Rechte und Pflichten der Teilnehmenden

Arbeitszeit:

  • Für FÖJ´ler gilt eine Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche.
  • Die Teilnahme an den Seminaren gilt als Arbeitszeit.

Urlaub:

Der Urlaub beträgt 26 Arbeitstage, bezogen auf den zwölfmonatigen Dienst.

Taschengeld:

  • Die Teilnehmenden erhalten ein monatliches Taschengeld in Höhe von 180,00 €.
  • Sozialversicherung und Krankenversicherung werden auf der Basis des geltenden Sachbezugwertes übernommen.
  • Kosten für Seminar-Teilnahme entstehen den Teilnehmern nicht bzw. werden erstattet.

Versicherungspflicht:

Die Teilnehmenden werden von der Einsatzstelle bei der jeweiligen Berufsgenossenschaft unfallversichert.

Unterkunft und Verpflegung:

Es wird davon ausgegangen, dass der Träger der Einsatzstelle Unterkunft und Verpflegung zur Verfügung stellt.

Ist dies nicht möglich (z. B. bei der Einsatzstelle Referat für Umwelt und Gesundheit), werden in der Regel Ersatzleistungen in der Höhe des Sachbezugswertes ausbezahlt.

Folgende Sachbezugswerte gelten ab 01.01.2017 für alle volljährigen FÖJ-Teilnehmer

Mahlzeit/MietanteilTagMonat
Frühstück1,70 €Verpflegung 241,00 € mtl.
Mittagessen3,17 €-
Abendessen3,17 €-
Unterkunft
(für unter 18-jährige)
6,32 €Unterkunft (Minderjährige)
189,55 € mtl.
Unterkunft
(für Volljährige)
7,43 €Unterkunft (Volljährige)
223,00 € mtl.
Taschengeld-180,00 € mtl.
Bruttobetrag (für Volljährige)-644,00 € mtl.

Arbeitskleidung und geräte:

Der Träger der Einsatzstelle stellt Arbeitskleidung und -geräte.

Krankheit:

  • Die FÖJ-Teilnehmenden sind eigenständig krankenversichert.
  • Unter 18-jährige sind von den Zuzahlungen befreit.
  • Im Krankheitsfall ist ab dem 2. Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) erforderlich. Diese wird von den Teilnehmenden zunächst der Einsatzstelle vorgelegt, die sie an das FÖJ-Referat der EJB weiterleitet. Bezüge werden bis zur Dauer von 6 Wochen weiterbezahlt.

Erfahrungsberichte:

Über den Verlauf des Einsatzes hat die Teilnehmerin/ der Teilnehmer am Ende des Beschäftigungszeitraumes einen Erfahrungsbericht zu erstatten. Zu diesem Zweck müssen Wochenberichte angefertigt werden.

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