Sondernutzungen in der Nürnberger Altstadt

Hier ein Kundenstopper, dort ein Warenständer – vor der Corona-Pandemie ging es auf den Gehwegen in der Altstadt teilweise chaotisch zu. Seit 2020 gilt deshalb die „Richtlinie zur Neuordnung und Zulassung von Sondernutzungen in der Nürnberger Innenstadt“, kurz: Sondernutzungsrichtlinie Innenstadt. Ziel war es, unerwünschte Sondernutzungen wie Werbetafeln auf Gehwegen in der Altstadt einzudämmen. Dieses Ziel wurde erreicht.

Jetzt wurde die Richtlinie überarbeitet. War sie bisher stark von der Reduzierung von Sondernutzungen geprägt, schafft die im Mai 2024 vom Stadtrat beschlossene Neufassung erweiterte und neue Möglichkeiten für Gastronomen und Händler. Kreative Ladendekorationen und Kundenaktionen im öffentlichen Raum sollen letztlich auch zur Attraktivität der Altstadt beitragen.


Das ist neu:

  • Eingangszonen: Einzelhändler, Dienstleister und Gastronomen können ihren Eingangsbereich ohne Erlaubnis und ohne Gebühren mit einem kleinen Teppich und flankiert von Pflanzen oder Beleuchtung hervorheben.
  • Aktionszonen: Einzelhändler und Dienstleister können vor ihrem Laden Aktionen durchführen. Hierzu ist eine Erlaubnis notwendig und es fallen Gebühren an.
  • Nutzungszonen: In Teilen der Altstadt können sich Einzelhändler, Dienstleister und Gastronomen zu gemeinsamen Aktionen oder Warenauslagen zusammenschließen. Hierfür ist jedoch eine gesonderte Vereinbarung mit der Stadt über die Nutzung des öffentlichen Raumes zu treffen.

Zudem gibt es noch zahlreiche weitere kleinere Änderungen: Versteckt, zum Beispiel im Obergeschoss, liegende Läden und Gastronomiebetriebe haben nun mehr Möglichkeiten, um auf sich aufmerksam zu machen. Für Blumen, Obst und Gemüse gibt es Ausnahmen von den Regelungen zur Warenauslage. Und Gastronomen können erlaubnis- und gebührenfrei mit Kreide beschriebene Tafeln aufstellen, um damit Tagesgerichte zu bewerben.


Mehr zum Thema

URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/sondernutzungen_altstadt_nuernberg.html>