Bürgergeld - Grundsicherung für Arbeitssuchende
Voraussetzung für einen Leistungsanspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II ist die Erwerbsfähigkeit mindestens einer Person in der Bedarfsgemeinschaft.
Was versteht man unter "erwerbsfähig"?
Erwerbsfähig ist, wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann. Dabei ist es unerheblich, ob eine Erwerbstätigkeit vorübergehend unzumutbar ist. Wie zum Beispiel wegen der Erziehung eines Kindes unter drei Jahren oder Pflege eines Angehörigen.
Leistungen im Überblick
In der folgenden Tabelle finden Sie die derzeit geltenden Regelleistungen auf einen Blick. (Stand 01.01.2024) Die Rechtgrundlage der Regelungen dieser Leistung finden Sie im Sozialgesetzbuch II.
Alleinstehende Personen
Regelbedarfsstufe 1
563 Euro
Ehegatten/ Lebenspartner
Regelbedarfsstufe 2
je 506 Euro
Kinder bis 5 Jahre
Regelbedarfsstufe 6
357 Euro
Kinder von 6 bis 13 Jahren
Regelbedarfsstufe 5
390 Euro
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren
Regelbedarfsstufe 4
471 Euro
Nicht erwerbsfähige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern, Erwachsene Menschen mit Behinderung
in stationären Einrichtungen
Regelbedarfsstufe 3
402 Euro
Weitere Hilfe: Kennen Sie unser Angebot "Bildung und Teilhabe"?
Beziehen Sie Leistungen nach dem SGB II, sind Sie berechtigt, unser Angebot Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche zu beanspruchen. Informieren Sie sich.
Die Leistungsträger: Wer ist zuständig?
Das Jobcenter Nürnberg-Stadt - ist ein Zusammenschluss der Agentur für Arbeit und der Stadt Nürnberg. Es wurde gegründet um die Umsetzung des Sozialgesetzbuches II zu gewährleisten. Durch die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung können wir die Aufgaben effizient und bürgernah erledigen.
Die Arbeitsmarktintegration, Qualifizierung und die erforderliche Sicherstellung des Lebensunterhaltes sind die Kernaufgaben des Jobcenters Nürnberg Stadt.
Erstantrag stellen beim Jobcenter Nürnberg-Stadt
Wenn Sie einen Erstantrag auf Leistungen stellen möchten, ist das Jobcenter Nürnberg-Stadt zuständig. Bitte wenden Sie sich immer zunächst an die Erstanlaufstelle am Richard-Wagner-Platz:
Jobcenter Nürnberg-Stadt
Erstanlaufstelle
Richard-Wagner-Platz 5
Telefon 09 11 / 40 07-1 00
Telefax 09 11 / 5 29-10 49
Weitere Hilfestellungen
Es gibt vielfältige Angebote und Hilfestellungen im Stadtgebiet. Weitere Betreuungsangebote finden Sie an verschiedenen Standorten in der Stadt.
Jobcenter Nürnberg-Stadt, Integrationszentrum Reha
Richard-Wagner-Platz 5
90443 Nürnberg
Telefon 09 11 / 40 07-1 00
Telefax 09 11 / 5 29-10 49
Jobcenter Nürnberg-Stadt, Bereich Süd
Platenstraße 46
90443 Nürnberg
Telefon 09 11 / 2 31- 40 07-1 00
Telefax 09 11 / 2 31- 5 29-10 49
Jobcenter Nürnberg-Stadt, Bereich West
Nicolaistraße 14
90429 Nürnberg
Telefon 09 11 / 40 07-1 00
Jobcenter Nürnberg-Stadt
Dienstleistungszentrum U 25
Sandstraße 22-24
90443 Nürnberg
Das Jobcenter Nürnberg-Stadt hat, zusammen mit dem Jugendamt der Stadt Nürnberg, der Noris Arbeit gGmbH Nürnberg und weiteren Kooperationspartnern, zur sozialen und beruflichen Integration von langzeitarbeitslosen Jugendlichen unter 25 Jahren das Dienstleistungszentrum U 25 gegründet. Kernaufgabe ist hierbei die Lösung der bei Jugendlichen häufig auftretenden Fragen der Arbeitsmarktintegration, Qualifizierung und die erforderliche Sicherstellung des Lebensunterhalts.
Telefon 09 11 / 40 07-1 00
Jobcenter Nürnberg-Stadt
Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
Richard-Wagner-Platz 5
90443 Nürnberg
Telefon 09 11 / 5 29-10 81