Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen beantragen (vorübergehender Aufenthalt oder unverschuldete Ausreisehindernisse)

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt.

Aufenthaltserlaubnis für den vorübergehenden Aufenthalt
Eine Aufenthaltserlaubnis kann für einen vorübergehenden Aufenthalt erteilt werden, wenn Sie nicht vollziehbar ausreisepflichtig sind, solange dringende humanitäre oder persönliche Gründe oder erhebliche öffentliche Interessen die vorübergehende weitere Anwesenheit im Bundesgebiet erfordern. Beispiele hierfür ist eine dringende medizinische Behandlung in Deutschland oder auch der Abschluss einer bereits begonnenen Ausbildung.

Wenn Sie vollziehbar ausreisepflichtig sind und sich vorübergehend hier aufhalten möchten, beantragen Sie bitte eine Duldung

Aufenthaltserlaubnis wegen unverschuldeter Ausreisehindernisse
Eine Aufenthaltserlaubnis kann erteilt werden, wenn Sie vollziehbar ausreisepflichtig sind, die Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen aber unmöglich ist und mit dem Wegfall der Ausreisehindernisse in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist. 

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Voraussetzungen

Gebühren

Integrationskurs

Dolmetscher/Dolmetscherin

Amt für Migration und Integration

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