Bürgerdialog Januar 2021: Fragen zum Thema Corona

Der Januar 2021 lag noch nahe am Dezember-Höhepunkt der zweiten Welle der Corona-Pandemie. Zahlreiche Fragen beim ersten Digitalen Bürgerdialog der Stadt Nürnberg widmeten sich daher den verschiedenen Facetten der Pandemiebekämpfung.


Infektionsgeschehen

Die Zahlen der Neuinfektionen sowie der Wert der Sieben-Tages-Inzidenz bestimmen seit geraumer Zeit die Diskussionen um die Maßnahmen, die im Zuge der Corona-Krise ergriffen werden. Viele Fragen beschäftigten sich denn auch damit, wie die Entwicklung dieser Werte in Nürnberg einzuschätzen sei.

Vorbereitung auf die mögliche Verbreitung von Sars-Cov-2 Mutanten

FRAGE:
Wie bereitet sich die "Stadtspitze" auf eine mögliche Dynamisierung des Infektionsgeschehens durch die Sars-Cov-2 Mutante B.1.1.7 vor? Gibt es eine Planungs-/Steuerungsgruppe für den hoffentlich nicht eintretenden Katastrophenfall (siehe Großbritannien)?
ANTWORT:
Das Gesundheitsamt beobachtet die Entwicklung gerade der Mutationen sehr genau. Es gibt wöchentliche Sonderabstimmungen der Stadtspitze mit dem Oberbürgermeister, mit der Regierung von Mittelfranken sowie eine "Führungsgruppe Katastrophenschutz" unter Leitung der Berufsfeuerwehr, in der diese Themen laufend abgestimmt werden.

Gründe für hohe Inzidenzwerte in Nürnberg

FRAGE:
Nürnberg zählt zu den am stärksten von Corona betroffenen Städten. Die Inzidenz-Zahlen sind deutlich höher als in anderen vergleichbaren Großstädten. Woran liegt das Ihrer Erkenntnis nach?
ANTWORT:
Die epidemiologischen Dynamiken unterliegen vieler, teils kleiner Faktoren, die in der Summe erhebliche Abweichungen in den örtlichen Infektionsgeschehen ergeben können. In der Tendenz können wir in Nürnberg wie in anderen Städten einen entscheidenden Rückgang der Rate der positiv Getesteten feststellen. Zwischen den Gesundheitsämtern findet jedoch (selbstverständlich) kein Datenaustausch statt, so dass spezifische vergleichende Auswertungen der lokalen Formen des Infektionsgeschehens nicht erfolgen können. Die Maskenpflicht im öffentlichen Raum wird stichprobenhaft kontrolliert, Ordnungswidrigkeiten werden, bei bekannt werden, weiterverfolgt. Eine effektive, lückenlose Kontrolle ist weder möglich noch gewollt, im privaten Raum darüber hinaus nicht mit dem im Grundgesetz verankerten besonderen Schutz/Unverletzlichkeit der Wohnung vereinbar.

FRAGE:
Bereits seit Anfang Dezember ist Nürnberg die deutsche Großstadt mit dem mit Abstand höchsten Corona-Inzidenzwert. Welche spezifischen Gründe sieht die Stadtspitze für diese unrühmliche Spitzenposition? Was hätte man besser machen können, um dies zu vermeiden und welche Lehren wird man für den weiteren Verlauf der Pandemie daraus ziehen?
ANTWORT:
Die Sieben-Tage-Inzidenz für die Stadt Nürnberg liegt gemäß RKI Stand 05.02. bei 89,1. Nürnberg liegt damit im Vergleich der 14 größten Städte in Deutschland auf Platz fünf, wobei der Mittelwert der größten Städte aktuell bei knapp 81 liegt. Damit ist das Infektionsgeschehen seit Mitte Dezember, als zeitweise der Inzidenzwert bei knapp 400 lag, stark rückläufig. Eine einzige Ursache für die Entwicklung von Infektionsgeschehen ist schwer auszumachen. Soziodemographische Faktoren wie das Alter sowie die Existenz von Vorerkrankungen in der Bevölkerung spielen eine wichtige Rolle. So ist z.B. der Bevölkerungsanteil der Über-80-Jährigen in Nürnberg um etwa 20% höher als in München. Weitere Faktoren, die eine Rolle spielen, sind z.B. die Einpendler- bzw. Home-Office-Quote der Beschäftigten sowie die Frage, wie dicht eine Stadt bebaut ist. Ein Vergleich der Verläufe zwischen den Städten im Zeitverlauf wird erschwert durch unterschiedliche Rahmenbedingungen (z.B. exponentielle Steigerung der Fallzahlen mit oder ohne Lock Down). Das Statistikteam des Gesundheitsamts arbeitet jedoch gerade an einer vertieften Analyse des Verlaufs des Infektionsgeschehen seit dem Herbst 2020.

Ãœbermittlung der Zahlen an LGL/RKI und Probleme dabei

FRAGE:
Warum veröffentlicht die Stadt Nürnberg nicht zeitnah die Corona-Fallzahlen ihres eigenen Gesundheitsamts, wenn die Übermittlung an das LGL und darüber an das RKI gestört ist und es zu tagelangen Verzögerungen kommt? Warum ergreift die Stadt Nürnberg nicht selbständig die Inzidenz-abhängigen Maßnahmen, wenn die von RKI gemeldete Inzidenz durch die Übermittlungs- und Verarbeitungs-Fehler als unterhalb des Schwellwertes angezeigt wird? Wie groß ist die (mittlere, maximale) Verzögerung der Corona-Sterbefall-Meldung zwischen Sterbe-Datum und Meldung über die RKI-Zahlen? Zwischen 2 und 3 Wochen?
ANTWORT:
Normalerweise erfolgt die Übermittlung an das LGL gut, in Einzelfällen kann es zu einer Verzögerung kommen. Wir veröffentlichen keine Zahlen, da aufgrund unserer Tagesmeldungen keine Maßnahmen getroffen werden / Konsequenzen für die Bürger*innen erfolgen. Die Maßnahmen werden nur auf der Basis der LGL-Zahlen umgesetzt, so schreibt es die Bayerischer Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vor.
Da wir bezüglich der Verstorbenen von den jeweiligen Einrichtungen/Kliniken tagesaktuelle Meldungen bekommen, aber sich die Zahlen für das LGL auf die Todesbescheinigungen beziehen, können sich Meldedifferenzen von ein bis zwei Wochen ergeben.

FRAGE:
Corona-Daten der Stadt Nürnberg beim RKI: Wieso wird dort kein Erkrankungs-Zeitpunkt angezeigt? Viele andere SKs und LKs liefern diese Information, z. B. auch der Landkreis Nürnberg.
ANTWORT:
Da das Krankheitsbild durch das neuartige Coronavirus unspezifisch ist und in vielen Fällen symptomfrei bleibt, ist eine genaue Bestimmung des Erkrankungszeitpunkt kaum möglich. Die Personen, die sich aufgrund einer positiven Testung in Quarantäne befinden, sind normalerweise mindestens ab dem ersten Tag des Auftretens der Symptome, die sicher dem Krankheitsverlauf zugeordnet werden können, oder bei symptomfrei Erkrankten ab dem Tag der Entnahme des positiven Tests für 10 Tage in Quarantäne. Entlass Kriterien sind bei allen Personengruppen darüber hinaus min. 48 Stunden Symptomfreiheit.

