Regenwasserbewirtschaftung

Umgang mit Niederschlagswasser - Versickerung und Einleitungen

Auf Grundstücken anfallendes Niederschlagswasser soll nach Möglichkeit nicht in die Mischwasserkanalisation eingeleitet, sondern aus Gründen der Nachhaltigkeit möglichst unmittelbar wieder dem natürlichen Wasserhaushalt zugeführt werden.

Um dies zu gewährleisten, soll anfallendes Niederschlagswasser möglichst durch Versickerung in das Grundwasser eingeleitet werden. Auch die Einleitung von Niederschlagswasser in ein oberirdisches Gewässer ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Nur wenn eine Versickerung in das Grundwasser oder eine Einleitung in ein oberirdisches Gewässer nicht möglich sind, kommt eine Einleitung von Niederschlagswasser in die städtische Kanalisation in Betracht.

Regenwasserrückführung von privaten Flächen bis 1000 Quadratmeter

Wird Regenwasser in den Naturkreislauf zurückgeführt, entfällt die sonst bei Einleitung in die Kanalisation fällige Niederschlagswassergebühr.

Regenwasser von befestigten privaten Flächen, zum Beispiel in Hausgärten von Einfamilienhäusern außerhalb von Wasserschutzgebieten, kann erlaubnisfrei entweder versickert oder von kleineren Flächen bis 1000 Quadratmeter in ein Gewässer eingeleitet werden.

Nähere Informationen bieten die Checklisten zur Versickerung und zum Einleiten in Gewässer am Seitenende.

Regenwasserrückführung von gewerblichen und größeren privaten Flächen

Für das Versickern und Einleiten von Regenwasser gewerblicher und größerer privater Flächen wird im Einzelfall eine Erlaubnis benötigt.

Nähere Informationen bieten die Checklisten zur Versickerung und zum Einleiten in Gewässer am Seitenende.

Versickerung von Niederschlagswasser

Das Einleiten von Niederschlagswasser in das Grundwasser mittels einer Versickerungsanlage stellt grundsätzlich eine erlaubnispflichtige Gewässerbenutzung dar. Für Errichtung und Inbetriebnahme solcher Anlagen ist daher rechtzeitig ein entsprechender Antrag beim Umweltamt der Stadt Nürnberg zu stellen. Inhalt und Umfang der notwendigen Antragsunterlagen sind der Checkliste für Versickerung von Niederschlagswasser am Seitenende zu entnehmen.

Die Versickerung von Niederschlagswasser kann durch verschiedene Methoden erreicht werden. Diese werden unterteilt in:

  • Flächenversickerung (Grünflächen, unbebaute Flächen, am „natürlichsten“);
  • Muldenversickerung (Gezielte Zuleitung von Niederschlagswasser in eine begrünte Mulde);
  • Mulden – Rigolen – Versickerung (Versickerung mit Speicherraum, geeignet für geringere Durchlässigkeiten des Bodens);
  • Schachtversickerung (Schacht aus Beton od. Kunststoff; aus Gründen des Grundwasserschutzes ist diese Methode nur ausnahmsweise einzusetzen).

Ein Versickerungs- oder Niederschlagswasserbeseitigungskonzept kann auch eine Kombination von Versickerungsmethoden vorsehen und sollte zusätzlich Maßnahmen zur Regenwasserrückhaltung (zum Beispiel Dachbegrünung) einplanen.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist das Einleiten von Niederschlagswasser in das Grundwasser mittels einer Versickerungsanlage erlaubnisfrei. Diese Voraussetzungen sind in der Verordnung über die erlaubnisfreie schadlose Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser (NWFreiV) und den Technische Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser (TRENGW) geregelt. Sind die Voraussetzungen erfüllt, so ist die entsprechende Grundwasserbenutzung erlaubnisfrei und die Stellung eines entsprechenden Antrages nicht erforderlich.

Einleiten von Niederschlagswasser in ein oberirdisches Gewässer

Soweit eine Versickerung vor Ort nicht realisierbar ist, kann Niederschlagswasser je nach örtlicher Begebenheit gegebenenfalls in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet werden und damit dem Naturhaushalt erhalten bleiben.

Das Einleiten von Niederschlagswasser in ein oberirdisches Gewässer stellt grundsätzlich eine erlaubnispflichtige Gewässerbenutzung dar. Für Errichtung und Inbetriebnahme von Anlagen zur Einleitung von Niederschlagswasser in ein oberirdisches Gewässer im Stadtgebiet Nürnberg ist daher rechtzeitig ein entsprechender Antrag beim Umweltamt der Stadt Nürnberg zu stellen. Inhalt und Umfang der notwendigen Antragsunterlagen sind aus der Checkliste zum Einleiten von Niederschlagswasser am Seitenende ersichtlich.

Unter bestimmten Voraussetzungen fällt das Einleiten von Niederschlagswasser in ein oberirdisches Gewässer unter den Gemeingebrauch. Diese Voraussetzungen sind in den Technische Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer (TRENOG) geregelt. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so ist für die entsprechende Gewässerbenutzung keine Erlaubnis notwendig und die Stellung eines entsprechenden Antrages nicht erforderlich.

Technischer Umweltschutz


Frau Mohr

Verwaltungsrechtliche Prüfung der Einleitungen und Versickerungen


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Frau Kinzkofer

Verwaltungsrechtliche Prüfung der Einleitungen und Versickerungen


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Frau Näpfel-Löder

Fachliche Prüfung (Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft)


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