Geburt in Nürnberg anzeigen

Die Geburt eines Kindes im Stadtgebiet Nürnberg muss vom Standesamt Nürnberg beurkundet werden. 

Als Eltern sind Sie verpflichtet uns die erforderlichen Angaben zur Geburt mitzuteilen. Das erledigen die Kliniken und Geburtshäuser mit dem „Kombiantrag Geburt und Kindergeld“ für Sie.

Mit dem „Kombiantrag Geburt und Kindergeld“ geben Sie auch eine verbindliche Namenserklärung für Ihr Kind ab.
Welche Regelungen Sie bei der Namensgebung Ihres Kindes berücksichtigen müssen, finden Sie hier.

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