FRAGE:
Bitte erklären Sie uns doch was es mit den immer wiederkehrenden Schwierigkeiten auf sich hat zahlen korrekt an das RKI zu melden? Und wieso die Inzidenz immernoch so hoch ist. Ich sehe kaum noch Menschen außer auf meiner Arbeit.
ANTWORT:
Die Kontaktbeschränkungen stellen für uns alle eine hohe Belastung dar. Die Sieben-Tage-Inzidenz für die Stadt Nürnberg liegt gemäß RKI Stand 05.02. bei 89,1. Nürnberg liegt damit im Vergleich der 14 größten Städte in Deutschland auf Platz fünf, wobei der Mittelwert der größten Städte aktuell bei knapp 81 liegt. Damit ist das Infektionsgeschehen seit Mitte Dezember, als zeitweise der Inzidenzwert bei knapp 400 lag, stark rückläufig. Wir sind aber leider immer noch deutlich entfernt von der Zielmarke 50. Die Inzidenz hängt letztendlich vom Verhalten der Menschen ab. Einige, z.B. mit wenig Wohnraum oder hoher Kontaktzahlen im Arbeitskontext, können durch Ihr Verhalten das Risiko einer Ansteckung kaum steuern. Bei anderen werden jedoch aufgrund von Kontakten im persönlichen Umfeld Infektionsketten beobachtet, die verhinderbar wären.
Die Zahlenmeldung läuft folgendermaßen ab: Die Labore schicken Ihre Testergebnisse per Meldesoftware des Bundes und teils noch per Fax an das Gesundheitsamt. Dieses pflegt die Meldungen in die Meldesoftware ein und leitet die Datensätze weiter an das LGL (Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit). Das LGL arbeitet jeden Tag 12 Stunden an der Überprüfung der Datensätze aus ganz Bayern, und leitet die Zahlen an das RKI (Robert-Koch-Institut) weiter. Das RKI plausibilisiert die Zahlen noch einmal und veröffentlicht dann seinen Wert. Es gibt hier viele Schnittstellen zwischen unterschiedlichen Datenbanken, die Fehlerquellen sein können.

FRAGE:
Nachdem es ja die ein oder andere Panne bei der Ãœbertragung der Corona-Infektionszahlen gab, die Frage: Wo stehen wir aktuell und wie sieht derzeit die Tendenz bei den Infektionszahlen aus, steigend, stagnierend oder sinkend?
Zusatzfrage: Wie sieht es aktuell mit der Durchimpfung in den Pflegeheimen aus, wie viele gibt es in Nürnberg und wie viele davon sind derzeit komplett durchgeimpft?
ANTWORT:
Insgesamt meldet das Gesundheitsamt für Nürnberg sinkende Fallzahlen. Die Sieben-Tage-Inzidenz für die Stadt Nürnberg liegt heute gemäß RKI (Stand 03.02. 00.00 Uhr) bei 109,4. Damit ist das Infektionsgeschehen seit Mitte Dezember, als zeitweise der Inzidenzwert bei knapp 400 lag, rückläufig und bewegt sich nun auf dem Niveau von Ende Oktober 2020. Der Inzidenzwert ist jedoch weiterhin deutlich über der Zielmarke von 50. Insgesamt gibt es in Nürnberg aktuell knapp 1800 akute Indexfälle, d.h. infizierte Personen, die sich in Quarantäne befinden. Die weitere Entwicklung ist vor dem Hintergrund der in Nürnberg nachgewiesenen ansteckenderen Virusvarianten abzuwarten.

Verteilung des Infektionsgeschehens im Stadtgebiet Nürnbergs

FRAGE:
Gibt es innerhalb des Stadtgebietes Viertel/Postleitzahlenbereiche in denen die Corona-Infektionszahlen auffallend hoch/tief sind?
ANTWORT:
Wir beobachten durchgehend das Ausbruchsgeschehen in allen Nürnberger Bezirken. Durch einzelne Großausbruchsgeschehen, wie etwa in einem Pflegeheim, sind diese jedoch nicht mit einer erhöhten/niedrigeren Infektion in der Bevölkerung im Vergleich zu anderen Stadtvierteln gleichzusetzen. In den dichter besiedelten Stadtvierteln finden sich häufig höhere absolute Infektionszahlen, teilweise auch höhere, auf die Einwohnerzahl des Gebiets bezogene, relative Zahlen.

Funktionsweise der Kontaktnachverfolgung

FRAGE:
Wie lange dauert es im Mittel, maximal und minimal zwischen Infektion, Test, Test-Ergebnis, Kontakt zum Infizierten durch Gesundheitsamt, Kontakt zu den Kontakt-Personen des Infizierten, um folge-Infektionen zu vermeiden?
ANTWORT:
Diese Frage kann das Gesundheitsamt nur für den Bereich beantworten, für den es zuständig ist, d.h. ab Übermittlung des positiven Testergebnisses durch die Labore an das Gesundheitsamt bis zur Kontaktaufnahme mit den Indexpersonen und deren Kontaktpersonen. Dazu ist folgendes zu sagen: Der Containment-Prozess der Stadt Nürnberg für Bürger*innen ist inzwischen so schnell, dass in der Regel unter einem Tag nach Ersterfassung infizierte Personen in Quarantäne geschickt werden und ihre Kontaktpersonen erfasst sind. Der Anruf bei den Kontaktpersonen erfolgt dann ebenfalls innerhalb weniger Stunden. Der Containment-Prozess der Stadt Nürnberg ist damit aktuell so stabil, dass im 7-Tage-Durchschnitt die Bearbeitung von neuen IDX in einem sehr konstanten Zeitrahmen von ca. 1 bis 1,5 Tagen liegt.

FRAGE:
Warum gibt es keine einheitliche Datenbank bezüglich Corona für ganz Deutschland oder wenigstens ganz Bayern? So könnte viel Energie bei der Kontaktpersonennachverfolgung gespart werden, weil eine extra-Übermittlung an andere Gesundheitsämter wegfiele.
ANTWORT:
Als die ersten Fälle Ende Januar in Bayern bekannt wurden, gab es noch keine einheitliche Datenbank – weder für Bayern noch für ganz Deutschland. Eine bayernweite Lösung wurde im Juli vorgestellt. Bereits im März hat das Gesundheitsamt der Stadt Nürnberg in enger Kooperation mit der IT und der Technischen Hochschule Nürnberg eine eigene Datenbank für die Kontaktnachverfolgung entwickelt. Die bundesweite Datenbank SORMAS ist erst nach dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz im November 2020 für ganz Deutschland und damit auch für Bayern relevant geworden. Die Kommunen hatten in der ersten Welle keine andere Möglichkeit, als eigene Lösungen zu entwickeln und haben sie dann natürlich weiter genutzt, weil sie erprobt waren und viele Personen damit gut gearbeitet haben. Die Umstellung solcher IT-Systeme verlangt im Normalfall wochen- bis monatelanger Vorbereitung. In diesem Link finden Sie die Beschreibung der Entwicklung der Datenbank für die Stadt Nürnberg vom Juni 2020.


Maßnahmen und Kontrolle

Eine Vielzahl von Maßnahmen soll dazu dienen, die Verbreitung des neuartigen Coronavirus in der Bevölkerung einzudämmen. Wie die Stadt Nürnberg diese umsetzt, warum sie nicht eventuell sogar weitergehende Maßnahmen ergreift und wie die Konzepte zur Kontrolle der Einhaltung aussehen, war ebenfalls ein großes Thema.

