Arbeiten in Deutschland
Berufsqualifikationen anerkennen lassen
Zur Feststellung der Gleichwertigkeit Ihres ausländischen Berufsabschlusses oder zur Erteilung der Berufsausübungserlaubnis kann schon vor der Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation ein Aufenthaltstitel erteilt werden.
Als Fachkraft in Deutschland arbeiten
Wenn Sie ein Studium oder eine anerkannte Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, sind Sie eine Fachkraft. Lesen Sie hier was Sie tun müssen, um als Fachkraft in Deutschland zu arbeiten.
Selbständig oder freiberuflich arbeiten
Wenn Sie selbständig oder freiberuflich in Deutschland arbeiten möchten, können Sie dafür eine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Sie dürfen dann vorerst für höchstens drei Jahre in Deutschland bleiben. Lesen Sie hier, was Sie dafür tun müssen.
Besondere Aufenthaltszwecke
Auch ohne Studium oder Berufsausbildung können Sie in Deutschland arbeiten. Das betrifft zum Beispiel IT-Spezialistinnen und -Spezialisten oder Au-Pairs. Lesen Sie hier, unter welchen Voraussetzungen Sie noch in Deutschland arbeiten können.
Informationen für Arbeitgebende
Arbeitgebende erfahren hier, wie sie das beschleunigte Fachkräfteverfahren beantragen können und was zu tun ist, um ihre Mitteilungspflicht gegenüber dem Amt für Migration und Integration zu erfüllen.