Wasser
Oberirdische Gewässer und Grundwasser in Nürnberg
Wasser ist eine der wichtigsten Lebensgrundlagen. Es ist für den Menschen, für Tier- und Pflanzenwelt unentbehrlich. Unsere Gewässer müssen in ihren vielfältigen Funktionen als unverzichtbare Lebensgrundlage, Lebensraum, nutzbares Gut sowie Rückzugsort und Erholungsraum geschützt werden.
Bekannte Gewässer in Nürnberg sind insbesondere die Pegnitz mit dem Wöhrder See, die Rednitz und Gründlach, die Dutzendteiche, Silbersee und Valznerweiher. Es gibt jedoch auch zahlreiche kleinere Bäche, Landgräben und Weiher. Am Seitenende finden Sie Umweltdaten zu Fließgewässern (Messtationen der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg an Pegnitz, Rednitz und Regnitz).
Und auch beim Grundwasser, als unterirdisches Wasser in der Sättigungszone, das in unmittelbarer Berührung mit dem Boden oder dem Untergrund steht, handelt es sich um ein Gewässer. Das Grundwasser befindet sich in den Poren-, Kluft- oder Karsthohlräumen des Gesteinsuntergrundes.
Für das Stadtgebiet Nürnberg ist das Umweltamt zuständig für den Vollzug der Wassergesetze. Wir beraten Bürger und Unternehmen bei Baumaßnahmen, Veranstaltungen, Grundstückskäufen oder Ähnlichem, um potentiellen Gefahren für Grundwasser und Oberflächengewässer vorzubeugen und klären über Rechte und Pflichten zum Beispiel bei Bauvorhaben auf. Wir erteilen außerdem Auskünfte über Anzeige- und Genehmigungspflichten.
Im Rahmen des vorsorgenden Grundwasserschutzes führt die Stadt Nürnberg ein Grundwassermonitoring durch, welches einerseits Überwachungsfunktion hat und gleichzeitig der Stadtverwaltung wie auch Bürgern und Fachleuten wichtige Informationen zur Grundwassersituation im Stadtgebiet liefert.
Bauen im Grundwasser
Für Bauvorhaben, die ins Grundwasser eingreifen, können wasserrechtliche Erlaubnisse erforderlich sein, beispielsweise für die Bauwasserhaltung oder wenn sich der Baukörper auf das Grundwasser auswirkt oder Stoffe ins Grundwasser eingebracht werden.
Bauwasserhaltung
Für das Ableiten von Grundwasser im Rahmen von Bauwasserhaltungen ist grundsätzlich eine wasserrechtliche Genehmigung notwendig, welche mindestens vier Wochen vor Beginn der Maßnahme beim Umweltamt der Stadt Nürnberg zu beantragen ist.
Bohranzeigen
Arbeiten, die so tief in den Boden eindringen, dass sie sich unmittelbar oder mittelbar auf die Bewegung, die Höhe oder die Beschaffenheit des Grundwassers auswirken können, sind der Behörde einen Monat vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen.
Gartenbrunnen
Außerhalb von Wasserschutzgebieten ist es möglich, Grundwasser für die Gartenbewässerung zu nutzen. Für das Knoblauchsland gilt dies nur eingeschränkt. Die Errichtung von Gartenbrunnen muss vorher beim Umweltamt angezeigt werden
Geothermie
Zum Schutz des Grundwassers werden an die Errichtung von Geothermie-Anlagen allerdings hohe wasserwirtschaftliche Anforderungen gestellt. Für die Errichtung einer Anlage ist daher eine Erlaubnis des Umweltamts notwendig.
Regenwasserbewirtschaftung
Auf Grundstücken anfallendes Niederschlagswasser soll nach Möglichkeit nicht in die Mischwasserkanalisation eingeleitet, sondern aus Gründen der Nachhaltigkeit möglichst unmittelbar wieder dem natürlichen Wasserhaushalt zugeführt werden. Für die Versickerung oder Einleitung von Niederschlagswasser in Gewässer kann eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich sein.
Wasserkraft- und Stauanlagen
An den Gewässern Pegnitz, Rednitz und Gründlach im Stadtgebiet Nürnberg gibt es derzeit acht Wasserkraftanlagen. Bei der Errichtung und dem Betrieb von Wasserkraftanlagen ist besonders auf die Natur- und Umweltverträglichkeit sowie die Gewässerökologie des Fließgewässers zu achten.
Gewässerbenutzungen
Beim Entnehmen, Ableiten, Aufstauen, Einbringen oder Einleiten von Stoffen in oberirdische Gewässer oder Fließgewässer kann es sich um erlaubnispflichtige Gewässerbenutzungen handeln.
Gewässerschutz
Unter Gewässerschutz versteht man alle Bestrebungen sämtliche Gewässer wie Bäche, Flüsse, Seen und das Grundwasser zu erhalten und vor dauerhaften Schäden nachhaltig zu schützen.
Wassergefährdende Stoffe
Viele Stoffe mit denen wir umgehen, sei es in Privathaushalten, beim Handel oder in Gewerbe- und Industriebetrieben, sind wassergefährdende Stoffe und damit geeignet, die lebenswichtige Ressource Wasser nachteilig zu verändern. Daher gibt es Regelungen für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
Heizölverbraucheranlagen und andere Tankanlagen
An Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen werden werden in der Anlagenverordnung (AwSV) sowie in den dazugehörigen Regelwerken strenge Anforderungen gestellt, um gravierende Boden- und Gewässerverunreinigungen zu vermeiden. Dazu gehören auch Prüfpflichten für Tankanlagen.
Überschwemmungsgebiete und Hochwasserschutz in Nürnberg
Hochwasser und andere Überschwemmungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, wie wichtig aktive Vorsorge ist, um Hochwasserschäden zu minimieren. Mit dem Ziel, hochwasserbedingte nachteilige Folgen zu verringern, bietet das Umweltamt an dieser Stelle umfangreiche Informationsmöglichkeiten rund um das Thema Hochwasser und Überschwemmungsgebiete an.
Wasserschutzgebiete
In Nürnberg stammt nahezu das gesamte Trinkwasser aus Grundwasser. Zum Schutz der öffentlichen Wassergewinnung durch Brunnen und Quellen, werden Wasserschutzgebiete ausgewiesen und per Verordnung festgesetzt. Innerhalb eines Wasserschutzgebietes müssen aus Vorsorgegründen erhöhte Anforderungen eingehalten werden.
Grundwasserberichte
Seit 35 Jahren werden in Nürnberg Grundwasserberichte erstellt. Diese dienen dazu, die Einflüsse der verschiedentlichen Nutzungen des Grundwassers, aber auch der Schäden und deren Sanierung, sowie der klimatischen Faktoren im Blick zu behalten und, wo es möglich und notwendig ist, Gegenmaßnahmen anzustoßen. Im aktuellen Bericht von 2023 werden neben den qualitativen und quantitativen Aspekten auch die Themen der wassersensiblen Stadtentwicklung und des Wasserhaushalts in Nürnberg betrachtet.
Wo Bootfahren in Nürnberg erlaubt ist
Einige Gewässer in Nürnberg bieten die Gelegenheit, mit dem Boot aufs Wasser zu gehen. Doch nicht überall ist das Bootfahren erlaubt.