Umsetzung der Maßnahmen in Nürnberg

FRAGE:
Nürnberg hat seit vielen Wochen sehr hohe Corona-Neuinfektionen. Der verschärften Hot-Spot-Maßnahmen zeigen in Nürnberg nicht die erhoffte Wirkung. In anderen Städten (Bamberg, Gießen, etc.) sinken die Zahlen deutlicher. Was unternimmt die Stadtverwaltung um die akt. Coronazahlen zu senken?
Gem. RKI ist die Kontaktverfolgung ein wirksames Mittel. In Nürnberg werden nicht alle K1-Personen vom Gesundheitsamt gemonitort (eigene Erfahrung). Wann wird die Personalsituation an dieser Stelle deutlich erhöht und effizienter gestaltet? Welche weiteren Maßnahmen sind geplant?
ANTWORT:
Die Sieben-Tage-Inzidenz für die Stadt Nürnberg liegt gemäß RKI Stand 05.02. bei 89,1. Nürnberg liegt damit im Vergleich der 14 größten Städte in Deutschland auf Platz fünf, wobei der Mittelwert der größten Städte aktuell bei knapp 81 liegt. Damit ist das Infektionsgeschehen seit Mitte Dezember, als zeitweise der Inzidenzwert bei knapp 400 lag, stark rückläufig. Eine einzige Ursache für die Entwicklung von Infektionsgeschehen ist schwer auszumachen. Soziodemographische Faktoren wie das Alter sowie die Existenz von Vorerkrankungen in der Bevölkerung spielen eine wichtige Rolle. So ist z.B. der Bevölkerungsanteil der Über-80-Jährigen, die im Moment ca. ein Viertel der Corona-Infektionen ausmachen, in Nürnberg um etwa 20% höher als in München. Auch ein Vergleich mit Bamberg oder Erlangen ist aus diesem Grund schwierig. Weitere Faktoren, die eine Rolle spielen, sind z.B. die Einpendler- bzw. Home-Office-Quote der Beschäftigten sowie die Frage, wie dicht eine Stadt bebaut ist. Die Stadt hat neben Maßnahmen wie nächtlicher Ausgangssperre und konsequenter Umsetzung der Test-Strategie auch das Personal des Gesundheitsamtes massiv verstärkt. Seit Oktober 2020 wurde die Zahl an Mitarbeitern, die sich um Kontaktnachverfolgung kümmern, von 220 auf 440 Personen verdoppelt. Der Prozess der Nachverfolgung wird ständig optimiert und an die neuen Entwicklungen angepasst. Bei der Erfassung von Kontaktpersonen Grad 1 sind wir auf die Angaben und Daten angewiesen, die der zugehörige Indexfall liefert.

FRAGE:
Herr König und Frau Walthelm laut NN unterstützen Sie die Ausgangsbeschränkung von 15 km um das Stadtgebiet. Nürnberger dürfen unter Androhung eines Strafgeldes von 500 Euro keine Ausflüge mehr ins Umland unternehmen. Gleichzeitig wirbt die Stadtspitze, dass Personen - auch aus dem Umland und den Nachbarstädten - zum "Click & Collect" nach Nürnberg kommen. Wie passt das zusammen? Wer Einschränkungen der Bewegungsfreiheit für das Mittel der Wahl hält, sollte diese nicht nur den Nürnberger Bürgern, sondern auch Personen aus dem Umland abverlangen und deren Shopping-Ausflüge nach Nürnberg beschränken. Oder die Stadtspitze sollte sich für eine Abschaffung der 15 km - Regel einsetzen. Können Sie bitte Ihre Argumente darlegen?
ANTWORT:
Die Stadt Nürnberg hat die Landesvorgaben zur Bekämpfung der Corona-Pandemie grundsätzlich zu beachten und umzusetzen. Bei den Beschränkungen gibt es immer Abgrenzungen - ob räumlich mit 15 km oder inhaltlich nach Branchen, die geöffnet oder geschlossen haben - die als ungerecht empfunden werden. Das wird sich leider nicht vermeiden lassen.

FRAGE:
Die Corona Maßnahmen reichen für Nürnberg nicht aus. Warum kann die Stadtverwaltung nicht schärfere Kontaktbeschränkungen erlassen, wenn die Zahlen hoch sind? Ich kann jeden Tag viele Besucher haben, wenn immer nur einer kommt. Das versteht niemand.
ANTWORT:
Die meisten Maßnahmen ergeben sich direkt aus der staatlichen Verordnung (11. BayIfSMV), die Stadt Nürnberg kann nur ergänzende Regelungen treffen, wenn dies in der Verordnung vorgesehen ist.

FRAGE:
Was können Sie einleiten, dass Maskenverweigerer etc. nicht mehr im Supermarkt etc. einkaufen können. Atteste kann ich im Internet ohne Probleme bekommen. Nur noch Lieferung möglich? Damit hätte ich keine Probleme.
ANTWORT:
Gemäß der auch für die Stadt Nürnberg maßgeblichen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordung ist die Öffnung von Geschäften des Lebensmitteleinzelhandels erlaubt. Es gilt für das Personal, die Kunden und ihre Begleitpersonen in Handels- und Dienstleistungsbetrieben Maskenpflicht in den Verkaufsräumen, auf dem Verkaufsgelände, in den Eingangs- und Warteflächen vor den Verkaufsräumen und auf den zugehörigen Parkplätzen; soweit in Kassen- und
Thekenbereichen von Ladengeschäften durch transparente oder sonst geeignete Schutzwände ein zuverlässiger Infektionsschutz gewährleistet ist, entfällt die Maskenpflicht für das Personal. Eine Schließung von Supermärkten wäre nicht verhältnismäßig.

FRAGE:
Ich würde ganz gerne wissen, was die Stadt gedenkt, in Corona Zeiten gegen die Tatsache zu unternehmen, dass Lkw-Fahrer aus aller Herren Länder, vor allem im Industriegebiet Hafen, im Lkw übernachten, ihr Geschäft überall hin verrichten und nach dem Zähneputzen ihre Spuckschüssel auf die Erde kippen. Oder geht hiervon keine Ansteckungsgefahr aus? Genauso von den Rauchern. Kann man nicht das Rauchen an Haltestellen u.a. bitte verbieten? Vielen Dank!
ANTWORT:
Rauchen grundsätzlich zu verbieten ist nicht möglich. Es geht - wie so oft - um Rücksichtnahme und das Einhalten von Regeln. Das gilt für Zigarettenkippen wie für andere unschöne Hinterlassenschaften.

FRAGE:
Der Bahnhof ist ein Ort wo viele Menschen vorbeikommen und auch ein geschlossener Ort, Covid sich verbreiten kann. Ich verstehe nicht warum es immer noch Mitte im Bahnhof, vor Müller Sitzplätze gibt, wo viele Leute neben einander sitzen und ihre Kaffee trinken in Ruhe. Persönlich finde ich, dass es kontraproduktiv ist. Leute treffen sich da um miteinander ein Kaffee zu trinken.es ist für mich unverständlich. Genau wie es im Müller keine Kontrolle über der Anzahl der Kunde gibt und das Verkaufspersonal an die Kassen oft keinen Mundschutz trägt. Warum ist es anders am Bahnhof als in der Innenstadt?
ANTWORT:
Das Ordnungsamt wird den Einzelhandel vor Ort hins. der Einhaltung der Infektionsschutzbestimmungen kontrollieren. Bzgl. der Sitzplätze im Hbf ist die DB zuständig, dort werden wir ebenfalls nachhaken, ob es dort zu vermehrten Verstößen kommt. Allerdings werden auch die Sitzplätze in der Innenstadt nicht gesperrt, denn diese dienen der Erholung aller Bürgerinnen und Bürger.

FRAGE:
Welche Maßnahmen hat die von der öffentlichen Hand stark abhängige VAG zum Infektionsschutz proaktiv betrieben? (Die gesetzliche Maskenpflicht fällt nicht unter meine Vorstellung von Eigeninitiative.) Beispiel: In den Trams steht die Luft teilweise unerträglich. Alleine das Türöffnen im stehenden Zustand an den Haltestellen führt zu keinem Luftaustausch. Warum fahren die Trams nicht einfach mit geöffneten Fenstern (ist einfach und kostet nichts)?
ANTWORT:
Die VAG hält auch in der Krise ein enormes Angebot aufrecht - ÖPNV ist Daseinsvorsorge. Die Busse und Bahnen sind deutlich weniger voll, der ÖPNV ist also sicher. Die enormen Defizite, die der Fahrgastrückgang auslöst, trägt zu weiten Teilen die Stadt. Straßenbahnen haben keine Fenster, die man öffnen kann. Aber dadurch, dass an jeder Haltestelle die Türen geöffnet werden und die Haltestellen in kurzen Abständen liegen, gibt es ausreichend Belüftung.

