Nutzung von Erdwärme mittels Erdwärmesonden und Wärmepumpen
Erdwärme (geothermische Energie) ist die in Form von Wärme gespeicherte Energie unterhalb der Erdoberfläche. Die Erdwärme der oberen Erdschichten kann zur Energiegewinnung umweltschonend genutzt werden. Die derzeit gebräuchlichsten Techniken sind Erdwärmesonden und Grundwasserwärmepumpen.
Geothermie – Gut zur Umwelt
Ob Heizwärme, Warmwasser, Kühlung oder Energiespeicherung – Erdwärmenutzung benötigt wenig Fläche, ist emissionsfrei und klimaneutral. Bei fachgerechtem Bau und Betrieb gelten die Anlagen als unbedenklich für Boden und Grundwasser. Zum Schutz des Grundwassers werden an die Anlagen allerdings hohe wasserwirtschaftliche Anforderungen gestellt. Für die Errichtung einer Anlage ist daher eine Erlaubnis des Umweltamts notwendig.
Was sind Erdwärmesonden?
Erdwärmesonden werden über ein Bohrloch in den Boden eingebracht. Sie enthalten Flüssigkeiten als Wärmeträger. Die Erdwärmesonde entzieht dem Boden Wärme, die dann zum Beheizen von Gebäuden verwendet werden kann.
Was sind Grundwasserwärmepumpen?
Bei Grundwasserwärmepumpen oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen wird zur Energiegewinnung das Grundwasser genutzt. Zu diesem Zweck wird eine Brunnenanlage errichtet, die aus einem Förderbrunnen und einem Schluckbrunnen besteht.
Wie kann ich die Erlaubnis für eine Erdwärmesonde beantragen?
Um eine Erlaubnis für eine Erdwärmesondenanlage zu beantragen, verwenden Sie bitte das Antragsformular aus der Anlage 4 des "Leitfaden Erdwärmesonden in Bayern". Bei Anlagen bis zu 50 kW/h legen Sie bitte auch das Gutachten eines Privaten Sachverständigen der Wasserwirtschaft, zuständig für thermische Nutzungen, vor. Bei Anlagen über 50 kW/h sowie bei den dafür vorab errichteten Testsonden wird das Wasserwirtschaftsamt für die Begutachtung hinzugezogen.
Wie kann ich die Erlaubnis für eine Grundwasserwärmepumpe beantragen?
Um eine Erlaubnis für eine Grundwasserwärmepumpe zu beantragen, verwenden Sie bitte das nachstehende Formular. Bei Anlagen bis zu 50 kW/h legen Sie bitte auch das Gutachten eines Privaten Sachverständigen der Wasserwirtschaft, zuständig für thermische Nutzungen, vor. Bei Anlagen über 50 kW/h wird das Wasserwirtschaftsamt für die Begutachtung hinzugezogen.