Alle Kinder in Kindertageseinrichtungen und Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen oder einen staatlich anerkannten allgemeinbildenden Schulabschluss nachholen, noch nicht 25 Jahre alt sind, keine Ausbildungsvergütung erhalten und wenn sie selbst oder ihre Eltern eine der folgenden Sozialleistungen erhalten: • Arbeitslosengeld II / Bürgergeld (Sozialgesetzbuch II) • Kinderzuschlag (Bundeskindergeldgesetz) • Wohngeld (Wohngeldgesetz) und Kindergeld
Alle Kinder in Kindertageseinrichtungen und Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen oder einen staatlich anerkannten allgemeinbildenden Schulabschluss nachholen, wenn sie selbst oder ihre Eltern eine der folgenden Sozialleistungen erhalten: • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialgesetzbuch XII) • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Kinder und Jugendliche, die von der Gebührenzahlung in Kindertageseinrichtungen befreit sind oder sich in Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) befinden, erhalten Gutscheine für Mittagessen als freiwillige Leistung der Stadt Nürnberg.
Ausflüge
Wofür können die Gutscheine genutzt werden?
Als Ausflüge zählen alle Aktivitäten, die die Kindertageseinrichtung oder Schule nach Außen macht, wie der Besuch eines Kindertheaters oder Museums, ein Wandertag oder ein Schwimmkurs. Mit den Gutscheinen können die entstehenden Kosten abgerechnet werden, wie Fahrtkosten, Imbiss und Eintritt. Bei mehrtägigen Fahrten der Kindertageseinrichtung oder Schule können die Gutscheine für die Abrechnung der Kosten, wie etwa Fahrgeld, Verpflegung, Übernachtung und Eintritte, verwendet werden. Taschengeld ist nicht enthalten.
Wo können Sie die Gutscheine einsetzen?
Die Gutscheine können in der Kindertageseinrichtung und Schule (auch beim Bildungsträger, wenn ein staatlich anerkannter allgemeinbildender Schulabschluss nachgeholt wird) verwendet werden. Bei Kindertageseinrichtungen ist eine Betriebserlaubnis und die Abrechnung von Buchungszeiten nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) Voraussetzung. Schulen benötigen eine Schulnummer.
Wie erhalten Sie die Leistung?
Sie erhalten für jedes Kind sechs Gutscheine pro Halbjahr. Weitere Gutscheine für Ausflüge oder mehrtägige Fahrten können Sie jederzeit auch telefonisch beim Dienstleistungszentrum anfordern.
Mittagessen
Wofür können die Gutscheine genutzt werden?
Die Gutscheine können für die Mittagsverpflegung in der Kindertageseinrichtung und Schule eingesetzt werden, wenn das Mittagessen gemeinschaftlich ausgegeben wird. Für belegte Brötchen und kleinere Mahlzeiten, die an Kiosken auf dem Schulgelände verkauft werden, gelten die Gutscheine nicht.
Wo können Sie die Gutscheine einsetzen?
Die Gutscheine können in der Kindertageseinrichtung und Schule (auch beim Bildungsträger, wenn ein staatlich anerkannter allgemeinbildender Schulabschluss nachgeholt wird) verwendet werden.
Bei Kindertageseinrichtungen ist eine Betriebserlaubnis und die Abrechnung von Buchungszeiten nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) Voraussetzung. Schulen benötigen eine Schulnummer.
Wie erhalten Sie die Leistung?
Sie erhalten für jedes Kind einen Gutschein pro Monat für den gesamten Bewilligungszeitraum Ihrer Grundleistung.
Leistungen für Ausflüge & Mittagessen beantragen
Folgende Unterlagen sind erforderlich, die Sie bitte bereit halten:
Aktueller Sozialleistungsbescheid
Sollten Sie Wohngeld erhalten, benötigen wir auch die Kindergeldnummer.
Wird ein staatlich anerkannter allgemeinbildender Schulabschluss nachgeholt, ist ein Nachweis des Bildungsträgers erforderlich.
Wenn Sie persönlich ins Dienstleistungszentrum kommen, dann bringen Sie bitte Ihren Ausweis mit.
Antrag stellen
Leistungen beantragen
Sie haben zwei Möglichkeiten Ihren Antrag zu stellen:
1. Antrag online übermitteln
1) Füllen Sie den Antrag (PDF-Formular) am Bildschirm aus und speichern Sie ihn ab. 2) Scannen Sie den unterschriebenen Antrag. Oder fotografieren Sie den Antrag. 3) Füllen Sie den Upload-Assistenten aus und hängen Scan oder Foto des unterschriebenen Formulars an.
Ihr Antrag gelangt sicher zu unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich um Ihr Anliegen kümmern.
Antrag für Kinder und Jugendliche, die von der Gebührenzahlung in Kindertageseinrichtungen befreit sind oder sich in Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) befinden.
Sie können diese am einfachsten digital über eine gesicherte Verbindung an uns senden. Nutzen Sie gerne unseren Upload-Assistenten: - direkter Scan gedruckter Unterlagen über Ihr Mobilgerät - gesicherte Übermittlung Ihrer Unterlagen direkt an Ihr zuständiges Dienstleistungszentrum des Sozialamtes. Scannen Sie bitte den QR-Code mit dem Smartphone oder klicken Sie auf den folgenden Link:
Wenn Sie den Antrag nicht online stellen können, haben Sie die Möglichkeit, den Antrag am PC auszudrucken und uns per Post oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten einzureichen. 1) Füllen Sie den Antrag am Bildschirm aus und drucken Sie ihn aus. 2) Schicken Sie uns den unterschriebenen Antrag mit allen Nachweisen zu oder werfen Sie ihn in den Hausbriefkasten.
Nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung
Für diese Postleitzahlbezirke ist das Sozialamt in Langwasser zuständig: 90441, 90451, 90453, 90455, 90459, 90461, 90469, 90471, 90473, 90475, 90478, 90480
Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt Dienstleistungszentrum Bildung und Teilhabe