FRAGE:
Als für die Stadt Nürnberg arbeitende Tagesmutter interessiert mich, wann wir kostenlose FFP2- oder OP-Masken, Handschuhe und Desinfektionsmittel zur Verfügung zu unserem Schutz gestellt bekommen.
ANTWORT:
Grundsätzlich sind im Tagespflegeentgelt/Sachaufwand auch Aufwendungen für Hygieneartikel enthalten. Darüber hinaus können solche Aufwendungen in der Betriebskostenpauschale steuerlich geltend gemacht werden. Ganz aktuell stellt der Freistaat Bayern u.a. auch für Tagespflegepersonen je zwei FFP2-Masken kostenlos zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an ihren Tagespflegeträger.

FRAGE:
Einen Teil der Ansteckungsherde kann man jederzeit überall problemlos sehen.
z.B. überfüllte Ladengeschäfte in den Einkaufszentren + ungenügendes Tragen von MNS. Es besteht offenbar wenig Interesse der Betreiber und der Ladeninhaber, dies zu ändern. Es geht ja um Umsatz. Man hat das Gefühl, dass die Politik und auch die Presse wenig Interesse an diesen Beobachtungen hat, weil man sonst zugeben müsste, dass man diese Zustände nicht ausreichend ändern kann und möglicherweise auch nicht will. Warum ist das so?
ANTWORT:
Die aktuelle 11. BayIfSMV schränkt die Öffnung von Ladengeschäften stark ein, auch ist die Fläche pro Kunde stark erhöht worden. Die Überwachung der geltenden Maßnahmen erfolgt wie bisher durch Polizei und Ordnungsbehörden. Das Ordnungsamt und der Außendienst der Stadt Nürnberg können aus Kapazitätsgründen nur in Einzelfällen kontrollieren. Sachdienliche personalisierte Hinweise hierzu werden immer gerne angenommen. Die dem Ladeninhaber drohenden Bußgelder haben auch eine angemessene Höhe.

Kontrolle der Maßnahmen

FRAGE:
Warum wird die Einhaltung der Coronabeschränkungen nicht besser durch das Ordnungsamt kontrolliert? Bspw. nehme ich täglich Grüppchen von Müttern/Vätern auf Spielplätzen war sie ohne Maske deutlich näher als 1,5m zusammenstehen und sich unterhalten oder Gruppen von Adoleszenten die zu 7 bis 8 ebenfalls ohne Mundschutz und Abstand sich auf Spielplätzen tummeln bzw. nach Schulende (Berufsschule) auf den Straßen zusammenstehen. Da überraschen mich die permanent hohen 7-Tagesinsidenzwerte nicht. Während des ersten lockdowns im Frühjahr waren meiner Erinnerung nach regelhaft Personen vom Ordnungsamt in Parks und Auf Spielplätzen präsent. Kontrollen der Einhaltung der bestehenden Reglen würde m.E. zu einem Rückgang der Ausbreitung führen.
ANTWORT:
Die Stadt Nürnberg kontrolliert mit ihrem Außendienst und weiteren Kräften gemeinsam mit der Polizei.

FRAGE:
Warum wurde der kommunale Außendienst angehalten, keine Strafen gegen Maskenverweigerer auszusprechen. (Sollen nur hinweisen laut Stadtvorgabe). Am letzten Fischmarkt hätte ich in 20 min. weit mehr als 30 Verstöße ahnden können. Warum diese Vorgabe?
ANTWORT:
Dies geschah nach Absprache mit der Polizei. Diese Maßgabe hat sich aber in den letzten Wochen geändert. Der ADN spricht seit einiger Zeit Strafen aus.

FRAGE:
Im Quellepark treffen sich täglich Jugendliche zu mindestens 10 und trinken bei Dunkelheit. Warum kontrolliert das niemand? Warum ist der Platz unbeleuchtet?
ANTWORT:
Eine Beleuchtung würde noch mehr Menschen auch zur Nachtzeit anziehen. Wir werden nochmals diesbezüglich auf die Polizei zugehen, in deren Zuständigkeit die Kontrolle fällt.

Maßnahmen in Alten- und Pflegeheimen

FRAGE:
Warum kommt das Gesundheitsreferat seiner Heimaufsichtspflicht nicht nach?
Den Schwarzen Peter für die hohen Fallzahlen hat man ganz schnell dem Pflegepersonal zugeschoben hat, welches raucht, isst, trinkt und miteinander spricht!
Dies wäre nicht nötig gewesen, wenn Heimleitungen und Heimaufsicht ihre Jobs gemacht hätten!
ANTWORT:
Wegen der Pandemielage hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege die Regelprüfungen in stationären Pflegeeinrichtungen derzeit ausgesetzt. Anlassbezogene Begehungen finden jedoch sehr wohl statt. Die Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (früher: Heimaufsicht) und somit das Referat für Gesundheit und Umwelt der Stadt Nürnberg kommen ihrem gesetzlichen Auftrag zur Überwachung der stationären Pflegeeinrichtungen selbstverständlich nach. Die Ursache für das Auftreten von Covid-19-Erkrankungen in den Einrichtungen sind nicht in jeder Einrichtung gleich. Aber nur durch eine gemeinsame Kraftanstrengung aller Beteiligten kann es gelingen, die Pandemie einzudämmen.

FRAGE:
Seit Mitte des Jahres 2020 ist bekannt, dass vermutlich eine zweite Coronawelle kommt. Und diese ist schärfer als die im März. Warum hat man dann in den Seniorenheimen nicht besser vorgesorgt? Bereits seit Anfang Oktober gibt die Schnelltests. Getestet wird meines Wissens erst seit Anfang Dezember (und auch nicht in allen Heimen). Warum hat das so lange gedauert? Jetzt sterben viele betagte Seniorenheim-Bewohner.
ANTWORT:
Bei den Testungen in Senioren- und Pflegeheimen werden die Träger der Einrichtungen in Eigeninitiative tätig: Sie haben seit Mitte Oktober die Möglichkeit, regelmäßige Schnelltests für Personal und Besucher/innen durchzuführen und diese nach der bundesweit gültigen Testverordnung auch mit den Kassen abzurechnen. Das städtische NürnbergStift organisiert dies seither an allen Standorten, und auch viele andere Heimträger haben sich frühzeitig um Testungen gekümmert. Seit Anfang Dezember ist die Testung von Besucherinnen und Besuchern sowie den Mitarbeitenden vorgeschrieben. Auch dies organisieren die Heime selbst. Die Testkonzepte werden mit dem Gesundheitsamt abgestimmt. Bei der Durchführung können die Heime die Unterstützung mobiler Testteams der Hilfsorganisationen in Anspruch nehmen.

