Frankenschnellweg

Beim Tunnelportal West führt der Frankenschnellweg zweispurig i

Weniger Stau und mehr Grün – das sind ganz kurz zusammengefasst die Ziele des derzeit größten Infrastrukturprojekts in Nürnberg, dem kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellwegs. Ein 1,8 Kilometer langer Tunnel, Lärmschutz und ein neuer Stadtpark sind die wichtigsten Eckpunkte des 660 Millionen Euro teuren Projekts.


Was ist neu?

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat mit Urteilen vom 27. März 2024 entschieden, dass der geplante Ausbau von zwei Abschnitten des Frankenschnellwegs in Nürnberg rechtmäßig ist. Die Klagen des Bundes Naturschutz und einer Privatperson wurden abgewiesen. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Seit dem 26. Juli 2024 liegen nun auch die schriftlichen Urteilsgründe vor.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ist zur Überzeugung gelangt, dass der derzeitige Zustand des Frankenschnellwegs den gewöhnlichen Verkehrsbedürfnissen nicht mehr gerecht wird, weshalb sein Ausbau planerisch gerechtfertigt sei. Insbesondere die Verkehrsprognose hat den Senat überzeugt. Ausdrücklich spricht das Urteil von den gut nachvollziehbaren fachlichen Erläuterungen des Bearbeiters in der mündlichen Verhandlung, mit denen sämtlichen Einwänden überzeugend entgegengetreten worden ist. Insgesamt hat sich das Gericht mit den Fragen der Verkehrsprognose und den gegen sie gerichteten Angriffen umfassend auseinandergesetzt und hat diese überzeugend zurückgewiesen.

Wie es nun weitergeht, wird sich im August und September 2024 zeigen. Soweit der Bund Naturschutz gegen die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs Nichtzulassungsbeschwerde erhebt, muss er das innerhalb eines Monats tun. Fristende wäre am 26. August 2024. Innerhalb der Frist eines weiteren Monats, bis 26. September 2024, müsste die Beschwerde dann begründet werden. Sofern der Bayerische Verwaltungsgerichtshof der Beschwerde nicht abhilft, legt er diese dem Bundesverwaltungsgericht vor. Eine Entscheidung über die Beschwerde dürfte das Bundesverwaltungsgericht innerhalb von neun Monaten fällen, sodass im Juni 2025 hierzu eine Entscheidung vorliegt.

Weist das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerden zurück, ist das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs damit rechtskräftig. Soweit es eine Revision zulassen würde, schlösse sich an die Nichtzulassungsbeschwerde auch noch ein Revisionsverfahren an. Dieses Verfahren würde dann voraussichtlich eineinhalb bis zwei Jahre dauern.


Was kostet der Frankenschnellweg?

Seit vier Jahrzehnten rollen Tag für Tag Zehntausende Autos und Laster über den Frankenschnellweg. Mit Ausnahme von kleineren Instandhaltungsmaßnahmen wurde bis heute nichts saniert, weil die Stadt seit 2002 den kreuzungsfreien Ausbau plant. Sollte der Ausbau in absehbarer Zeit nicht kommen, muss die Straße generalsaniert werden. Im Werkausschuss Servicebetrieb Öffentlicher Raum wurde am 19. Oktober eine Kalkulation für beide Varianten – Ausbau oder Sanierung – vorgestellt.


Fakten zum Projekt

Lage

Der Frankenschnellweg verläuft im Westen von Nürnberg. Er soll zwischen der Stadtgrenze Nürnberg / Fürth und der Otto-Brenner-Brücke in zwei voneinander getrennten Abschnitten kreuzungsfrei ausgebaut werden.

Verkehrsaufkommen

Über 60.000 Fahrzeuge aus Nürnberg und der Metropolregion fahren täglich über den Frankenschnellweg.

Künftige Nutzung

Im Abschnitt West zwischen der Anschlussstelle Nürnberg / Fürth und der Jansenbrücke soll in Fahrtrichtung Hafen eine dritte Fahrspur gebaut werden. Außerdem sollen auf beiden Seiten des Frankenschnellwegs Lärmschutzwände errichtet werden.

Im Abschnitt Mitte von der Rothenburger Straße bis zur Otto-Brenner-Brücke soll ein 1,8 Kilometer langer Tunnel dafür sorgen, dass eine kreuzungsfreie Durchfahrt unter drei Straßen möglich ist: der Rothenburger Straße, der Schwabacher Straße und der Landgrabenstraße / An den Rampen.

