Landschaftsbestandteile
Im Stadtgebiet Nürnberg gibt es neben den Natur- und Landschaftsschutzgebieten aktuell 39 nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz geschützte Landschaftsbestandteile.
Hierbei handelt es sich in der Regel um kleinräumige, überschaubare Strukturen wie Hecken, Feuchtgebiete, Magerrasen oder kleine Wäldchen, die sowohl im bebauten als auch unbebauten Bereich zu finden sind. Diese leisten einen wichtigen Beitrag zur Belebung des Landschafts- bzw. Stadtbildes und sind Refugien meist seltener Tier- und Pflanzenarten. Sie sind wichtig für die Entwicklung von Biotopverbundsystemen und sorgen dafür, dass bestehende Verbundsysteme erhalten bleiben.
Gesetzlich geschützte Biotope
Nicht alle in der Biotopkartierung erfassten Flächen und Einzelobjekte werden automatisch durch das Gesetz geschützt. Gleichzeitig sind nicht alle nach den Naturschutzgesetzen oder einer Rechtsverordnung geschützten Biotope in der Biotopkartierung erfasst. Den Hintergrund für diesen Umstand bilden fachliche Vorgaben und der sogenannte Kartierschlüssel, der bestimmt, welche Biotope erfasst werden.
Zu den gesetzlich geschützten Biotopen zählen gemäß § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes sowie Artikel 23 des Bayerischen Naturschutzgesetzes Hecken, lebende Zäune, Feldgehölze und Gebüsche in der freien Natur ebenso wie Nass- und Feuchtwiesen, Magerrasen und Heiden, Sumpf und Auwaldgebiete oder natürliche und naturnahe Bereiche fließender oder stehender Binnengewässer. Seit August 2019 stehen auch Alleen, extensiv genutzte Obstbaumwiesen oder -weiden und arten- und strukturreiches Dauergrünland unter besonderem Schutz.