Kita-Schließungen und Gebührenbefreiungen

FRAGE:
Können Sie bitte erläutern und erklären warum entgegen der Aussage von Dr. Marcus Söder, Eltern für die Monate Mai und Juni 2020 nachträglich mit Kinderbetreuungsgebühren doppelt belastet werden, anstatt entlastet zu werden? Hintergrund: Das Jugendamt verschickt im Januar Gebührenfestsetzungen auch für Kinder die in den Monaten Mai und Juni nach dem regulären Schulbesuch in die Kinderbetreuung gegangen sind. Obwohl diese Kinder nie die Möglichkeit hatten, den vollen Zeitraum in der Betreuung zu nutzen, da die Eltern nicht notbetreuungsberechtigt sind, wird von der Stadt der volle Monat Gebühren inklusive Essensgeld berechnet. Über die Höhe und Aufteilung der Beiträge wurden die Eltern zudem erst im Nachhinein informiert.
ANTWORT:
Städtische Gebührenregelung:
Allen Eltern, die in dieser Zeit keine Betreuung in Anspruch genommen haben, wurden die bereits gezahlten Kinderbetreuungsgebühren für die Zeit des Betretungsverbotes vom 16. März bis 30.Juni 2020 zurückerstattet. Nur für die Kinder, die während dieser Zeit notbetreut wurden, waren Gebühren zu entrichten. Die Berechnung dieser Gebühren richtet sich nach den Bestimmungen in der Kita-Gebührensatzung und erfolgte nachträglich. In der Satzung wird bei der Berechnung zu bezahlenden Tage auf die Zahl der tatsächlichen Betriebstage des jeweiligen Monats abgestellt und darauf, an wie vielen Tagen das Kind abwesend war. Eine anteilige Erstattung erfolgt immer dann, wenn das Kind mehr als 10 Tage im Monat abwesend war; bei einer Abwesenheit von bis zu 10 Tagen ist die Gebühr zu leisten. Die Eltern wurden laufend und von Beginn an darauf hingewiesen, dass für die Notbetreuung Gebühren anfallen werden. Rückrechnung und Rückerstattung der städtischen Gebühren erfolgt automatisch.

FRAGE:
Zum Punkt Kindergärten: ist ja schön wenn Eltern wie wir aus Rücksicht anderer ihr Kind daheim betreuen und nicht in die Krippe geben. Was aber passiert diesmal mit bereits abgebuchten Beitrag für Januar (und wahrscheinlich auch wegen Verlängerung des lockdowns auch Februar)? Warum entscheidet so etwas der Staat nicht gleich mit? Es ist schließlich nicht das erste mal, dass Kindergärten aus politischer Sicht geschlossen werden müssen. Warum denkt da Bayern nicht gleichzeitig mit und entscheidet direkt mit, was die Eltern erwarten dürfen, die die Notbetreuung nicht in Anspruch nehmen?
ANTWORT:
Städtische Gebührenregelung:
Die Bayerische Staatsregierung hat am 26.01.2021 entschieden, Eltern und Erziehungsberechtigte im Bereich der Kita-Gebühren im Zeitraum Januar bis Februar 2021 dann zu entlasten, wenn diese nicht oder nur in sehr geringem Umfang (bis zu fünf Betriebstage/Monat) betreut werden. Für städtische Einrichtungen gilt: Eine Rückerstattung der Kita-Gebühren für Januar und Februar 2021 erfolgt voraussichtlich ab März 2021, sobald die Nachberechnung der Gebühren für Kinder in Notbetreuung abgeschlossen wurde. Die Rückerstattung des Verpflegungsgeldes richtet sich nach den Regelungen der städtischen Gebührensatzung, die Modalitäten sind noch in Abstimmung. Eltern müssen dafür keinen Antrag stellen, eine Rückrechnung und Rückerstattung erfolgt automatisch.

FRAGE:
Warum gibt es Fußballspiele und Kitas bleiben geschlossen? Wieso gibt es bei diesem Lockdown keine Beitragserstattung für Kitagebühren?
ANTWORT:
Die aktuelle Schließung der Kitas richtet sich nach der 11. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Die Entscheidung über diese Regelungen trifft der Freistaat Bayern. Ziel ist es, Kontakte zu vermeiden, die in Kitas wie in Schulen im Regelbetrieb vielfältig stattfinden.
Städtische Gebührenregelung: Die Stadt Nürnberg wird Eltern, deren Kinder eine städtische Kindertageseinrichtung oder die Tagespflege besuchen, für die Monate Januar und Februar 2021 bei den Kita-Besuchsgebühren entlasten. Hintergrund ist der Beschluss der Bayerischen Staatsregierung vom 26. Januar. Eine Rückerstattung ist möglich, wenn Kinder die Einrichtung bzw. die Tagespflege im Januar und Februar 2021 an nicht mehr als fünf Tagen im betreffenden Monat besuchten. Eltern müssen dafür keinen Antrag stellen, eine Rückrechnung und Rückerstattung erfolgt automatisch.
Gebührenregelung freie Träger: Bei den Kitas in freier Trägerschaft liegt es in der Verantwortung und Entscheidung des jeweiligen Trägers, ob er die Elternbeiträge zurückerstattet. Entscheidet sich der Träger für die Gebührenerstattung, erfolgt diese automatisch und die Eltern müssen keinen Antrag stellen. Sollte Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung in freier Trägerschaft betreut werden, informieren Sie sich bitte direkt beim Träger, ob eine Gebührenerstattung vorgesehen ist.

Sonstige Fragen rund um die Maßnahmen

FRAGE:
Sind #KF94 Masken (als gleichwertiger koreanischer Standard) zu #ffp2 / #KN95 / #N95 in bayerischen Geschäften und im ÖPNV erlaubt?
ANTWORT:
KF94-, KN95- und N95-Masken entsprechen unserem FFP2-Standard.

FRAGE:
Die Berufsschulen machen ab welcher Inzidenz wieder auf?
ANTWORT:
Seit Montag, den 01.02.2021 sind an beruflichen Schulen die 12. und 13. Klassen der FOS/BOS im Wechselunterricht. An den Berufsschulen nur Klassen, in welchen bis zum 26.03.2021 eine Abschlussprüfung oder Kammerprüfung ansteht. Die Bekanntmachung zum Vollzug der BayIfSMV gilt vom 01.02.2021 bis 12.02.2021. Ob/welche (weiteren) Klassen ab dem 15.02.2021 in den Wechselunterricht oder in den Präsenzunterricht wechseln werden, ist aktuell noch nicht bekannt.

FRAGE.
Wie stehen Sie dazu die gesamte Bevölkerung auf Corona kostenfrei zu testen um die Ansteckungsgefahr zu reduzieren?
ANTWORT:
Corona-Tests sind ein wichtiger Baustein der Pandemiebekämpfung. Die Stadt Nürnberg hat kürzlich ein Schnelltestzentrum eingeführt. Neben den PCR-Testungen, die in der Regel einen deutlichen Zeitverzug haben, erscheint es uns notwendig, der Nürnberger Bevölkerung auch Schnelltests anzubieten, um gerade in Zeiten von vermehrtem Auftreten von Mutationen schnell ein erstes Ergebnis zu bekommen. Hiermit können positive Ergebnisse frühzeitig erkannt und durch einen weiteren PCR Test verifiziert werden. Dadurch wird das Risiko einer Ausbreitung von Infektionen frühzeitig minimiert. Zentrale Bedeutung hat jedoch nach wie vor die Reduzierung von Kontakten, gerade nachdem nun auch neue Virusvarianten in Nürnberg aufgetreten sind. Die üblichen Hygienemaßnahmen sind weiter wirksam. Die neuen Virusvarianten verbreiten sich jedoch schneller und verzeihen weniger Fehler. Deshalb müssen die Kontaktbeschränkungen umso strikter eingehalten werden. Es gilt nun umso mehr: Abstand halten, Kontakte vermeiden.

FRAGE:
Welchen Sinn hat es, dass Kinder ab 3 Jahren bereits mitgezählt werden bei der 1-Person-Regel? Zum einen ist es wohl kaum möglich, ein kleines Kind (4 Jahre) allein auf einen Spielplatz zu schicken. Zum anderen kommt es zwangsläufig ein paar Stunden später zu engem Kontakt mit seinen eignen Eltern/Geschwistern. Wie kann man ein daraus resultierendes Kontaktverbot für Kinder beschließen über Wochen?
ANTWORT:
Die Regelung in § 4 Abs.1 Satz 1 der 11. BayIfSMV wurde vom Freistaat Bayern eingeführt, um den Kontakt von Kleinkindern untereinander nicht völlig abzuschneiden in Abwägung von Kindesentwicklung und Infektionsschutz. Darüber hinaus gibt es in festen Betreuungsgemeinschaften (z.B. auch Großeltern) eine wechselseitige Möglichkeit zur Kinderbetreuung.