Der Verteilerverkehr zu den angrenzenden Stadtteilen und zur Innenstadt soll oberhalb des Tunnels abgewickelt werden. Dort sind fünf Kilometer Rad- und Gehwege geplant. Auf der südlichen Tunneldecke soll ein neuer Stadtteilpark entstehen.

Träger

Die Stadt Nürnberg ist Träger dieses Projekts.

Kosten

Der kreuzungsfreie Ausbau des Frankenschnellwegs ist aktuell mit 660 Millionen Euro veranschlagt.

Zeitplan

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hatte mit Urteilen vom 27. März 2024 entschieden, dass der geplante Ausbau von zwei Abschnitten des Frankenschnellwegs in der Stadt Nürnberg rechtmäßig ist. Die Klagen des Bundes Naturschutz und einer Privatperson wurden abgewiesen. Eine Revision ist nicht zugelassen. Seit 26. Juli 2024 liegen nun auch die schriftlichen Urteilsgründe vor.

Vorausgegangen war ein jahrelanges juristisches Verfahren, denn bereits seit Juni 2013 liegt für den Ausbau ein Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Mittelfranken vor. Dieser Beschluss wurde nach einer abgewiesenen Klage vor dem Verwaltungsgericht Ansbach in zweiter Instanz vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof beklagt. Während einer Vergleichsverhandlung ruhte das Verfahren zwischenzeitlich. Nach der Wiederaufnahme ist das Verfahren mit dem Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichts aus dem Jahr 2024 abgeschlossen. Die Revision wird nicht zugelassen.

Dabei ging es vor allem um die Frage, ob es sich bei dem geplanten Ausbau um den Bau einer Schnellstraße handelt. Dann wäre hierfür zwingend eine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig. Mit Blick auf das juristische Verfahren hatte der Stadtrat bereits im Juli 2015 entschieden, freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen eines ergänzenden Planfeststellungsverfahrens durchführen zu lassen. Hierzu – und zu weiteren ergänzenden technischen Planungen – liegt seit Juli 2020 ein Änderungs- und Ergänzungsplanfeststellungsbeschluss der Regierung mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung vor.

Mitte August 2020 hatte der Verkehrsclub Deutschland (VCD) beim Verwaltungsgericht Ansbach Klage gegen den ergänzenden Planfeststellungsbeschluss eingereicht. Diese Klage wurde im Oktober 2022 vom Verwaltungsgericht Ansbach abgewiesen.

Bürgerbeteiligung

Im projektbegleitenden Forum treffen sich Bürgervereine und Interessenvertretungen mit dem städtischen Projektteam. Hier wird informiert, diskutiert und gemeinsam über das Projekt beraten. Das Forum soll außerdem bei der Planung des neuen Stadtteilparks mitwirken. Nächste Termine finden bei Bedarf statt.

Pressemitteilungen

Hier finden Sie eine chronologische Übersicht der von der Stadt Nürnberg veröffentlichten Pressemitteilungen zum Thema kreuzungsfreier Ausbau des Frankenschnellwegs.

Stadtrat und Ausschüsse

Auch Stadtrat und Ausschüsse beschäftigen sich mit dem Thema kreuzungsfreier Ausbau des Frankenschnellwegs. Hier eine chronologische Übersicht der Sitzungen.


Bilder zum Projekt

Modell des Frankenschnellwegs mit Lärmschutzwand im Abschnitt West.

Der Frankenschnellweg mit Lärmschutzwand im Abschnitt West.

Tunnelportal West des Frankenschnellwegs im Modell.

Der Abschnitt Mitte beginnt mit dem Tunnel in Höhe der Rothenburger Straße.

Modellbild: So könnte der Park auf dem grünen Deckel des neuen Tunnels aussehen.

So könnte der Stadtteilpark auf dem grünen Deckel des neuen Tunnels aussehen.


Weitere Projekte

Stadtentwicklungsprojekte ziehen manchmal große Veränderungen im Stadtbild nach sich und werden in der Öffentlichkeit rege diskutiert. Ausgewählte Projekte stellen wir Ihnen auf unserer Seite „Stadtentwicklung“ in loser Folge vor.


Weitere Informationen

Aktualisiert am 04.09.2024, 18:18 Uhr

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