Überschwemmungsgebiete und Hochwasserschutz in Nürnberg

Überschwemmte Grünfläche in Nürnberg

Hochwasser und andere Überschwemmungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, wie wichtig aktive Vorsorge ist, um Hochwasserschäden zu minimieren. Mit dem Ziel, hochwasserbedingte nachteilige Folgen zu verringern, bietet das Umweltamt an dieser Stelle Informationsmöglichkeiten rund um das Thema Hochwasser und Überschwemmungsgebiete an. Kartendienste finden Sie über die Linksammlung am Seitenende.

Was ist Hochwasser?

Hochwasser geht insbesondere von oberirdischen Gewässern aus und ist eine zeitlich beschränkte Überschwemmung von Gelände, welches normalerweise nicht mit Wasser bedeckt ist. Ursache sind meist lange Dauerregen oder die Schneeschmelze. Ein Teil des Niederschlags versickert im Boden, wird zwischengespeichert und bildet das Grundwasser. Bei gesättigtem oder gefrorenem Boden kann das Wasser nicht versickern und fließt direkt in die Gewässer. Durch lange anhaltenden Regen können oberirdische Gewässer so anschwellen, dass sie über die Ufer treten.

In Nürnberg können neben den großen Gewässern wie Pegnitz, Rednitz oder Gründlach auch zahlreiche kleinere Landgräben betroffen sein. Zum Teil verlaufen diese auch in Verrohrungen, zum Beispiel unter Straßen. Bei Hochwasser können diese Verrohrungen die Wassermengen nicht mehr fassen, so dass es auch in Bereichen zu Überschwemmungen durch Hochwasser kommen kann, in denen man die Gewässer sonst nicht ohne Weiteres wahrnimmt.

Hochwasser 2013 am Kothbrunngraben; Eingangsbereich behelfsmäßig mit Sandsäcken gesichert

Behelfsmäßige Maßnahmen bei einem Hochwasserereignis in Nürnberg im Jahr 2013 (Bildquelle: Servicebetrieb Öffentlicher Raum)

Welche anderen Ursachen gibt es für Überschwemmungen?

Überschwemmungen durch Überlastungen aus dem Kanalnetz

Das öffentliche Kanalnetz hat nur eine begrenzte Aufnahmekapazität. Aufgrund von Starkregen kann diese überschritten werden und Abwasser aus Kanälen oder anderen Bauwerken des Abwassersystems, wie zum Beispiel Rückhaltebecken oder Regenüberläufen, austreten. Dies hat eine Überflutung von Flächen zur Folge und kann auch in andere umgebende Gebäude eindringen und Schäden verursachen. So ist es möglich, dass Wasser über die Hausinstallationen hineinlaufen, ins Gebäude rückstauen und dort auslaufen kann.

Überschwemmungen durch Starkregen oder Sturzfluten

Starkregen tritt oftmals im Sommer im Zusammenhang mit Gewittern überraschend auf. Ort und Zeitpunkt sind kaum vorhersehbar. Sturzfluten aufgrund von Starkregen sind starke Oberflächenabflüsse, die weder durch Gewässer noch durch das Entwässerungssystem schadlos aufgenommen und abgeleitet werden können. In diesen Fällen wird Starkregen also gar nicht erst durch ein Gewässer oder Kanalnetz aufgenommen, sondern fließt wild an der Oberfläche ab. Auch hier ist das Eindringen in Bebauung möglich.

Von dieser Art der Überschwemmungen besonders gefährdet sind stark versiegelte Baugebiete, Gebäude in Geländesenken, Straßen ohne Wasserführung durch Bordsteine, Hauskeller und Tiefgaragen. Hier sind nicht nur langandauernde großflächige Dauerregen gefährlich, sondern auch kleinräumige, kurzzeitige und kräftige Starkniederschläge. Überschwemmungen durch Starkregenereignisse sind unabhängig von der Nähe zu Gewässern und können jeden treffen. Es kann zum Beispiel zu überlaufenden Regenrinnen kommen, die das Wasser von den Dachflächen nicht mehr geordnet ableiten können, so dass das Wasser ins Haus eindringt.

Grundhochwasser

Vor allem bei lange anhaltenden Nässeperioden, bei Schneeschmelze und bei Hochwasserereignissen an Flüssen steigt in der Regel auch der Grundwasserstand deutlich an. Dies kann in Abhängigkeit von der Tiefenlage des Grundwassers, der geografischen Lage und der Untergrundbeschaffenheit relativ zeitnah mit den Niederschlags- und Hochwasserereignissen oder auch zum Teil um mehrere Wochen zeitverzögert geschehen. Für bebaute Grundstücke, die im Bereich relativ geringer Grundwasser-Flurabstände liegen, kann daraus eine Gefahr vernässter Keller und ggf. auch eine Gefahr von Auftriebskräften oder auch seitlichen Wasserdrücken auf die Kellerwände entstehen.