Impfungen

Nach dem Impfstart in Nürnberg am 27. Dezember ging es zunächst eher langsam los mit der Impfkampagne, da der Impfstoff sehr knapp war. Das Thema bewegt jedoch viele Menschen, was sich auch an zahlreichen Nachfragen beim Digitalen Bürgerdialog zeigte.

Impfreihenfolge und Impfkapazitäten

FRAGE:
Covid19 Impfung: Nürnberg hat am 31.12.2019 137.920 Bürger in der Altersgruppe über 60 ausgewiesen. Annahme: 60% wollen sich impfen lassen - wann werden/wird die Stadt das Ziel erreichen können? Wie ist der Ablauf geplant? Impfstoff nach Altersgruppen. Nächste Altersgruppe startet, wenn 1. Gruppe fertig ist? Bei hohem Eingang von Impfdosen werden die Gruppen nach Eingang der Anmeldung eingeladen oder muss immer gewartet werden bis die nächste Gruppe "abgearbeitet ist" oder gibt es ein überlappendes System? Hinweis: Grundsätzlich halte ich Priorisierung für richtig!
ANTWORT:
Da die verfügbaren Impfdosen bislang bei weitem nicht ausreichen, um alle Personen zu impfen, die der Gruppe mit der höchsten Priorität angehören, musste innerhalb dieser Personengruppe nochmals ausdifferenziert werden. Um die am stärksten risikobelasteten Menschen als Erstes schützen zu können, wurde mit der Impfung der Bewohner von Alten- und Pflegeheimen und des betreuenden Personals begonnen. Dazu gehören auch die Ärzte, die Hausbesuche in diesen Einrichtungen machen. Außerdem wurde mit der Impfung des Personals medizinischer Einrichtungen und ambulanter Dienste mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus begonnen. Darunter fallen bestimmte Bereiche in Krankenhäusern genauso wie Rettungsdienste und Pflegedienste in der ambulanten Altenpflege. Falls die Impfstofflieferungen in den zugesagten Mengen kommen, soll die Impfung der Personen mit der höchsten Priorität im Februar abgeschlossen sein. Personen mit hoher Priorität sollen von April bis Juni geimpft werden, Personen mit erhöhter Priorität im Juni und Juli. Danach – vermutlich ab Juli – kommen die Bürger im Alter von 59 Jahren und darunter zum Zuge, die nicht unter die beschriebenen Indikationen fallen. Diese können laut dem jetzigen Stand der Planung auch bei niedergelassenen Ärzten geimpft werden.

FRAGE:
Stimmt es, daß in Nürnberg die Impfkapazität lediglich 1000 Personen im Impfzentrum + 1000 Personen mobil ist, selbst wenn für mehr Menschen Impfstoff vorhanden wäre? - Danach würde eine Durchimpfung der Nürnberger Bevölkerung über 500 Tage dauern?
Ist bei der Zuteilung der Impfstoffquote für Nürnberg das Klinikum Nürnberg mit den dort Tausenden von Beschäftigten berücksichtigt, das eine Versorgungsfunktion weit über die Stadt Nürnberg hinaus übernimmt - Gibt es dafür entsprechend höhere Impfdosen für Nürnberg? Wie sollen Schwerbehinderte mit Kz. AG, BL, H, (Mobilitäts- und Orientierungseingeschränkte z.B. Blinde Menschen) geimpft werden? Kommt ein mobiles Impfteam?
ANTWORT:
1. Es werden später Hausärzte ebenfalls Impfungen übernehmen, so dass die Impfkapazität wesentlich erhöht wird.
2. Ja, das ist einberechnet worden; die Impfung des medizinischen Personals der 10 Krankenhäuser Nürnbergs gehen nicht zulasten der Impfdosen für die Bevölkerung.
3. Schwerbehinderte mit entsprechenden Ausweisvermerken können u.U. einen Krankentransport beantragen. Näheres dazu auf www.nuernberg.de, FAQ

FRAGE:
1. Warum halten Sie die 2. Impfdosis zurück und impfen nicht gleich mehr Menschen? Um so die Kapazitäten im Impfzentrum gleichmäßig auszulasten und den Engpass nicht zweimal zu produzieren? 2. Lt. Herrn Dr. Liese, CDU können bei sorgfältiger Verwendung nicht nur 6 sondern 7 Impfdosen herausgeholt werden (es dauert nur etwas länger), das könnte doch auch als Marschroute vorgegeben werden? 3. Warum gibt es keine Möglichkeit der "Drivethrough" Impfung wie in Israel (Quelle Tagesspiegel) z.B. auf dem Reichsparteitagsgelände und Erledigung der Formalitäten elektronisch vorab? (Schneller und geringeres Ansteckungsrisiko, wie in vielen anderen Ländern)?
ANTWORT:
Die Impfstrategie für Nürnberg wird in Abstimmung mit den Fachleuten regelmäßig angepasst. Entscheidend ist die Verfügbarkeit von Impfstoff, nicht die Logistik für das Verimpfen. "Drive through"-Impfungen sind nicht möglich, weil mit der Impfung eine sorgfältige Beratung und Dokumentation verpflichtend ist.

FRAGE:
1. Warum wird nicht wie z.B. in Fürth übriggebliebener Impfstoff kurzfristig an verfügbare priorisierte Menschengruppen (insbes. niedergelassene Ärzte/Zahnärzte...) verimpft? - Warum wird dafür kein Registrierungsportal angeboten (Benachrichtigung per Handy)? 2. Wie kann es sein, dass in anderen Landkreisen bereits 82-Jährige, die zu Hause, leben geimpft werden und dass in Nürnberg erst am 02.02.21 mit über 90-Jährigen, die zu Hause wohnen, angefangen wird zu impfen? 3. Warum werden Hausärzte/Betriebsärzte nicht beteiligt an der Impfkampagne um die Impfkapazität zu erhöhen? (lt. Ärztezeitung: Auslieferung in Trockeneis Haltbarkeit 30Tage, sowie 5 Tage bei Kühlschranktemperatur 8 Grad)?
ANTWORT:
1. Die Stadt Nürnberg verständigt in dem Fall 1. priorisiertes Personal in den Krankenhäusern 2. Feuerwehr und 3. Polizei, d.h. diejenigen Berufsgruppen, die per se einem starken Expositionsrisiko ausgesetzt sind.
2. Die Stadt Nürnberg ist die zweitgrößte Stadt Bayerns mit 56 Senioreneinrichtungen und 10 Krankenhäusern, die laut Impfschutzverordnung des Bundes priorisiert zu impfen sind. Dann folgen die Ü 80jährigen, die in den eigenen vier Wänden leben. Nürnberg gilt als medizinisches Zentrum der Metropolregion und ist zudem attraktiv für Seniorinnen und Senioren aus anderen Regionen, die zuziehen, ggf. auch in Alten- und Pfegeeinrichtungen. Diese sind in höchster Priorität gelistet. Den Ü 80jährigen hat Oberbürgermeister Marcus König sowie die Sozialreferentin Elisabeth Ries und Gesundheitsreferentin Britta Walthelm per persönlichem Schreiben diesen Kontext auseinandergesetzt. Seit der 5. KW werden in Nürnberg diese Nürnbergerinnen und Nürnberger im Impfzentrum geimpft. Weitere Steigerungen der Liefermengen werden dieses Impfangebot verstetigen. Impfbusse werden das Impfangebot an dezentralen Standorten komplettieren. Begonnen wird dabei mit den Ü 90jährigen, für die eigens eine Telefon-Hotline eingerichtet wurde.
3. Da die Impfstoffe hohe Anforderunge an die Logistik, Behandlung nach Aufbereitung sowie Aufbewahrung stellen (v.a. die Impfstoffe von Biontech und Moderna) hat der Freistaat Bayern festgelegt, dass die ersten Impfungen in Impfzentren verabreicht werden. In der Anfangsphase stand und steht immer noch nicht genügend Impfstoff für einen flächendeckenden Einsatz zur Verfügung. Deswegen wird dieser in den Impfzentren zentral verwaltet und disponiert und eine Reihenfolge für die Impfungen festgelegt. Menschen, bei denen das Risiko eines schweren Verlaufs hoch ist sowie Menschen mit einer hohen Ansteckungsgefahr aus beruflichen Gründen sollen auf freiwilliger Basis zuerst geimpft werden. In einem zweiten Schritt soll die Impfung der gesamten bayerischen Bevölkerung offenstehen. Dann können auch die niedergelassenen Hausärzte die Schutzimpfungen verabreichen.

