Hilfe zur Pflege - ambulant und stationär

Pflegeversicherung & Hilfe zur Pflege durch den Bezirk

Vorrangig besteht ein Anspruch auf Pflegegeld durch die gesetzliche Pflegeversicherung. Die Pflegeversicherung stellt allerdings nur eine Grundabsicherung dar. Wenn Pflegebedürftige ihre Pflege mit den von der Pflegekasse gewährten Leistungen nicht voll finanzieren können oder keine Pflegeversicherung vorhanden ist, tritt die Sozialhilfe bei Bedürftigkeit mit ergänzenden Leistungen ein.

Die Hilfe zur Pflege ist wie alle anderen Leistungen nach dem SGB XII von vorhandenem Einkommen und Vermögen abhängig. Die Regelungen zu dieser Leistung finden sich im 7. Kapitel des Sozialgesetzbuches XII (§ 61 bis 66 a SGB XII).

Hilfe zur Pflege


Pflege finanzieren

Immer mehr Menschen möchten trotz Alter, Krankheit oder Behinderung in ihrer vertrauten Umgebung zu Hause gepflegt werden.

Bei finanziellen Fragen der ambulanter und stationärer Pflege, sowie Tages- und Kurzzeitpflege und Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung ist der Bezirk Mittelfranken der richtige Ansprechpartner.

Service Zentrum Nürnberg (SZN) des Bezirks Mittelfranken

Wallensteinstraße 61-63

90431 Nürnberg

Telefon 09 11 / 6 00 66 98-0

Telefax 09 11 / 6 00 66 98-99

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Bezirk Mittelfranken - Ansbach

Danziger Straße 5

91522 Ansbach

Telefon 09 81 / 46 64-0


Beratungsangebote zur Pflege in Nürnberg

Pflegestützpunkt Nürnberg

Der Pflegestützpunkt Nürnberg bietet Beratung zu allen Fragen rund um das Thema Pflege und Hilfen im Alter. Er bietet unabhängige Auskünfte, Beratung und Vermittlung von speziellen Hilfeleistungen.

Pflegestützpunkt Nürnberg

Heilig-Geist-Haus

Hans- Sachs-Platz 2

90403 Nürnberg


Beratungsangebot des Seniorenamts der Stadt Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31- 87 878

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Beratung für erwachsene Bürgerinnen und Bürger über 21 Jahre in Notlagen

Der Sozialpädagogische Fachdienst (SFD) steht als Anlaufstelle in Notlagen für Nürnberger Bürgerinnen und Bürger unter der Voraussetzung zur Verfügung, dass sie in einem Haushalt leben, in dem alle Personen über 21 Jahre alt sind.

Der Sozialpädagogische Fachdienst (SFD) ist ein Beratungsdienst des Sozialamtes für erwachsene Nürnberger Bürgerinnen und Bürger.

Angeboten werden Beratungen bei allen persönlichen, sozialen oder wirtschaftlichen Problemen. Bei Bedarf findet eine Vermittlung an weitere Fachdienste statt.

Hilfebedürftige ältere, chronisch kranke oder behinderte Menschen können zum Beispiel Unterstützung bei behördlichen Angelegenheiten oder bei der Suche nach ambulanten oder stationären Hilfen erhalten.

Gerne können sich auch Angehörige an den Sozialpädagogischen Fachdienst wenden.

Sozialpädagogischer Fachdienst

Kirchenweg 56

90419 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31- 81 03

Telefax 09 11 / 2 31- 75 37

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