Arbeiten in Deutschland
Als Fachkraft in Deutschland arbeiten
Wenn Sie ein Studium oder eine anerkannte Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben sind Sie eine Fachkraft. Lesen Sie hier was Sie tun müssen, um als Fachkraft in Deutschland zu arbeiten.
Mitteilungspflicht für Arbeitgebende
Wenn Sie ausländische Staatsangehörige beschäftigen, sind Sie gesetzlich verpflichtet zu prüfen, ob Sie dies dürfen. Ebenso müssen Sie uns mitteilen, falls die Beschäftigung vorzeitig endet. Nutzen Sie hierfür unseren Online-Dienst.
Besondere Aufenthaltszwecke
Auch ohne Studium oder Bersufsausbildung können Sie in Deutschland arbeiten. Das betrifft zum Beispiel IT-Spezialistinnen und -Spezialisten oder Au-Pairs. Lesen Sie hier, unter welchen Voraussetzungen Sie noch in Deutschland arbeiten können.
Selbständig oder freiberuflich arbeiten
Wenn Sie selbständig oder freiberuflich in Deutschland arbeiten möchten, können Sie dafür eine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Sie dürfen dann vorerst für höchstens drei Jahre in Deutschland bleiben. Lesen Sie hier, was Sie dafür tun müssen.
Berufsausbildung und Studium
Wenn Sie in Deutschland studieren oder eine Berufsausbildung machen möchten, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Lesen Sie hier, was Sie dafür beachten müssen und welche Vorbereitungen Sie treffen sollten.