FRAGE:
Stand 16.1. waren erst ein Drittel der Pflegeheimbewohner geimpft, während ein großer Teil des Impfstoffs an Mitarbeiter im Gesundheitssektor verabreicht wurde, auch an solche, die nicht an vorderster Front gegen die Pandemie kämpfen und deshalb stark gefährdet sind. Hochbetagte Menschen außerhalb der Heime werden noch gar nicht geimpft. Warum gibt es hier so ein Missverhältnis zuungunsten der alten Menschen?
ANTWORT:
Mit Stand 05.02.21 sind in Nürnberg sämtliche 56 Pflegeheime von den mobilen Teams besucht worden. Knapp 9 000 Impfdosen sind dabei sowohl an die Bewohnerinnen und Bewohner als auch an das Personal verabreicht worden. Diese Priorisierung entspricht der Impfschutzverordnung des Bundes.

Zeitplanung der Impfkampagne

FRAGE:
Wann geht es so richtig los mit den Impfungen?
ANTWORT:
Die Impfungen haben am 27.12. begonnen und werden je nach verfügbarer Impfstoffmenge seither sukzessive fortgesetzt. Mit Stand 04.02.2021:
Personen durch mobile Teams: 8.935 (+355)
Personen in Krankenhäusern: 5.731 (+171)
Personen im Impfzentrum: 3.986 (+369)
Impfungen gesamt: 17.757 (+895)
Personen mit abgeschlossener 1. und 2. Impfung: 4.925 (+300)
Wir veröffentlichen den Impfstatus täglich von Montag bis Freitag. In Klammern ist jeweils die Veränderung des Impfstatus zum Vortag beziehungsweise zur letzten Meldung angezeigt.

FRAGE:
Jens Spahn hat noch vor kurzem angekündigt, dass allen BürgerInnen bis zum Sommer 2021 ein Impfangebot gemacht werden kann. In den Nachrichten aus dem Rathaus der Stadt Nürnberg vom 15.01.21 heißt es jedoch: "Insgesamt betrachtet ist die Stadt Nürnberg zuversichtlich, dass im Lauf des Jahres 2021 jedem Bürger und jeder Bürgerin die Schutzimpfung gegen SARS CoV-2/COVID-19 angeboten werden kann."
Wie kommt es, dass die Prognose der Stadt Nürnberg so stark von der des Bundesgesundheitsministers abweicht?
ANTWORT:
Die Stadt Nürnberg geht per definitionem von abgeschlossenen Impfserien aus. Steigende Liefermengen der Impfstoffe werden den Impfprozesse wesentlich beschleunigen.

Veröffentlichung der Impfzahlen

FRAGE:
Warum wird die an Nürnberg gelieferte Anzahl von Impfstoffdosen Biontech und Moderna nicht regelmäßig z.B. wöchentlich veröffentlicht? Durch die mangelnde Informationspolitik (bezüglich der Anzahl der gelieferten Impfdosen und Anzahl der Impfungen) entsteht Unsicherheit und Misstrauen bezüglich der Impfstrategie der Stadt Nürnberg. Meines Erachtens ist eine deutlich offensivere Informationspolitik dringend notwendig, um Vertrauen in die Kompetenz des Gesundheitsreferats zu schaffen.
ANTWORT:
Die Stadt Nürnberg veröffentlicht täglich auf ihrem Dashboard die Zahl der verimpften Impfdosen sowie den Ort ihrer Verabreichung. Seit dem Start der Impfungen haben bereits eine Vielzahl von Presseterminen stattgefunden. Die Stadt hat keinen Einfluss auf die tatsächliche Umsetzung dieser in den Print-, TV- und Onlinemedien. Auf dem Stadtportal werden täglich die "FAQ" - die "Häufigen Fragen" rund um das Thema Impfen aktualisiert und Bürgeranfragen systematisch bearbeitet.

FRAGE:
Warum werden keine öffentlich zugänglichen Daten über durchgeführte Impfungen (Anteil der Impfungen aufgeschlüsselt nach: Gesundheitswesen, Pflegeheime u. Altersgruppen, Erst- u. Zweitimpfungen) wöchentlich publiziert?
ANTWORT:
Diese Aufschlüsselung finden Sie unter dem folgenden Link:

Sonstige Fragen rund ums Thema Impfungen

FRAGE:
Herr Oberbürgermeister nun mal an Sie als Parteimitglied der CSU.
Ich/Wir verstehen es nicht mehr, warum Deutschland nicht zusätzlich neben der EU entsprechende Impfdosen bestellt. JETZT Die Abhängigkeit ist inzwischen (Probleme mit der Lieferung bis 22.02.2021) nicht mehr akzeptabel. Ich wünsche mir von Ihnen hier entsprechend zu agieren.
ANTWORT:
Diese Weichenstellungen können wir auf der kommunlaen Ebene nicht entscheiden.


Sonstige Fragen rund um die Corona-Krise

Demonstration der „Querdenker“ am 3. Januar 2021

FRAGE:
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Frage ist bezüglich der "Querdenker" Demo vom 03.01.2021. Wieso war ein so ein unbeherztes durchsetzten der Corona Verordnung durch die Polizei Mittelfranken mit zu erleben. Und wieso wurde im Nachhinein jede Kritik, mit den Worten "von einem bestimmten Linken Spektrum", von dem Polizeipräsidenten Herrn Fertinger abgetan?
ANTWORT:
Die Stadt Nürnberg stimmt sich zwar regelmäßig mit der Polizei ab, aber Polizeieinsätze selbst liegen nicht in der Zuständigkeit der Stadt.

FRAGE:
Wir leben in einem freien Land wo zum Glück auch Demonstrationen statt finden können, wenn Menschen jedoch die bestehenden Gesetzte zum Schutz der Gesundheit missachten und die Kundgebung auch noch als Gottesdienst ausgeben wollen frage ich mich warum setzt sich die Stadt nicht mehr dafür ein das sämtliche gesundheitsgefährdende Menschen auch bestraft werden um die anderen Menschen in der Stadt zu schützen?
ANTWORT:
Die Stadt hat hier reagiert, Verstöße gegen Auflagen werden geahndet, auch Verstöße gegen die Hygienevorschriften werden zur Anzeige gebracht.

FRAGE:
Wird der misslungene Einsatz am 03.01 in Nürnberg noch folgen haben? Oder das merkwürdige Interview des Polizei-Pressesprechers?
ANTWORT:
Die Stadt Nürnberg stimmt sich zwar regelmäßig mit der Polizei ab, aber Polizeieinsätze selbst liegen nicht in der Zuständigkeit der Stadt.

