bis M
Telefon 09 11 / 2 31-55 25
N bis O
Telefon 09 11 / 2 31-55 11
P bis S g
Telefon 09 11 / 2 31-55 22
S h bis Z
Telefon 09 11 / 2 31-10293
Kontakt
Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt
Wirtschaftliche Hilfen - Leistungen für Asylbewerber
Frauentorgraben 17
90443
Telefon 09 11 / 2 31-55 13 und -24 15
Telefax 09 11 / 2 31-55 14
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr
Weitere Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Das Asylbewerberleistungsgesetz berechtigt Sie auch dazu, Leistungen für Bildung und Teilhabe und den Nürnberg-Pass zu bekommen. Informieren Sie sich zu den Unterstützungsangeboten.