Ausflüge & Mittagessen


Ausflüge & Mittagessen

Wer erhält Leistungen?

Alle Kinder in Kindertageseinrichtungen und Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen oder einen staatlich anerkannten allgemeinbildenden Schulabschluss nachholen, noch nicht 25 Jahre alt sind, keine Ausbildungsvergütung erhalten und wenn sie selbst oder ihre Eltern eine der folgenden Sozialleistungen erhalten:
• Arbeitslosengeld II / Bürgergeld (Sozialgesetzbuch II)
• Kinderzuschlag (Bundeskindergeldgesetz)
• Wohngeld (Wohngeldgesetz) und Kindergeld

Alle Kinder in Kindertageseinrichtungen und Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen oder einen staatlich anerkannten allgemeinbildenden Schulabschluss nachholen, wenn sie selbst oder ihre Eltern eine der folgenden Sozialleistungen erhalten:
• Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung (Sozialgesetzbuch XII)
• Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Kinder und Jugendliche, die von der Gebührenzahlung in Kindertageseinrichtungen befreit sind oder sich in Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) befinden, erhalten Gutscheine für Mittagessen als freiwillige Leistung der Stadt Nürnberg.


Ausflüge

Wofür können die Gutscheine genutzt werden?

Als Ausflüge zählen alle Aktivitäten, die die Kindertageseinrichtung oder Schule nach Außen macht, wie der Besuch eines Kindertheaters oder Museums, ein Wandertag oder ein Schwimmkurs. Mit den Gutscheinen können die entstehenden Kosten abgerechnet werden, wie Fahrtkosten, Imbiss und Eintritt.
Bei mehrtägigen Fahrten der Kindertageseinrichtung oder Schule können die Gutscheine für die Abrechnung der Kosten, wie etwa Fahrgeld, Verpflegung, Übernachtung und Eintritte, verwendet werden. Taschengeld ist nicht enthalten.

Wo können Sie die Gutscheine einsetzen?

Die Gutscheine können in der Kindertageseinrichtung und Schule (auch beim Bildungsträger, wenn ein staatlich anerkannter allgemeinbildender Schulabschluss
nachgeholt wird) verwendet werden. Bei Kindertageseinrichtungen ist eine Betriebserlaubnis und die Abrechnung von Buchungszeiten nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) Voraussetzung. Schulen benötigen eine Schulnummer.

Wie erhalten Sie die Leistung?

Sie erhalten für jedes Kind sechs Gutscheine pro Halbjahr. Weitere Gutscheine für Ausflüge oder mehrtägige Fahrten können Sie jederzeit auch telefonisch beim
Dienstleistungszentrum anfordern.


Mittagessen

Wofür können die Gutscheine genutzt werden?

Die Gutscheine können für die Mittagsverpflegung in der Kindertageseinrichtung und Schule eingesetzt werden, wenn das Mittagessen gemeinschaftlich ausgegeben wird. Für belegte Brötchen und kleinere Mahlzeiten, die an Kiosken auf dem Schulgelände verkauft werden, gelten die Gutscheine nicht.

Wo können Sie die Gutscheine einsetzen?

Die Gutscheine können in der Kindertageseinrichtung und Schule (auch beim Bildungsträger, wenn ein staatlich anerkannter allgemeinbildender Schulabschluss nachgeholt wird) verwendet werden.

Bei Kindertageseinrichtungen ist eine Betriebserlaubnis und die Abrechnung von Buchungszeiten nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) Voraussetzung. Schulen benötigen eine Schulnummer.

Wie erhalten Sie die Leistung?

Sie erhalten für jedes Kind einen Gutschein pro Monat für den gesamten Bewilligungszeitraum Ihrer Grundleistung.


Leistungen für Ausflüge & Mittagessen beantragen

Folgende Unterlagen sind erforderlich, die Sie bitte bereit halten:

  • Aktueller Sozialleistungsbescheid
  • Sollten Sie Wohngeld erhalten, benötigen wir auch die Kindergeldnummer.
  • Wird ein staatlich anerkannter allgemeinbildender Schulabschluss nachgeholt, ist ein Nachweis des Bildungsträgers erforderlich.
  • Wenn Sie persönlich ins Dienstleistungszentrum kommen, dann bringen Sie bitte Ihren Ausweis mit.

Antrag stellen

Kontakt zum Dienstleistungszentrum Bildung und Teilhabe

Bitte wenden Sie sich an das Dienstleistungszentrum, zu dem die Postleitzahl Ihres Wohnortes gehört.

Für diese Postleitzahlbezirke ist das Sozialamt Innenstadt zuständig:
90402, 90403, 90408, 90409, 90411, 90419, 90425, 90427, 90429, 90431, 90439, 90443, 90449, 90482, 90489, 90491

Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt Dienstleistungszentrum Bildung und Teilhabe

Frauentorgraben 17

90443 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31- 43 47

Telefax 09 11 / 2 31- 10 798

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:


Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr


Nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung


Für diese Postleitzahlbezirke ist das Sozialamt in Langwasser zuständig:
90441, 90451, 90453, 90455, 90459, 90461, 90469, 90471, 90473, 90475, 90478, 90480

Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt Dienstleistungszentrum Bildung und Teilhabe

Reinerzer Straße 12

90473 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31- 43 47

Telefax 09 11 / 2 31- 10 798

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:


Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr


Nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung


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