FRAGE:
Im vergangenen Sommer fand in Nürnberg eine Critical Mass (gemeinsames Fahrradfahren) statt, die mit gefährlicher und unangebrachter Härte versucht wurde, aufzulösen. Der Vorwand hier war der Infektionsschutz - beinahe alle Teilnehmer:innen trugen MNS, hielten (logischerweise) Abstand und die Inzidenz lag bei weit unter 10.
Wie kann es sein, dass angesichts dessen die Querdenken-Demo im letzten Monat stattfinden durfte? Die Inzidenz war hier mehr als 20-fach höher und es war davon auszugehen, dass die Teilnehmer:innen weder MNS tragen noch Abstand halten würden. Gibt es eine Erklärung für dieses widersprüchliche Vorgehen?
ANTWORT:
Das Problem mit den CM-"Versammlungen" ist, dass die Veranstalter sich weigern, diese als Versammlungen anzumelden. Dabei sind Versammlungen/Demonstrationen als Grundrechtsausübung privilegiert und dürfen auch während der Corona-Pandemie stattfinden (unter Auflagen). Wären sie "bloße" Veranstaltungen, wären sie generell unzulässig. Die Querdenker-Versammlungen waren durch die Stadt Nürnberg verboten; hier kam es dazu, dass Personen aus dem Querdenker-Umfeld eine andere Versammlung "gekapert" hatten und es zu zahlreichen Verstößen gegen Auflagen und Infektionschutz-Regeln kam; diese werden verfolgt.

Homeoffice bei der Stadt Nürnberg als Arbeitgeberin

FRAGE:
Wie kommt es eigentlich, dass einer der größten Arbeitgeber der Region eisern daran festhält, dass seine Mitarbeiter ins Büro kommen, obwohl die Politik jede Woche aufs Neue "Home Office" fordert? Dass unterschiedliche Abteilungen komplett unterschiedliche "Optionen" anbietet? Gemeint ist die Stadt Nürnberg als Arbeitgeber....
ANTWORT:
Die Stadt hat als Arbeitgeberin selbstverständlich alle Vorgaben der Bundesregierung zum Homeoffice umgesetzt, zuletzt die arbeitsschutzrechtlicheVerordnung vom 27. Januar 2021 (Corona-ArbSchV). Insgesamt haben aktuell schon über 4.200 Mitarbeitende die Möglichkeit von Zuhause aus zu arbeiten, weitere Lizenzen werden auf Antrag zeitnah ausgegeben. Den Dienststellen und Eigenbetrieben obliegt dabei die Bewertung, ob eine Tätigkeit organisatorisch vollständig oder teilweise homeofficefähig ist oder nicht.

Corona-Test nach überstandener Erkrankung

FRAGE:
Warum verlangt das Gesundheitsamt Nürnberg nach "überstandener Corona Erkrankung" KEINEN weiteren Test? Der Arbeitgeber kann, wenn er will dies fordern. Dreimal täglich Anrufen, aber am Ende...
ANTWORT:
Die Empfehlungen für die Entlasskriterien aus der Isolation nach einer COVID-19-Erkrankung werden vom Robert Koch Institut (RKI) auf der Grundlage von epidemiologischen und virologischen Studien festgelegt. Nach derzeitigem Kenntnisstand geht bei leichter bis moderater Erkrankung die Ansteckungsfähigkeit 10 Tage nach Symptombeginn deutlich zurück. Unter der Voraussetzung, dass seit mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit bzw. eine deutliche Besserung der Symptomatik nach ärztlicher Beurteilung vorliegt, ist bei dieser Patientengruppe deshalb eine Entlassung aus der Quarantäne ohne erneute Diagnostik möglich. Schwer erkrankte Patienten scheiden mitunter länger infektiöses Virus aus, deshalb ist bei Patienten mit schwerem klinischen Verlauf der Erkrankung und bei Hochbetagten mit zahlreichen Begleiterkrankungen zusätzlich zu den klinischen Entlasskriterien eine Testung (PCR auf SARS-CoV-2) vorgesehen. Die gleichen Kriterien gelten für immunsupprimierte Patienten. Das Vorgehen des Gesundheitsamtes erfolgt gemäß den oben beschriebenen Empfehlungen des RKI und des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.

Umgang mit Menschen, die keine FFP2-Maske tragen dürfen

FRAGE:
Sehr geehrte Frau Walthelm, wie kann es in unserer "Stadt der Menschenrechte" sein, dass Personen die nachweislich aus medizinischen Gründen keine FFP2 Maske tragen können, mittlerweile der Zugang zu Arztpraxen und somit zur medizinischen Grundversorgung verwehrt wird?
ANTWORT:
Ein niedergelassener Arzt kann im Rahmen seines Hausrechts auf das Tragen einer FFF2-Maske bestehen, unter anderem auch in Abwägung seiner Sorgfaltspflicht gegenüber den eigenen Mitarbeitenden und anderen Patientinnen und Patienten. Arztpraxen haben in Regel Ihren Betriebsablauf an Corona-Bedingungen angepasst, zum Bespiel mit speziellen Akutsprechstunden für Corona-Verdachtsfälle. Ähnlich ist es möglich, Patientinnen und Patienten, die mit Attest von der Maskenpflicht befreit sind, z.B. am Ende des Tages zu und nur durch den Arzt selbst zu behandeln, um Kontakte zu minimieren. Notfälle bzw. akuten lebensbedrohlichen Lagen müssen jederzeit behandelt werden.

Masken für Schülerinnen und Schüler

FRAGE:
Wird es für Schüler, wenn es wieder Präsenzunterricht geben wird, kostenlose FFP 2 - Masken geben?
ANTWORT:
Bisher ist in den Schreiben des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus bzw. in den Bekanntmachungen zum Vollzug der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung keine kostenlose Vergabe von FFP2-Masken an Schulen für die Schülerinnen und Schüler vorgesehen.

Wirtschaftliche Auswirkungen der Corona-Krise

FRAGE:
Welche grundlegenden wirtschaftlichen Impulse kann die Stadt Nürnberg setzen, um die Auswirkungen der Pandemie schnellstmöglich zu überwinden?
ANTWORT:
Die Stadt Nürnberg hat auf die Corona-Krise bereits im Frühjahr 2020 reagiert und eine wirtschaftspolitische Corona-Strategie vorgelegt. Dabei geht es sowohl um die Unterstützung der Branchen, die von Corona besonders betroffen sind, als auch um neue Wachstumschancen. Händlerinnen und Händler und Gastronomen werden z.B. durch Entlastungen bzw. großzügige Stundungsmöglichkeiten bei Gewerbesteuer, Grundsteuer und Sondernutzungsgebühren sowie Mieten bzw. Pacht unterstützt. Schausteller hatten im Sommer 2020 die Möglichkeit, ihre Buden und Fahrgeschäfte in der Innenstadt aufzustellen. Neue wirtschaftliche Impulse kommen aus zukunftsrelevanten Technologiefeldern wie Digitalisierung und Nachhaltigkeit und der Förderung von Innovation, Forschung und Entwicklung. Die Stadt Nürnberg unterstützt beispielsweise den Aufbau eines Innovations- und Gründerzentrums für grüne Technologien und Nachhaltigkeit (NKubator). Wichtige Innovationsimpulse kommen zudem aus Investitionen des Landes Bayern in die Universitäten und Hochschulen vor Ort. Hier werden in den nächsten fünf Jahren über 1,5 Millarden Euro in Nürnberg investiert u.a. zum Aufbau der neuen Technischen Universität Nürnberg.

FRAGE:
Kann zur Unterstützung der Gaststätten und Hotels nicht weiterhin für zwei Jahre die Außenbestuhlung kostenlos sein um ein klares Zeichen zu setzen diese zu erhalten?
ANTWORT:
Zur Unterstützung der Gastro-Branche hat die Stadt zusätzliche Außenbestuhlungsflächen gebührenfrei zur Verfügung gestellt. Befristet bis 30.06.2021 sind darüber hinaus auch die regulären Außenbestuhlungen gebührenbefreit. Die Stadt prüft im 2. Quartal 2021 auf der Grundlage der dann aktuellen Situation, ob weitere Gebührenfreistellungen gewährt werden können.


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