Die Geburt eines Kindes im Stadtgebiet Nürnberg muss vom Standesamt Nürnberg beurkundet werden.
Als Eltern sind Sie verpflichtet uns die erforderlichen Angaben zur Geburt mitzuteilen. Das erledigen die Kliniken und Geburtshäuser mit dem „Kombiantrag Geburt und Kindergeld“ für Sie.
Mit dem „Kombiantrag Geburt und Kindergeld“ geben Sie auch eine verbindliche Namenserklärung für Ihr Kind ab. Welche Regelungen Sie bei der Namensgebung Ihres Kindes berücksichtigen müssen, finden Sie hier.
Erklärvideo
Ablauf
Den Kombiantrag „Geburt und Kindergeld“ können Sie bereits vor der Entbindung ausdrucken und einige Angaben eintragen. Bringen Sie Ihren vorbereiteten Antrag inklusive erforderlicher Unterlagen mit zur Entbindung. Bitte beachten Sie die Hinweise auf Seite 2. Die Hebamme ergänzt die Angaben zur Geburt und bestätigt diese. Anschließend leiten die Kliniken und Geburtshäuser den Antrag für Sie an das Standesamt der Stadt Nürnberg weiter.
Die Geburt wird beurkundet und Sie erhalten neben den gebührenfreien Geburtsurkunden für Elterngeld und Mutterschaftshilfe eine gebührenfreie Geburtsurkunde für soziale Zwecke zugesandt.
Parallel wird Ihr Antrag an die Familienkasse Bayern Nord weitergeleitet. Dort wird der Kindergeldantrag bearbeitet. Hierüber werden Sie im Anschluss durch die Familienkasse informiert.
Sollte im Einzelfall ein persönlicher Termin erforderlich sein, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
Erforderliche Unterlagen
amtliche Ausweisdokumente beider Eltern (in Kopie)
Zusätzliche Unterlagen ergeben sich aus Ihrem Familienstand und Ihrer individuellen Lebenssituation. Diese können Sie im Merkblatt zur Anmeldung Geburt einsehen.
Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, erhalten Sie die Geburtsurkunden innerhalb von drei Wochen.
Gebühren
Für die Beurkundung der Geburt fallen keine Gebühren an.
Hinweis: Gebühren können sich im Einzelfall ergeben (zum Beispiel Erklärungen zur Familiennamensführung, Dolmetschervereidigung)
Dolmetscher/Dolmetscherin
Bitte bringen Sie eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können. Diese Person muss Ihre Sprache sowie Deutsch sicher beherrschen, sich durch ein amtliches Ausweisdokument ausweisen und darf nicht selbst beteiligt oder mit Ihnen verwandt sein. Nähere Informationen finden Sie hier.
Bitte beachten Sie: Besuche sind nur mit voheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte wenden Sie sich hierfür über das Kontaktformular an das Standesamt.