Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen beantragen (vorübergehender Aufenthalt oder unverschuldete Ausreisehindernisse)
Beschreibung
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt.
Aufenthaltserlaubnis für den vorübergehenden Aufenthalt Eine Aufenthaltserlaubnis kann für einen vorübergehenden Aufenthalt erteilt werden, wenn Sie nicht vollziehbar ausreisepflichtig sind, solange dringende humanitäre oder persönliche Gründe oder erhebliche öffentliche Interessen die vorübergehende weitere Anwesenheit im Bundesgebiet erfordern. Beispiele hierfür ist eine dringende medizinische Behandlung in Deutschland oder auch der Abschluss einer bereits begonnenen Ausbildung.
Wenn Sie vollziehbar ausreisepflichtig sind und sich vorübergehend hier aufhalten möchten, beantragen Sie bitte eine Duldung.
Aufenthaltserlaubnis wegen unverschuldeter Ausreisehindernisse Eine Aufenthaltserlaubnis kann erteilt werden, wenn Sie vollziehbar ausreisepflichtig sind, die Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen aber unmöglich ist und mit dem Wegfall der Ausreisehindernisse in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist.
Ablauf
Die Aufenthaltserlaubnis kann online beantragt werden. Im Laufe des Verfahrens melden wir uns bei Ihnen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin.
Wenn Sie diese Aufenthaltserlaubnis besitzen, ist der Familiennachzug zu Ihnen ausgeschlossen.
Erforderliche Unterlagen
Lichtbildseite aus Ihrem gültigem Pass oder Identitätsdokument (falls vorhanden)
aktuelle Duldung (falls vorhanden)
Bescheinigung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
Vollmacht (bei Abholung durch Dritte)
Welche Unterlagen nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Im Laufe der Bearbeitung Ihres Antrages benachrichtigen wir Sie, welche Unterlagen oder Nachweise wir zusätzlich von Ihnen benötigen.
Eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen wird erst nach Abschluss des Asylverfahrens erteilt.
Die Aufenthaltserlaubnis wird für maximal drei Jahre erteilt und verlängert.
Voraussetzungen
Aufenthaltserlaubnis für vorübergehende Aufenthalte
die allgemeinen Voraussetzungen liegen vor
Sie sind nicht vollziehbar ausreisepflichtig
Sie möchten nur vorübergehend in Deutschland bleiben
dringende humanitäre oder persönliche Gründe oder
erhebliche öffentliche Interessen
Aufenthaltserlaubnis wegen unverschuldeter Ausreisehindernisse
die allgemeinen Voraussetzungen liegen vor
Sie besitzen eine Duldung
die Abschiebung ist seit 18 Monaten ausgesetzt
die Ausreise ist aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich
Gebühren
Die individuelle Gebühr wird Ihnen im Rahmen der Antragstellung mitgeteilt.
Integrationskurs
Sie können grundsätzlich zu einem Integrationskurs zugelassen werden.
Dolmetscher/Dolmetscherin
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.