Frankenschnellweg

Beim Tunnelportal West führt der Frankenschnellweg zweispurig i

Weniger Stau und mehr Grün – das sind ganz kurz zusammengefasst die Ziele des derzeit größten Infrastrukturprojekts in Nürnberg, dem kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellwegs. Ein 1,8 Kilometer langer Tunnel, Lärmschutz und ein neuer Stadtpark sind die wichtigsten Eckpunkte des 660 Millionen Euro teuren Projekts.


Was ist neu?

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 26. März 2025 eine Beschwerde des Bund Naturschutz zum kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellwegs zurückgewiesen und damit das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) vom 27. März 2024 bestätigt. Der BayVGH hatte entschieden, dass der geplante kreuzungsfreie Ausbau des Frankenschnellwegs in der Stadt Nürnberg rechtmäßig und keine Revision gegen diese Entscheidung möglich ist.

Der Ausbau des Frankenschnellwegs ist nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz förderfähig. Es folgen die Ausschreibungen und Vergabeverfahren für die einzelnen Gewerke. Die eigentlichen Bauarbeiten können dann voraussichtlich etwa Mitte 2027 beginnen. Los geht es im Abschnitt West zwischen der Anschlussstelle Nürnberg / Fürth und der Jansenbrücke. Im Anschluss daran kann der Abschnitt Mitte von der Rothenburger Straße bis zur Otto-Brenner-Brücke umgesetzt werden.

In dieser umfassenden Planung bringt das Projekt Frankenschnellweg Lösungen für viele Probleme, die es seit Jahrzehnten rund um das Umfeld von Rothenburger Straße, Schwabacher Straße und An den Rampen gibt: Lärmschutz, weniger Luftverschmutzung, mehr Grün, mehr Fahrradwege und eine bessere Verbindung der Stadtviertel des Nürnberger Westens, Konzentration des Verkehrs auf den Frankenschnellweg und damit eine spürbare Entlastung des Durchgangsverkehrs in den umliegenden Wohnquartieren.

Die Stadt lädt interessierte Bürgerinnen und Bürger in Kürze zu einer Informationsveranstaltung ein. Diese richtet sich insbesondere an die Bevölkerung im Nürnberger Westen. Hier wird das weitere Vorgehen nach dem Gerichtsurteil erläutert und der aktuelle Zeitplan für den Ausbau des Abschnitts West vorgestellt. Ein Termin wird vorab kommuniziert.

Stimmen zum Urteil

Marcus König, Oberbürgermeister

Nürnbergs Oberbürgermeister Marcus König zeigt sich erfreut: „Justitia hat uns erneut recht gegeben – der Planfeststellungsbeschluss ist endlich rechtsgültig. Die Menschen erwarten jetzt von uns, dass wir dieses Projekt realisieren.“ König betont zudem die Notwendigkeit eines schnellen Baubeginns: „Durch die langwierigen Klagen des Bund Naturschutz und weiterer Gegner des Verkehrsprojekts hat sich die Modernisierung des Frankenschnellwegs nicht nur zeitlich um sehr viele Jahre verzögert. Die rechtliche Blockade des Ausbaus hat auch dafür gesorgt, dass sich die zu erwartenden Kosten für das Projekt mehr als verdoppelt haben. Jetzt müssen wir schnell in die Umsetzung und ans Ziel kommen."

Christian Vogel, Bürgermeister und Erster Sör-Werkleiter

„Mit diesem Beschluss haben wir endlich das Baurecht und können mit der Umsetzung des Projekts beginnen. Los geht es im Abschnitt West zwischen der Anschlussstelle Nürnberg / Fürth und der Jansenbrücke. Hier bauen wir in Fahrtrichtung Hafen eine dritte Fahrspur und errichten auf beiden Seiten des Frankenschnellwegs Lärmschutzwände.“



Was kostet der Frankenschnellweg?

Seit vier Jahrzehnten rollen Tag für Tag Zehntausende Autos und Laster über den Frankenschnellweg. Mit Ausnahme von kleineren Instandhaltungsmaßnahmen wurde bis heute nichts saniert, weil die Stadt seit 2002 den kreuzungsfreien Ausbau plant. Sollte der Ausbau in absehbarer Zeit nicht kommen, muss die Straße generalsaniert werden. Im Werkausschuss Servicebetrieb Öffentlicher Raum wurde am 19. Oktober eine Kalkulation für beide Varianten – Ausbau oder Sanierung – vorgestellt.


Fakten zum Projekt

Lage

Der Frankenschnellweg verläuft im Westen von Nürnberg. Er soll zwischen der Stadtgrenze Nürnberg / Fürth und der Otto-Brenner-Brücke in zwei voneinander getrennten Abschnitten kreuzungsfrei ausgebaut werden.

Verkehrsaufkommen

Über 60.000 Fahrzeuge aus Nürnberg und der Metropolregion fahren täglich über den Frankenschnellweg.

Künftige Nutzung

Im Abschnitt West zwischen der Anschlussstelle Nürnberg / Fürth und der Jansenbrücke soll in Fahrtrichtung Hafen eine dritte Fahrspur gebaut werden. Außerdem sollen auf beiden Seiten des Frankenschnellwegs Lärmschutzwände errichtet werden.

Im Abschnitt Mitte von der Rothenburger Straße bis zur Otto-Brenner-Brücke soll ein 1,8 Kilometer langer Tunnel dafür sorgen, dass eine kreuzungsfreie Durchfahrt unter drei Straßen möglich ist: der Rothenburger Straße, der Schwabacher Straße und der Landgrabenstraße / An den Rampen.

