Überschwemmungsgebiete und Hochwasserschutz in Nürnberg
Hochwasser und andere Überschwemmungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, wie wichtig aktive Vorsorge ist, um Hochwasserschäden zu minimieren. Mit dem Ziel, hochwasserbedingte nachteilige Folgen zu verringern, bietet das Umweltamt an dieser Stelle Informationsmöglichkeiten rund um das Thema Hochwasser und Überschwemmungsgebiete an. Kartendienste finden Sie über die Linksammlung am Seitenende.
Was ist Hochwasser?
Hochwasser geht insbesondere von oberirdischen Gewässern aus und ist eine zeitlich beschränkte Überschwemmung von Gelände, welches normalerweise nicht mit Wasser bedeckt ist. Ursache sind meist lange Dauerregen oder die Schneeschmelze. Ein Teil des Niederschlags versickert im Boden, wird zwischengespeichert und bildet das Grundwasser. Bei gesättigtem oder gefrorenem Boden kann das Wasser nicht versickern und fließt direkt in die Gewässer. Durch lange anhaltenden Regen können oberirdische Gewässer so anschwellen, dass sie über die Ufer treten.
In Nürnberg können neben den großen Gewässern wie Pegnitz, Rednitz oder Gründlach auch zahlreiche kleinere Landgräben betroffen sein. Zum Teil verlaufen diese auch in Verrohrungen, zum Beispiel unter Straßen. Bei Hochwasser können diese Verrohrungen die Wassermengen nicht mehr fassen, so dass es auch in Bereichen zu Überschwemmungen durch Hochwasser kommen kann, in denen man die Gewässer sonst nicht ohne Weiteres wahrnimmt.
Welche anderen Ursachen gibt es für Überschwemmungen?
Hochwasserschutz bedeutet Vorsorge
Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, muss eigenverantwortlich geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung treffen. Die Nutzung von Grundstücken ist den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen. Mit der richtigen Vorbereitung können Sie mögliche Schäden durch Hochwasser verringern oder sogar ganz vermeiden.
Hochwasserschutz ist ein Thema für alle: Anwohner, Hausbesitzer, Land- und Forstwirte, Kommunen, Gewerbe, Architekten und auch Planer für Stadt- und Landschaftsplanung.
Welche Maßnahmen trifft die Stadt Nürnberg?
Vorläufige Sicherung und Festsetzung von Überschwemmungsgebieten
Die staatlichen Wasserwirtschaftsämter in Bayern und die Kommunen lassen Überschwemmungsgebiete ermitteln und in Karten darstellen. Die ermittelten Überschwemmungsgebiete werden anschließend durch die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden bekannt gemacht und gelten damit als vorläufig gesichert. In Nürnberg werden die Überschwemmungsgebiete daher durch den Servicebetrieb Öffentlicher Raum oder durch das staatliche Wasserwirtschaftsamt Nürnberg ermittelt. Die vorläufige Sicherung der Überschwemmungsgebiete erfolgt dann durch das Umweltamt.
Da die vorläufige Sicherung zeitlich begrenzt ist, müssen die Überschwemmungsgebiete im Anschluss auch per Verordnung amtlich festgesetzt werden.
Grundlage für die Ermittlung und Festsetzung der Überschwemmungsgebiete ist das sogenannte 100-jährliche Hochwasser, also ein Hochwasser in einer Größenordnung, die statistisch gesehen einmal in 100 Jahren vorkommt.
Hochwasserschutzmaßnahmen in Nürnberg
Im Stadtgebiet Nürnberg wurden zwischen 1962 und heute bereits verschiedene Maßnahmen zum Hochwasserschutz umgesetzt. So gibt es bereits Hochwasserschutzmaßnahmen
• im Innenstadtbereich an der Pegnitz,
• in Langwasser (Überschwemmungsgebiet des Gewässersystems Langwassergraben),
• in Boxdorf (Überschwemmungsgebiet Gründlach/Kothbrunngraben),
• in Zerzabelshof am Goldbach sowie
• im Bereich Ziegelstein/Buch am Bucher Landgraben und Hirschsprunggraben.
