Amt für Migration und Integration der Stadt Nürnberg

Für die Bürgerinnen und Bürger Nürnbergs, die keinen deutschen Pass besitzen, ist das Amt für Migration und Integration eine zentrale Anlaufstelle. Es ist zuständig für alle Fragen und Vorschriften rund um die Einreise nach und den Aufenthalt in Deutschland.


Unser Service für Sie

Reisende auf dem Flughafen

Einreise nach Deutschland

Als Bürgerin oder Bürger eines EU-Mitgliedstaats brauchen Sie nur Ihren Pass oder Personalausweis, um nach Deutschland einzureisen. Staatsangehörige von Nicht-EU-Ländern benötigen ein Visum. Mit einer Verpflichtungserklärung können Sie diesen Gästen aus dem Ausland die Einreise nach Deutschland ermöglichen.


In Deutschland leben und die Sprache lernen

Aufenthalt in Deutschland

Für den Aufenthalt in Deutschland benötigen Ausländerinnen und Ausländer grundsätzlich einen sogenannten Aufenthaltstitel. Wesentliche Informationen rund um die Themen Aufenthaltstitel, Auflagen, Bescheinigungen sowie Integrationskurse haben wir in der Rubrik "Aufenthalt" zusammengestellt.


Arbeiten In Deutschland

Leben in Deutschland

Je nach Anlass gibt es verschiedene Voraussetzungen für die Migration nach Deutschland. Wir haben die wesentlichen Informationen zu den Themenblöcken Erwerbstätigkeit, Studium und Ausbildung, Flucht und Asyl sowie Familiennachzug zusammengefasst.


Europaflagge

Bürgerinnen und Bürger der EU

Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) oder des Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) benötigen für die Einreise nach und den Aufenthalt in Deutschland keinen Aufenthaltstitel.
Was Angehörige beachten müssen für Aufenthalt und Einreise, lesen Sie hier.


Staatsangehörigkeit

Sie leben schon lange in Deutschland und möchten Bürger dieses Landes werden.
Dann können Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Diesen Vorgang nennt man "Einbürgerung".


Namensänderung

Sie möchten Ihren Namen ändern?

Die öffentlich-rechtliche Namensänderung ist stets eine Ausnahme. Die Weiterführung des bisherigen Vor- oder Familiennamens ist die verbindliche Regel.


Einfach online machen

Einfach online machen

Wir kommunizieren künftig vorwiegend online: Antragstellung, notwendige Klärungen im Dialog mit unseren Mitarbeitenden - alles elektronisch. Ohne Warteschlange, ohne Papierkram, rund um die Uhr. Sie benötigen dafür nur ein persönliches Konto auf unserer Service-Plattform „Mein Nürnberg“.


Digitales Amt

Auszeichnungsplakette Digitales Amt

Häufig nachgefragt

Außerdem interessant:

URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/internet/auslaenderbehoerde/index.html>