Hilfe bei Mietschulden

Fachstelle für Wohnungsfragen und Obdachlosigkeit

Wenn Sie Mietschulden haben und Hilfe benötigen, hilft Ihnen die Fachstelle für Wohnungsfragen und Obdachlosigkeit des Sozialamts weiter.

Dies gilt auch dann, wenn Sie Leistungen nach dem SGB II vom Jobcenter Nürnberg erhalten.

Hausmodel mit Taschenrechner und Bleistift


Übernahme von Mietschulden

Mietschulden können übernommen werden, wenn Sie bereits Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) oder Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) erhalten. Im Ausnahmefall aber auch, wenn Sie keine Sozialleistungen beziehen, wenn dadurch ein Wohnungsverlust vermieden werden kann.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann durch Übernahme der bestehenden Mietschulden eine bereits ausgesprochene Wohnungskündigung, Räumungsklage bzw. anberaumte Zwangsräumung vermieden werden

Sollte die Räumung der Wohnung nicht abgewendet werden können, werden Sie von uns über das weitere Verfahren beraten. Eine eventuell notwendige Unterbringung in einer Pension oder Sozialimmobilie wird durch die Fachstelle vorbereitet und von unserem Sozialpädagogischen Fachdienst begleitet.


Notwendige Unterlagen

Zu unserem Beratungsgespräch bringen Sie bitte folgende Unterlagen (sofern vorhanden) mit:

  • Mietvertrag
  • Mietquittungen
  • Kündigungsschreiben oder Klageschrift
  • Auflistung der Mietrückstände
  • Einkommensnachweise

Fachstelle für Wohnungsfragen und Obdachlosigkeit

Kirchenweg 56

90419 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31- 22 11, -7617

Telefax 09 11 / 2 31- 14028

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:


Weitere Hilfen

1295732506

Wohnungsnot und Obdachlosigkeit

Die Stadt Nürnberg betreibt das Haus Großweidenmühlstraße als gemeinnützige Einrichtung der Wohnungslosenhilfe für volljährige Frauen und Männer. Die Wohnheime sollen die vielschichtigen Notlagen der Klienten abwenden, beseitigen, mildern oder eine Verschlimmerung verhüten.

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