Autowaschen im Freien

Gerade in den Sommermonaten stellen sich viele Autobesitzer die Frage, ob das Autowaschen im Freien erlaubt oder verboten ist. Grundsätzlich empfiehlt das Umweltamt aus Umweltgesichtspunkten das Fahrzeug in gewerblichen Autowaschanlagen oder auf Waschplätzen zu reinigen.
Dort ist eine umweltgerechte Aufbereitung bzw. Entsorgung des Abwassers gewährleistet.
Im Übrigen fassen wir die rechtlichen Bestimmungen in Nürnberg wie folgt zusammen:
Privatgrundstücke und Garagenhöfe
Die bei der Fahrzeugwäsche anfallenden Abwässer können verschiedene für die Umwelt schädliche Stoffe enthalten. Bei einer Autowäsche mit Verwendung von Wasch- und Reinigungsmitteln, einer Motorwäsche oder beim Abspritzen des Fahrgestells bzw. des Unterbodens mittels Wasserschlauch oder Hochdruckreiniger können sich Benzin- bzw. Ölrückstände lösen und über das Schmutzwasser in den Boden und das Grundwasser gelangen.
Autowäschen auf Privatgrund (dazu zählen auch Garagenhöfe) verstoßen daher gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht zur Vermeidung schädlicher Boden- und Gewässerverunreinigungen (vgl. § 5 Abs. 1 Nr. 1 WHG und § 4 Abs. 1 BBodSchG) und sind grundsätzlich zu unterlassen.
Ausnahmen bestehen, soweit die Flächen über Öl- oder Leichtflüssigkeitsabscheider verfügen und der Bodenbelag zum Untergrund flüssigkeitsdicht ist.
Parkplätze - Straßenraum
Grundsätzlich ist das Säubern von Fahrzeugen, damit auch das Waschen von Hand oder mit Einsatz von technischen Geräten auf öffentlichen Straßen, zu denen auch Parkplatzflächen und Bürgersteige zählen, verboten (§ 21 Abs. 2 Nr. 1 der Straßenreinigungsverordnung der Stadt Nürnberg - StrRVO -).
Gewerbliche Flächen
Autowäschen auf gewerblichen Hofflächen (z. B. Speditionen) sind nicht zugelassen, weil sie üblicherweise mittels Wasserschlauch oder Hochdruckreinigern und mit Waschzusätzen durchgeführt werden (§ 15 Abs. 2 Nr. 1 der Entwässerungssatzung der Stadt Nürnberg - EWS). Ausnahmen bestehen, soweit die Flächen über Öl- oder Leichtflüssigkeitsabscheider verfügen und der Bodenbelag zum Untergrund flüssigkeitsdicht ist.
Wann darf ich mein Auto auf dem eigenen Grundstück waschen?
Unter wasserschutzrechtlichen Gesichtspunkten, ist es aber dennoch möglich, privat Fahrzeuge auf dem eigenen Grundstück bzw. Garagenhof zu waschen, wenn
- das Waschwasser nicht in ein Gewässer gelangt, sondern in die städtische Kanalisation eingeleitet wird,
Informieren Sie sich über Voraussetzungen für die Einleitung in die städtische Kanalisation!
Vorsicht, nicht jeder Gully führt in die Kanalisation! Einige Abläufe würden das Waschwasser auch in Versickerungsanlagen oder über Regenwasserkanäle in Bäche (sogenannte Trennkanalisation) einleiten. Regenwasserkanäle gibt es z. B. im Ortsteil Langwasser oder in den Gewerbegebieten am Hafen und in der Andernacher Straße. Deshalb sollten Sie sich vorher über die Örtlichkeiten informieren!
(Ansprechpartner bei SUN über die Hotline 0911/231-3009)
- keine Wasch- und Reinigungsmittel verwendet werden,
- keine Hochdruckreiniger eingesetzt werden,
- keine Unterboden-, Motor- oder Radwäsche durchgeführt werden und
- keine Geländewagen mit außergewöhnlichen Verschmutzungen gewaschen werden.
In allen anderen Fällen ist eine geeignete Abwasservorbehandlung mit einer
Leichtflüssigkeitsabscheideranlage (sogenannte Benzin- oder Ölabscheider) erforderlich.