Hochwasserschutz bedeutet Vorsorge

Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, muss eigenverantwortlich geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung treffen. Die Nutzung von Grundstücken ist den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen. Mit der richtigen Vorbereitung können Sie mögliche Schäden durch Hochwasser verringern oder sogar ganz vermeiden.

Hochwasserschutz ist ein Thema für alle: Anwohner, Hausbesitzer, Land- und Forstwirte, Kommunen, Gewerbe, Architekten und auch Planer für Stadt- und Landschaftsplanung.

Welche Maßnahmen trifft die Stadt Nürnberg?

Vorläufige Sicherung und Festsetzung von Überschwemmungsgebieten

Die staatlichen Wasserwirtschaftsämter in Bayern und die Kommunen lassen Überschwemmungsgebiete ermitteln und in Karten darstellen. Die ermittelten Überschwemmungsgebiete werden anschließend durch die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden bekannt gemacht und gelten damit als vorläufig gesichert. In Nürnberg werden die Überschwemmungsgebiete daher durch den Servicebetrieb Öffentlicher Raum oder durch das staatliche Wasserwirtschaftsamt Nürnberg ermittelt. Die vorläufige Sicherung der Überschwemmungsgebiete erfolgt dann durch das Umweltamt.

Da die vorläufige Sicherung zeitlich begrenzt ist, müssen die Überschwemmungsgebiete im Anschluss auch per Verordnung amtlich festgesetzt werden.

Grundlage für die Ermittlung und Festsetzung der Überschwemmungsgebiete ist das sogenannte 100-jährliche Hochwasser, also ein Hochwasser in einer Größenordnung, die statistisch gesehen einmal in 100 Jahren vorkommt.

Hochwasserschutzmaßnahmen in Nürnberg

Im Stadtgebiet Nürnberg wurden zwischen 1962 und heute bereits verschiedene Maßnahmen zum Hochwasserschutz umgesetzt. So gibt es bereits Hochwasserschutzmaßnahmen

• im Innenstadtbereich an der Pegnitz,
• in Langwasser (Überschwemmungsgebiet des Gewässersystems Langwassergraben),
• in Boxdorf (Überschwemmungsgebiet Gründlach/Kothbrunngraben),
• in Zerzabelshof am Goldbach sowie
• im Bereich Ziegelstein/Buch am Bucher Landgraben und Hirschsprunggraben.

Das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg und der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg prüfen regelmäßig in Abstimmung mit dem Umweltamt, ob es weitere Bereich im Stadtgebiet gibt, die so stark von Hochwassergefahren betroffen sind, dass die Planung, Beantragung und Umsetzung von entsprechenden Schutzmaßnahmen geboten sind.

Darf in Überschwemmungsgebieten gebaut werden?

Bereits ab der Bekanntgabe der vorläufigen Sicherung gelten Verbote und besondere Anforderungen für das Bauen in Überschwemmungsbieten. Auch bei der anschließenden amtlichen Festsetzung per Verordnung gelten diese weiter. Diese Regelungen schützen zum einen Menschen und Sachwerte auf dem jeweiligen Grundstück. Sie dienen aber auch dazu, die Hochwassersituation durch zusätzliche Bebauung in gefährdeten Bereichen nicht noch weiter zu verschärfen.

So dürfen in vorläufig gesicherten und amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten keine neuen Baugebiete ausgewiesen werden.

Das Errichten baulicher Anlagen ist in vorläufig gesicherten und amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten aus Gründen des Hochwasserschutzes grundsätzlich verboten.

Außerdem gelten in gesicherten und festgesetzten Überschwemmungsgebieten auch Verbote für

• die Errichtung von Mauern, Wällen oder ähnlichen Anlagen, die den Wasserabfluss behindern können,
• das Aufbringen und Ablagern von wassergefährdenden Stoffen auf dem Boden, es sei denn, die Stoffe dürfen im Rahmen einer ordnungsgemäßen Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden,
• die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen außerhalb von Anlagen,
• das Ablagern und das nicht nur kurzfristige Lagern von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt werden können,
• das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche,
• das Anlegen von Baum- und Strauchpflanzungen, soweit diese den Zielen des vorsorgenden Hochwasserschutzes entgegenstehen,
• die Umwandlung von Grünland in Ackerland,
• die Umwandlung von Auwald in eine andere Nutzungsart sowie
• die Errichtung neuer Heizölverbraucheranlagen.

Eigentümer bestehender Gebäude in Überschwemmungsgebieten sollten sich eigenverantwortlich über geeignete Vorsorgemaßnahmen und besondere Anforderungen erkundigen.

