Für das Ableiten von Grundwasser im Rahmen von Bauwasserhaltungen ist grundsätzlich eine wasserrechtliche Genehmigung notwendig, welche mindestens vier Wochen vor Beginn der Maßnahme beim Umweltamt der Stadt Nürnberg zu beantragen ist.
Weitere Hinweise zur Bauwasserhaltung können Sie unserem Merkblatt zur Bauwasserhaltung entnehmen.
Bauwasserhaltung: Altlastenverdacht – Was nun?
Gibt es einen Verdacht auf Altlasten, muss das Grundwasser vor Beginn der Grundwasserableitung durch ein anerkanntes Untersuchungsinstitut oder -labor untersucht werden.
Das beauftragte Institut entnimmt eine Stichprobe und analysiert diese. Der Umfang der Untersuchungen wird im Rahmen der wasserrechtlichen Genehmigung festgelegt.
Die Ergebnisse sind dem Umweltamt in einem Kurzbericht, der alle Angaben zur Probenahme und Analytik enthält, vorzulegen.
Wenn bei der Untersuchung beispielsweise ein Summenwert von mehr als 40 µg/l LHKW (Leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe) festgestellt wird, sind Reinigungsanlagen vorzusehen.
Bauwasserhaltung: Sauberes Wasser – Was bedeutet das?
In ein Oberflächengewässer darf nur klares, nicht verunreinigtes Grundwasser ohne Schwebstoffe eingeleitet werden. Dies ist nur bei einer geschlossenen Wasserhaltung gegeben.
Trübes Grundwasser und Niederschlagswasser aus einer offenen Wasserhaltung, das durch Schwebstoffe aller Art stark getrübt ist, darf nicht ohne entsprechende Reinigung eingeleitet werden. Geeignete Reinigungsmaßnahmen sind z.B. ein Sandfang oder Kiesfilter, Absetzbecken und gegebenenfalls zusätzliche technische Maßnahmen.
Können diese Anforderungen nicht eingehalten werden, ist das belastete Bauwasser der städtischen Kanalisation zuzuführen. Eine Einleitung in den städtischen Kanal ist gebührenpflichtig.
Informieren Sie sich hierzu über unser Merkblatt Bauwasserhaltung.
Hinweise:
Anträge auf Bauwasserhaltung können auch digital eingereicht werden.
Sofern das Grundwasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird, ist zusätzlich ein separater Antrag an die
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
Peuntgasse 12
90402 Nürnberg
zu stellen.
Wird mehr Grundwasser als 100.000 m³ pro Jahr entnommen, so muss eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung durchgeführt werden. Wenn erhebliche nachteilige Auswirkungen auf grundwasserabhängige Ökosysteme zu erwarten sind, wird eine standortbezogene Vorprüfung sogar schon ab einer jährlichen Entnahmemenge von 5.000 m³ erforderlich. Für die Umweltverträglichkeitsvorprüfungen sind dem Antrag geeignete Unterlagen beizufügen. Das Verfahren mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist deutlich zeitaufwendiger. Es ist daher ratsam, bei Vorhaben dieser Größenordnung möglichst frühzeitig einen Antrag zu stellen.