Bauen und Naturschutz
Die Untere Naturschutzbehörde hat die Aufgabe für den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen und einen schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen zu sorgen.
Sie nimmt unter anderem im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren Einfluss auf Planungen und Bauprojekte um beispielsweise wertvolle Gehölzbestände zu erhalten und um ökologische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festzulegen.
Trotz steigender Nutzungsansprüche und gleichzeitiger Flächenknappheit im urbanen Bereich soll die Lebensqualität für die Bevölkerung erhalten bleiben. Ziel ist es, die Freiraumsituation zu erhalten und zu verbessern.
Durch die Novellierungen des Bau- und Naturschutzrechts ist bei bestimmten Bauvorhaben eine eigenständige Abwicklung durch das Umweltamt erforderlich.
Im Spannungsfeld widerstreitender Interessen müssen Entscheidungen getroffen werden, die der Rechtssicherheit, dem Naturschutz, als auch den Interessen der Investoren und der Allgemeinheit dienen.
Bauen im Außenbereich
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Bauvorhaben im Innenbereich
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