Der Verteilerverkehr zu den angrenzenden Stadtteilen und zur Innenstadt soll oberhalb des Tunnels abgewickelt werden. Dort sind fünf Kilometer Rad- und Gehwege geplant. Auf der südlichen Tunneldecke soll ein neuer Stadtteilpark entstehen.

Träger

Die Stadt Nürnberg ist Träger dieses Projekts.

Kosten

Der kreuzungsfreie Ausbau des Frankenschnellwegs ist aktuell mit 660 Millionen Euro veranschlagt.

Zeitplan

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 26. März eine Beschwerde des Bund Naturschutz zum kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellwegs zurückgewiesen und damit das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) vom 27. März 2024 bestätigt. Der BayVGH hatte entschieden, dass der geplante kreuzungsfreie Ausbau des Frankenschnellwegs in der Stadt Nürnberg rechtmäßig und keine Revision gegen diese Entscheidung möglich ist.

Der Ausbau des Frankenschnellwegs ist nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz förderfähig. Es folgen nun die Ausschreibungen und Vergabeverfahren für die einzelnen Gewerke.

Die eigentlichen Bauarbeiten können dann voraussichtlich etwa Mitte 2027 beginnen. Im Anschluss daran kann der Abschnitt Mitte von der Rothenburger Straße bis zur Otto-Brenner-Brücke umgesetzt werden.

Historie:

Zuvor hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München mit Urteilen vom 27. März 2024 entschieden, dass der geplante Ausbau von zwei Abschnitten des Frankenschnellwegs in der Stadt Nürnberg rechtmäßig ist. Die Klagen des Bundes Naturschutz und einer Privatperson wurden abgewiesen. Eine Revision ist nicht zugelassen. Seit 26. Juli 2024 lagen die schriftlichen Urteilsgründe vor. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof war zur Überzeugung gelangt, dass der derzeitige Zustand des Frankenschnellwegs den gewöhnlichen Verkehrsbedürfnissen nicht mehr gerecht wird, weshalb sein Ausbau planerisch gerechtfertigt sei. Insbesondere die Verkehrsprognose hat den Senat überzeugt. Ausdrücklich spricht das Urteil von den gut nachvollziehbaren fachlichen Erläuterungen des Bearbeiters in der mündlichen Verhandlung, mit denen sämtlichen Einwänden überzeugend entgegengetreten worden ist. Insgesamt hat sich das Gericht mit den Fragen der Verkehrsprognose und den gegen sie gerichteten Angriffen umfassend auseinandergesetzt und hat diese überzeugend zurückgewiesen.

Vorausgegangen war ein jahrelanges juristisches Verfahren, denn bereits seit Juni 2013 liegt für den Ausbau ein Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Mittelfranken vor. Dieser Beschluss wurde nach einer abgewiesenen Klage vor dem Verwaltungsgericht Ansbach in zweiter Instanz vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof beklagt. Während einer Vergleichsverhandlung ruhte das Verfahren zwischenzeitlich. Nach der Wiederaufnahme ist das Verfahren mit dem Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichts aus dem Jahr 2024 abgeschlossen. Die Revision wird nicht zugelassen.

Dabei ging es vor allem um die Frage, ob es sich bei dem geplanten Ausbau um den Bau einer Schnellstraße handelt. Dann wäre hierfür zwingend eine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig. Mit Blick auf das juristische Verfahren hatte der Stadtrat bereits im Juli 2015 entschieden, freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen eines ergänzenden Planfeststellungsverfahrens durchführen zu lassen. Hierzu – und zu weiteren ergänzenden technischen Planungen – liegt seit Juli 2020 ein Änderungs- und Ergänzungsplanfeststellungsbeschluss der Regierung mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung vor.

Mitte August 2020 hatte der Verkehrsclub Deutschland (VCD) beim Verwaltungsgericht Ansbach Klage gegen den ergänzenden Planfeststellungsbeschluss eingereicht. Diese Klage wurde im Oktober 2022 vom Verwaltungsgericht Ansbach abgewiesen.

Bürgerbeteiligung

Im projektbegleitenden Forum treffen sich Bürgervereine und Interessenvertretungen mit dem städtischen Projektteam. Hier wird informiert, diskutiert und gemeinsam über das Projekt beraten. Das Forum soll außerdem bei der Planung des neuen Stadtteilparks mitwirken. Nächste Termine finden bei Bedarf statt.

Pressemitteilungen

Hier finden Sie eine chronologische Übersicht der von der Stadt Nürnberg veröffentlichten Pressemitteilungen zum Thema kreuzungsfreier Ausbau des Frankenschnellwegs.

Stadtrat und Ausschüsse

Auch Stadtrat und Ausschüsse beschäftigen sich mit dem Thema kreuzungsfreier Ausbau des Frankenschnellwegs. Hier eine chronologische Übersicht der Sitzungen.


Bilder zum Projekt

Modell des Frankenschnellwegs mit Lärmschutzwand im Abschnitt West.

Der Frankenschnellweg mit Lärmschutzwand im Abschnitt West.


Weitere Projekte

Stadtentwicklungsprojekte ziehen manchmal große Veränderungen im Stadtbild nach sich und werden in der Öffentlichkeit rege diskutiert. Ausgewählte Projekte stellen wir Ihnen auf unserer Seite „Stadtentwicklung“ in loser Folge vor.


Weitere Informationen

Aktualisiert am 27.03.2025, 15:42 Uhr

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