Lärm
Geräusche sind im täglichen Leben allgegenwärtig. Die Kehrseite von Mobilität und der Technisierung des Alltags sind vielfältige Geräuscheinwirkungen, verursacht z.B. durch Verkehr, Gewerbe und Freizeitaktivitäten.
Auch Geräusche in der Nachbarschaft wie die von Geräten zur Gartenpflege, einem bellenden Hund, dem musizierenden Nachbar oder von privaten Feiern können unser Ruhebedürfnis subjektiv stören. Je nach persönlicher Einstellung zu den Geräuschen wird daraus Lärm.
Neben diesem subjektiven Lärmempfinden, das bestimmte Geräusche wie etwa Baulärm als Belästigung wahrnimmt, werden andere gleich laute Ereignisse, wie der Besuch eines Open-Air Konzertes, jedoch nicht als störend empfunden. Durch Gesetze und Regelwerke wird versucht, den Lärm objektiv zu erfassen und zu bewerten.
Als Maßstab wird der „Durchschnittsbürger“ zu Grunde gelegt und nicht etwa besonders empfindliche oder lärmtolerante Mitbürger oder Menschen in besonderen Lebenssituationen. Die Grenze der Zumutbarkeit ist je nach Lärmart ein Kompromiss zwischen dem Ortsüblichen, dem technisch Möglichen und dem wirtschaftlich Leistbaren.
Welche Lärmarten gibt es?
Die verschiedenen Lärmarten, wie
- Verkehrslärm auf öffentlichen Straßen, Schienen und Wasserstraßen,
- Fluglärm,
- Gewerbelärm,
- Baulärm,
- Freizeitlärm
- Lärm aus Sportanlagen und
- Nachbarschaftslärm
werden auch auf Grund ihrer teilweise eigenen Geräuschcharakteristik rechtlich getrennt voneinander berechnet und beurteilt. Eine summarische Betrachtung aller einwirkenden Lärmarten gibt es bislang nicht.
Im Weiteren können Sie sich detaillierter über die einzelnen Lärmarten informieren.
Umgebungslärm
Für den Umgebungslärm hat das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) Lärmkarten erstellt. Auf dieser Grundlage erstellt die Stadt Nürnberg einen Lärmaktionsplan, um die Lärmbelastung nach der EG-Umgebungslärmrichtlinie für die Bevölkerung zu verringern. Die Öffentlichkeit kann an der Ausarbeitung und Überprüfung des Lärmaktionsplans mitarbeiten.