Kommunale Asylunterbringung
Die Stadt Nürnberg verwaltet im Auftrag des Freistaates Bayern Gemeinschaftsunterkünfte für Asylsuchende im Stadtgebiet von Nürnberg. Die Zuweisung der Geflüchteten erfolgt durch die Regierung von Mittelfranken.
Projekt Übergangswohnen
Das Übergangswohnen soll dabei helfen den Integrationsprozess weiter zu unterstützen. Nach der Anerkennung sind Geflüchtete berechtigt die Gemeinschaftsunterkünfte zu verlassen und eigenen Wohnraum finden. Aufgrund von sprachlichen und bürokratischen (etc.) Hürden, fällt das manchen schwerer als anderen.
Die Stadt Nürnberg hilft, indem sie Wohnungen unterschiedlicher Größe, gemäß den Mietrichtwerten im SGB II anmietet. Hierbei können langfristige Mietverträge abgeschlossen werden. Die monatlichen Mietzahlungen an den Eigentümer erfolgen über die Stadt Nürnberg, welche die Wohneinheiten dann an anerkannte Geflüchtete untervermietet.
Sie sind Eigentümer und wollen Ihr Objekt für diesen Zweck an uns vermieten
Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt
Kommunale Asyunterbringung
Kirchenweg 56
90419 Nürnberg
Telefon 09 11 / 2 31-77585
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Öffnungszeiten:
Bitte beachten Sie, dass derzeit Vorsprachen nur nach telefonischer Terminvereinbarung unter 09 11 / 2 31- 77585 möglich sind.
Finanzielle Leistungen für Asylbewerber und geduldete Personen
Wenn Sie einen Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz stellen möchten, vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin. Persönliche Vorsprachen sind nur nach Terminvereinbarung möglich.
Hilfe für Menschen aus und in der Ukraine