Informationen für Kooperationspartner
Im nachfolgenden finden Sie Informationen wie Leistungen für Bildung und Teilhabe von den unterschiedlichen Partnern erbracht und abgerechnet werden können.
Informationen für Schulen und Kindertagesstätten
Die Gutscheine können in der Kindertageseinrichtung (nach BayKiBiG) und Schule (auch beim Bildungsträger, wenn ein staatlich anerkannter allgemeinbildender Schulabschluss nachgeholt wird) eingesetzt werden.
Als Ausflüge zählen alle Aktivitäten, die die Kindertageseinrichtung oder Schule nach Außen macht, wie der Besuch eines Kindertheaters oder Museums, ein Wandertag oder ein Schwimmkurs. Die entstehenden Kosten, wie Fahrtkosten, Imbiss und Eintritt können mit Gutscheinen bezahlt werden.
Bei mehrtägigen Fahrten der Kindertageseinrichtung oder Schule können Gutscheine für die Kosten, wie etwa Fahrgeld, Verpflegung, Übernachtung und Eintritte, verwendet werden. Taschengeld ist nicht enthalten.
Die Schulen rechnen mit der entsprechenden Schulnummer ab.
Informationen für Partner aus dem Bereich Sport, Kultur, Kunst, Bildung und Freizeit
Gutschein Soziale & kulturelle Teilhabe
Das Dienstleistungszentrum schließt im Vorfeld mit den Kooperationspartnern eine Vereinbarung über die Erbringung und Abrechnung der Leistung.
Die Gutscheine können von Vereinen, Verbänden, der Stadt, Privatpersonen und gewerblichen Anbietern für Gruppenangebote, Kurse, Freizeiten, Mitgliedsbeiträge etc. (angeleitete Aktivität in der Gemeinschaft) abgerechnet werden.
Familien erhalten pro Kind und Monat Gutscheine im Wert von 15 Euro. Die Gutscheine sind gestückelt, ein DinA 4 Blatt entspricht 15 Euro. Die Gutscheine können gesammelt und für eine oder mehrere Aktivitäten eingesetzt werden.
Bitte bei der Abrechnung beachten
Bitte legen Sie immer den Originalgutschein/die Originalgutscheine bei. Bitte geben Sie im Abrechnungsformular bei "Art der Teilhabeleistung" die konkrete Aktivität (z. B. Mitgliedsbeitrag, Babyschwimmen) an.
Die Gutscheine können bis acht Monate nach Ablauf des auf dem Gutschein benannten Zeitraums angenommen und bis 12 Monate nach Ablauf des auf dem Gutschein benannten Zeitraums abgerechnet werden. Beispiel: Der auf dem Gutschein benannte Zeitraum ist vom 01.01.2024 - 31.05.2024. Der Gutschein kann bis zum 31.01.2025 für eine Aktivität verwendet werden. Abzurechnen ist der Gutschein bis spätestens 31.05.2025.
Weitere Kooperationspartner gesucht
Mit den Leistungen zur Bildung und Teilhabe sollen Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen gefördert und unterstützt werden. Ihnen soll die Möglichkeit eröffnet werden, aktiver am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen.
Deshalb sind Anbieter aus Kultur, Kunst, Bildung, Freizeit und Sport herzlich eingeladen sich zu beteiligen und am Gutscheinverfahren teilzunehmen.
Informationen für Partner aus dem Bereich Lernförderung
Gutschein Lernförderung
Das Sozialamt schließt mit den Kooperationspartnern im Vorfeld eine Vereinbarung über die Erbringung und Abrechnung der Leistungen.
Der Gutschein gibt Auskunft über das zu unterrichtende Fach, die Anzahl der zu unterrichtenden Stunden und den Zeitraum, in dem die Lernförderstunden zu geben sind. Lernförderstunden, die außerhalb des genannten Zeitraums liegen, können nicht abgerechnet werden.
Eine Lernförderstunde dauert 45 Minuten. Der Einzelunterricht wird mit bis zu 20 Euro, der Gruppenunterricht mit bis zu 15 Euro vergütet.
Bitte bei der Abrechnung beachten
Bitte verwenden Sie pro Kind jeweils ein Abrechnungsformular und legen den Originalgutschein/die Originalgutscheine bei.
Gutscheine können bis 12 Monate nach Ablauf des auf dem Gutschein benannten Zeitraums mit dem Dienstleistungszentrum abgerechnet werden.
Amt für Existenzsicherung und soziale Integration-Sozialamt
Bitte beachten Sie, dass hier keine Auskünfte zu Antragsverfahren gegeben werden können. Wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Dienstleistungszentrum.
Katharina Jahn
Telefon 0911 / 231-6926
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