Nicht-hochwasserangepasstes Bauen kann zu erheblichen Schäden an Bauwerken und zur Gefährdung deren Bewohner führen. Weiter kann es dadurch zu Gefahren für Leib, Leben und Schäden an Vermögenswerten Dritter kommen. Auch durch Querbauten oder abgeschwemmte Gegenstände kann der Hochwasserabfluss behindert werden. Ebenso ist eine Gefährdung der Umwelt nicht auszuschließen, beispielsweise als Folge von Schäden an Heizöltanks. Ausnahmegenehmigungen dürfen daher nur nach strengen Kriterien erteilt werden.

Die Verbote und Anforderungen zum Bauen oder für den Betrieb von Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten sind in den §§ 78, 78a und 78c des Wasserhaushaltsgesetzes geregelt.

Anforderungen an das Bauen in Überschwemmungsgebieten

Nur in Ausnahmefällen kann eine wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung für das Bauen im Überschwemmungsgebiet erteilt werden. Diese muss - unabhängig vom baurechtlichen Verfahren - für Bauvorhaben im Stadtgebiet Nürnberg beim Umweltamt der Stadt Nürnberg beantragt werden.

Das bedeutet, Sie benötigen für Baumaßnahmen im Überschwemmungsgebiet neben der Baugenehmigung auch eine wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung. Wenn Ihr Bauvorhaben zwar baurechtlich verfahrensfrei ist oder aus anderen rechtlichen Gründen keiner Baugenehmigung bedarf, benötigen Sie trotzdem eine wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung, wenn das Vorhaben in einem vorläufig gesicherten oder amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet liegt.

Ob die wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann, muss im Einzelfall geprüft und entschieden werden.

Voraussetzungen für Ausnahmegenehmigungen zur Errichtung baulicher Anlagen (z. B. Einfamilienhäuser, Reihenhäuser, Garagen, Carports, Gartenhäuschen) im Überschwemmungsgebiet:

• Die Hochwasserrückhaltung darf nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt werden und der Verlust von verlorengehendem Rückhalteraum muss umfangs-, funktions- und zeitgleich ausgeglichen werden,
• der Wasserstand und der Abfluss bei Hochwasser dürfen nicht nachteilig verändert werden,
• der bestehende Hochwasserschutz darf nicht beeinträchtigt werden und
• das Vorhaben muss hochwasserangepasst ausgeführt werden.

Die Beachtung dieser Punkte ist notwendig, um sicherzustellen, dass die Hochwassersituation in Überschwemmungsgebieten durch zusätzliche Bebauung nicht nachteilig verändert wird. Sie dient sowohl dem Schutz Ihres eigenen Vorhabens, als auch dem Schutz Dritter.

Hochwasserangepasste Bauweise

Beispiele für hochwasserangepasste Bauweise sowie den erforderlichen Retentionsraum (vgl. Hochwasserschutzfibel des Bundesministeriums des Innern für Bau und Heimat sowie die Handlungsanleitung der ARGE BAU zur Hochwasservorsorge und zum Hochwasserschutz in der Raumordnungs- und Bauleitplanung sowie bei der Zulassung von Einzelbauvorhaben, Stand 26.11.2018):

• Hochwasser von Gebäuden fernhalten (z. B. Aufständern von Gebäuden; Eingänge in Gebäude bzw. Einfahrten in Tiefgaragen so planen, dass sie außerhalb des Überschwemmungsgebiets liegen);
• Eindringen von Wasser verhindern (z. B. Erdgeschosshöhe auf höherem Niveau; Schwellen in geeigneter Höhe vor Tiefgarageneinfahrten; Lichtgräben vermeiden);
• für Standsicherheit der Gebäude sorgen (z. B. durch ausreichende Gebäudelasten);
• planmäßiges Fluten von Erdgeschoss bzw. Tiefgarage als Retentionsraum;
• grundsätzliches Nutzen von Grün- und Gartenflächen als Versickerungs- und Retentionsflächen.

Hochwasser in Nürnberg

Hochwasserereignis im Nürnberger Norden im Jahr 2013 (Bildquelle: Servicebetrieb Öffentlicher Raum)

Wo sind Überschwemmungsgebiete in Nürnberg?

Ob Ihr Grundstück in einem Überschwemmungsgebiet liegt, können Sie beim Umweltamt der Stadt Nürnberg erfahren.

Ebenso steht Ihnen der Informationsdienst des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) zur Verfügung, der Karten zu Überschwemmungsgebieten anbietet.

Kontaktdaten für Informationen beim Umweltamt und einen Link zum Kartenservice des LfU finden Sie am Seitenende.


Ansprechpartner


Herr Pillipp

Telefon 09 11 / 2 31- 9 04 47


Herr Ruf

Telefon 09 11 / 2 31- 38 71

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