Die Stadt Nürnberg intensiviert ihre Bemühungen um frühzeitige und umfassende Beteiligung ihrer Bürger stetig. Dabei steht sie auch innovativen Möglichkeiten, beispielsweise elektronischen Verfahren, offen gegenüber und setzt diese ein, wo es sinnvoll erscheint. Auf dieser Seite finden Sie alles Wissenswerte über aktuelle Verfahren und die verschiedenen Wege der Beteiligung.
Der Begriff der Bürgerbeteiligung findet für eine Vielzahl von Verfahren und Formen Verwendung. Unterschieden wird dabei zwischen der sogenannten formellen Beteiligung, die gesetzlich vorgeschrieben ist, und der informellen Beteiligung, die die Kommune freiwillig organisiert.
Formelle Beteiligung in der Bauleitplanung
In einigen Bereichen, wie beispielsweise beim Erstellen von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen unter dem Sammelbegriff der Bauleitplanung, schreiben gesetzliche Regelungen in verschiedenen Phasen eine Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Der Zeitraum der Beteiligung wird vom Stadtrat beziehungsweise dem zuständigen Ausschuss festgesetzt. Stellungnahmen können Sie auch online einreichen.
Freiwillige Beteiligung bei städtischen Projekten
In vielen Fällen kann eine sogenannte informelle Beteiligung, die von der Kommune auf freiwilliger Basis erfolgt, für mehr Akzeptanz in und gute Ideen aus der Bürgerschaft sorgen. Diese Verfahren sind gesetzlich nicht geregelt und können daher auf viele unterschiedliche Arten und in unterschiedlichsten Bereichen erfolgen. Termine entnehmen Sie bitte unserem Beteiligungskalender auf dieser Seite.
Onlinebeteiligung
Ein Teilbereich der informellen Beteiligung sind die Onlinebeteiligungen. Für diese stellt die Stadt Nürnberg eine eigene Online-Plattform zur Verfügung. Diese Verfahren erfolgen meist begleitend zu anderen Beteiligungsformen, die vor Ort stattfinden.
Auch die jungen Nürnbergerinnen und Nürnberger können bei der Gestaltung ihrer Stadt mitreden: Sei es bei der Planung von Spielplätzen und Sportflächen, bei Kinderversammlungen in den Stadtteilen oder auf dem "Grünen Sofa" des Jugend-Partizipationsprojekts laut!.
Die Bürgerversammlung ist in der bayerischen Gemeindeordnung vorgeschrieben. In Nürnberg gibt es 18 Versammlungsgebiete, die jeweils aus mehreren Stadtteilen bestehen. In den Gebieten findet alle zwei Jahre eine solche Veranstaltung statt.
Die OB-Touren führen per Fahrrad oder zu Fuß durch verschiedene Stadtteile Nürnbergs. Sie sind auch bekannt als "Mobile Bürgerversammlungen" und werden von Mitgliedern der Stadtspitze, des Stadtrats sowie Vertretern der Verwaltung begleitet. Gerne können Sie die ganze Strecke mitradeln oder auch nur einzelne Stationen besuchen und mitdiskutieren. Beim gemütlichen Abschluss können Sie miteinander und mit Vertretern der Stadt ins Gespräch kommen.
Der Digitale Bürgerdialog sollte während der Corona-Hochphase im Winter 2020/2021 den monatelangen Ausfall der Bürgerbeteiligungen vor Ort und der Bürgerversammlungen abmildern. Inzwischen hat sich das digitale Format etabliert. Derzeit gibt es zwei Termine im Jahr – zum Teil mit Schwerpunktthema.
Bürgerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
Artikel 18b der Bayerischen Gemeindeordnung ermöglicht einen sogenannten Bürgerantrag. Unterzeichnet mindestens ein Prozent der Einwohnenden den Antrag, ist er erfolgreich. Dann muss das zuständige Gemeindeorgan das Anliegen innerhalb von drei Monaten beraten. Ein Beschluss ist dabei nicht zwingend.
Artikel 18a der Bayerischen Gemeindeordnung räumt der Bürgerschaft und dem Stadtrat die Möglichkeit ein, zu einem Thema im Zuständigkeitsbereich der Kommune einen Bürgerentscheid herbeizuführen. Notwendig dafür sind ein erfolgreiches Bürgerbegehren oder ein Ratsbegehren. Bisher gab es in der Stadtgeschichte zwei Bürgerentscheide.
Die Bürger- und Vorstadtvereine sehen sich als unabhängige und permanente Bürgervertretung, sie repräsentieren einen Teil der demokratischen Bürgergesellschaft in unserer Stadt.
Die Arbeitsgemeinschaft der Bürger- und Vorstadtvereine Nürnbergs e.V., kurz AGBV, wurde 1932 gegründet. Zweck des Vereins ist die Vertretung bürgerschaftlicher Angelegenheiten und Interessen, die über den Bereich der einzelnen Mitgliedsvereine hinausreichen.