Geburt in Nürnberg anzeigen

Die Geburt eines Kindes im Stadtgebiet Nürnberg muss vom Standesamt Nürnberg beurkundet, das heißt in das Geburtenregister eingetragen werden. 

Als Eltern sind Sie verpflichtet uns die erforderlichen Angaben zur Geburt mitzuteilen. Dies können Sie mit dem "Kombiantrag Geburt und Kindergeld" erledigen.

Mit dem "Kombiantrag Geburt und Kindergeld" geben Sie auch eine verbindliche Namenserklärung für Ihr Kind ab.
Welche Regelungen Sie bei der Namensgebung Ihres Kindes berücksichtigen müssen, finden Sie hier.

Zusätzlich zum "Kombiantrag Geburt und Kindergeld" ist auch die Geburtseinrichtung verpflichtet, die Geburt dem Standesamt anzuzeigen.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Voraussetzungen

Bearbeitungsdauer

Gebühren

Dolmetscher/Dolmetscherin

Zusammenarbeit / Kooperationspartner

Alle zuständigen Einrichtungen

Bürgeramt Mitte

Bürgeramt Nord

Bürgeramt Ost

Bürgeramt Süd

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