Die Geburt eines Kindes im Stadtgebiet Nürnberg muss vom Standesamt Nürnberg beurkundet, das heißt in das Geburtenregister eingetragen werden.
Als Eltern sind Sie verpflichtet uns die erforderlichen Angaben zur Geburt mitzuteilen. Dies können Sie mit dem "Kombiantrag Geburt und Kindergeld" erledigen.
Mit dem "Kombiantrag Geburt und Kindergeld" geben Sie auch eine verbindliche Namenserklärung für Ihr Kind ab. Welche Regelungen Sie bei der Namensgebung Ihres Kindes berücksichtigen müssen, finden Sie hier.
Zusätzlich zum "Kombiantrag Geburt und Kindergeld" ist auch die Geburtseinrichtung verpflichtet, die Geburt dem Standesamt anzuzeigen.
Ablauf
Den "Kombiantrag Geburt und Kindergeld" können Sie uns zusammen mit allen Unterlagen per Post zuschicken. Sind alle Unterlagen vollständig, erhalten Sie die gebührenfreien Geburtsurkunden zugesandt.
Sollte im Einzelfall ein Vor-Ort-Termin erforderlich sein, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Bitte geben Sie daher immer eine Telefonnummer oder E-Mailadresse auf dem "Kombiantrag Geburt und Kindergeld" an, damit wir Sie erreichen können.
Bei Entbindung im Klinikum Nürnberg Süd und St. Theresien-Krankenhaus übermittelt uns die Klinik den "Kombiantrag Geburt und Kindergeld".
Erforderliche Unterlagen
amtliche Ausweisdokumente beider Eltern (in Kopie)
Zusätzliche Unterlagen ergeben sich aus Ihrem Familienstand und Ihrer individuellen Lebenssituation. Diese können Sie im Merkblatt zur Anmeldung Geburt einsehen.
Wenn Ihr Kind außerhalb einer Geburtseinrichtung zur Welt kommt, müssen Sie uns die Geburt innerhalb einer Woche anzeigen.
Voraussetzungen
Geburtsort in Nürnberg
Bearbeitungsdauer
Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, erhalten Sie die Geburtsurkunden innerhalb von drei Wochen.
Gebühren
Für die Meldung der Geburt fallen keine Gebühren an.
Hinweis: Gebühren können sich im Einzelfall ergeben (zum Beispiel Erklärungen zur Familiennamensführung)
Geburtsurkunde für Mutterschaftshilfe
kostenfrei
Geburtsurkunde für Elterngeld
kostenfrei
Geburtsurkunde für soziale Zwecke
kostenfrei
Dolmetscher/Dolmetscherin
Bitte bringen Sie eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können. Diese Person muss Ihre Sprache sowie Deutsch sicher beherrschen, sich durch ein amtliches Ausweisdokument ausweisen und darf nicht selbst beteiligt oder mit Ihnen verwandt sein. Nähere Informationen finden Sie hier.
Bitte beachten Sie: Besuche sind nur mit voheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte wenden Sie sich hierfür über das Kontaktformular an das Standesamt.