Gewässerschutz in Nürnberg
Unter Gewässerschutz versteht man alle Bestrebungen, sämtliche Gewässer wie z.B. Bäche, Flüsse und das Grundwasser zu erhalten und vor dauerhaften Schäden nachhaltig zu schützen.
So dürfen Stoffe an einem oberirdischen Gewässer nur so gelagert oder abgelagert werden, dass eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit oder des Wasserabflusses nicht zu besorgen ist (§ 32 Wasserhaushaltsgesetz).
Die Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft (fkS)
ist zuständig für:
- Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Beratung, Begutachtung, Überwachung) im gewerblichen, landwirtschaftlichen und privaten Bereich, z.B. Tankstellen, Mistlagerung, Heizölverbraucheranlagen
- Fachliche Stellungnahmen zu wasserrechtlichen Verfahren, z.B. Ausnahmen zu Wasserschutzgebiets-Verordnungen
- Beratung von Bürgern und Antragstellern in wasserwirtschaftlichen Sachverhalten z.B. Kleinkläranlagen, Versickerungsanlagen, Erdwärmesonden
- Technische Vorprüfung wasserrechtlicher Anträge und abschließende Begutachtung wasserwirtschaftlicher Sachverhalte
- Kontrolle von Betrieben und Anordnung von Sofortmaßnahmen bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen
Technischer Umweltschutz
Herr Zollinger
Telefon 09 11 / 2 31-33 70
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht
Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft
Frau Veit
Telefon 0911/231-5865
Frau Näpfel-Löder
Telefon 0911/231-90446
Herr Späth
Telefon 0911/231-14939