Das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg und der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg prüfen regelmäßig in Abstimmung mit dem Umweltamt, ob es weitere Bereich im Stadtgebiet gibt, die so stark von Hochwassergefahren betroffen sind, dass die Planung, Beantragung und Umsetzung von entsprechenden Schutzmaßnahmen geboten sind.
Darf in Überschwemmungsgebieten gebaut werden?
Bereits ab der Bekanntgabe der vorläufigen Sicherung gelten Verbote und besondere Anforderungen für das Bauen in Überschwemmungsbieten. Auch bei der anschließenden amtlichen Festsetzung per Verordnung gelten diese weiter. Diese Regelungen schützen zum einen Menschen und Sachwerte auf dem jeweiligen Grundstück. Sie dienen aber auch dazu, die Hochwassersituation durch zusätzliche Bebauung in gefährdeten Bereichen nicht noch weiter zu verschärfen.
So dürfen in vorläufig gesicherten und amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten keine neuen Baugebiete ausgewiesen werden.
Das Errichten baulicher Anlagen ist in vorläufig gesicherten und amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten aus Gründen des Hochwasserschutzes grundsätzlich verboten.
Außerdem gelten in gesicherten und festgesetzten Überschwemmungsgebieten auch Verbote für
• die Errichtung von Mauern, Wällen oder ähnlichen Anlagen, die den Wasserabfluss behindern können,
• das Aufbringen und Ablagern von wassergefährdenden Stoffen auf dem Boden, es sei denn, die Stoffe dürfen im Rahmen einer ordnungsgemäßen Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden,
• die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen außerhalb von Anlagen,
• das Ablagern und das nicht nur kurzfristige Lagern von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt werden können,
• das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche,
• das Anlegen von Baum- und Strauchpflanzungen, soweit diese den Zielen des vorsorgenden Hochwasserschutzes entgegenstehen,
• die Umwandlung von Grünland in Ackerland,
• die Umwandlung von Auwald in eine andere Nutzungsart sowie
• die Errichtung neuer Heizölverbraucheranlagen.
Eigentümer bestehender Gebäude in Überschwemmungsgebieten sollten sich eigenverantwortlich über geeignete Vorsorgemaßnahmen und besondere Anforderungen erkundigen.
Nicht-hochwasserangepasstes Bauen kann zu erheblichen Schäden an Bauwerken und zur Gefährdung deren Bewohner führen. Weiter kann es dadurch zu Gefahren für Leib, Leben und Schäden an Vermögenswerten Dritter kommen. Auch durch Querbauten oder abgeschwemmte Gegenstände kann der Hochwasserabfluss behindert werden. Ebenso ist eine Gefährdung der Umwelt nicht auszuschließen, beispielsweise als Folge von Schäden an Heizöltanks. Ausnahmegenehmigungen dürfen daher nur nach strengen Kriterien erteilt werden.
Die Verbote und Anforderungen zum Bauen oder für den Betrieb von Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten sind in den §§ 78, 78a und 78c des Wasserhaushaltsgesetzes geregelt.
Wo sind Überschwemmungsgebiete in Nürnberg?
Ob Ihr Grundstück in einem Überschwemmungsgebiet liegt, können Sie beim Umweltamt der Stadt Nürnberg erfahren.
Ebenso steht Ihnen der Informationsdienst des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) zur Verfügung, der Karten zu Überschwemmungsgebieten anbietet.
Kontaktdaten für Informationen beim Umweltamt und einen Link zum Kartenservice des LfU finden Sie am Seitenende.
Ansprechpartner
Herr Pillipp
Telefon 09 11 / 2 31- 9 04 47
Herr Ruf
Telefon 09 11 / 2 31- 38 71
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