Wohnheime für Frauen und Männer in der Großweidenmühlstraße
Die Stadt Nürnberg betreibt das Haus Großweidenmühlstraße als gemeinnützige Einrichtung der Wohnungslosenhilfe für volljährige Frauen und Männer. Die Wohnheime sollen die vielschichtigen Notlagen der Klienten abwenden, beseitigen, mildern oder eine Verschlimmerung verhüten.
Haus für Frauen
Sie sind bei uns richtig, wenn Sie sich in dieser Situation befinden:
- Ich habe meine Wohnung verloren oder muss diese bald verlassen.
- Ich halte es bei meinem Partner oder Ehemann in der gemeinsamen Wohnung nicht mehr aus.
- Ich bin von Gewalt bedroht und das Frauenhaus kann mich nicht aufnehmen.
- Ich lebe in schwierigen oder unzumutbaren Wohnverhältnissen.
- Ich habe keinen eigenen Mietvertrag und wohne bei Freunden, Bekannten oder Verwandten.
- Ich habe persönliche oder soziale Schwierigkeiten und suche einen Weg diese zu lösen
Das bieten wir an:
- Einen geschützten Wohnraum mit separatem Mutter-Kind-Bereich
- Frauenspezifische Beratung und individuelle Hilfsangebote
- Hilfe bei der Wohnungssuche und Unterstützung bei Behördenangelegenheiten
- Hilfen zur Tagesstrukturierung, Gruppen- und Freizeitangebote, die Möglichkeit im hauseigenen Garten, in der Hauswirtschaft, den Werkstätten oder im Kreativbereich mitzuarbeiten.
Stationärer Bereich
Das Haus für Frauen bietet wohnungslosen Frauen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten Unterkunft, Beratung und persönliche Unterstützung entsprechend dem persönlichen Hilfebedarf. (Rechtlicher Rahmen: §§ 67 ff SGB XII)
So sieht das Hilfsangebot hier aus:
- Unterkunft in Einzelzimmern
- Verpflegung durch die heimeigene Küche oder Selbstversorgung
- Bekleidungspauschale
- Sozialpädagogische Beratung und persönliche Unterstützung nach individuellen Hilfeplänen
- Möglichkeit arbeits- und beschäftigungstherapeutischer Maßnahmen
- Gruppen- und Freizeitangebote
Beschäftigungsmöglichkeiten bieten unsere heimeigenen Werkstätten (Holz-, Metall-, Montage- und Verpackungsarbeiten), eine Kreativgruppe, Mitarbeit im Garten und im hauswirtschaftlichen Bereich (Küche, Wäscherei und Gebäudereinigung).
Voraussetzungen für die stationäre Aufnahme
Voraussetzung für die Aufnahme in der stationären Abteilung ist grundsätzlich die Vollendung des 21. Lebensjahres und die Kostenübernahme durch den überörtlichen Träger der Sozialhilfe, zum Beispiel dem Bezirk Mittelfranken.
Ambulanter Bereich
Wir bieten eine vorübergehende Unterkunft für wohnungslose Frauen, mit und ohne Kinder in Doppelzimmer oder Familienzimmer an.
Rahmenbedingungen
Haus für Männer
Stationärer Bereich
Das Haus für Männer bietet wohnungslosen, alleinstehenden Männern mit besonderen sozialen Schwierigkeiten (im Rahmen der §§ 67 ff SGB XII) Beratung und persönliche Unterstützung entsprechend dem persönlichen Hilfebedarf.
Sie sind bei uns richtig, wenn Sie sich in dieser Situation befinden:
- Sie haben Ihre Wohnung verloren oder müssen diese verlassen.
- Sie leben in schwierigen oder unzumutbaren Wohnverhältnissen.
- Sie suchen eine Übernachtungsmöglichkeit.
- Sie sind in besonderen sozialen Schwierigkeiten - vorübergehend oder dauerhaft.
- Sie brauchen persönliche Beratung und Unterstützung in einer stationär betreuten Wohnform.
Unser Leistungsangebot
- 45 stationäre Wohnplätze für zeitlich befristete Hilfen nach §§ 67 ff SGB XII oder Langzeithilfen nach § 73 SGB XII (Beheimatung für ältere Männer)
- Hilfe bei der Wohnungssuche und Unterstützung bei Behördenangelegenheiten
- Unterstützung im lebenspraktischen Bereich
- Tagesstrukturierende Maßnahmen
- Gruppen- und Freizeitangebote
- Vielfältige Beschäftigungsmöglichkeiten in der Werkstatt (Schreiner-, Schlosser-, Verpackungs- und Montagearbeiten), im Garten, in der Hauswirtschaft und in einer Kreativgruppe
- Notschlafstelle
Weitere Hilfen
- Verpflegung durch die heimeigene Küche an sieben Tagen in der Woche
- Kleidung
- Reinigung der Wäsche und bei Bedarf der Zimmer
- sozialpädagogische Beratung und persönliche Unterstützung, insbesondere zur Gestaltung und Bewältigung des Alltags (tagesstrukturierende Maßnahmen), zur Beschaffung einer Wohnung und Erlangung eines Arbeitsplatzes
- arbeits- und beschäftigungstherapeutische Maßnahmen
- Gruppen- und Freizeitangebote
Voraussetzung für die Aufnahme in der stationären Einrichtung ist grundsätzlich die Vollendung des 21. Lebensjahres und die Kostenübernahme durch den überörtlichen Träger der Sozialhilfe (i.d.R. der Bezirk Mittelfranken).
Ältere bzw. vorgealterte Männer können unbefristet in der Einrichtung bleiben, wenn sie nicht mehr zu einem selbstständigen Leben außerhalb einer Einrichtung fähig sind (sogenannte Langzeithilfen nach § 73 SGB XII).
Allgemeine Informationen
Dauer der Hilfen:
Die Hilfen sind grundsätzlich zeitlich befristet.
Aufnahmebedingungen für die Wohnbereiche:
Pflegebedürftige sowie Konsumentinnen illegaler Drogen und akut psychisch Kranke können wir leider nicht aufnehmen.
Barrierefreiheit:
Aufgrund der baulichen Gegebenheiten ist die Einrichtung nur sehr bedingt für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen geeignet.
Rollstuhlfahrerinnen können wir leider nicht aufnehmen.
Kontakt für Frauen und Männer
Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt
Haus Großweidenmühlstraße
Großweidenmühlstraße 33
90419 Nürnberg
Frau Selnow
Sozialpädagogische Leiterin
Telefon 09 11 / 2 31- 3861
Telefax 09 11 / 2 31- 2166
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht
Herr Heidenreich
Kaufmännischer Leiter
Telefon 09 11 / 2 31- 5538
Telefax 09 11 / 2 31- 2166