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Öffentlich-rechtliche Namensänderung

Die öffentlich-rechtliche Namensänderung ist stets eine Ausnahme. Die Weiterführung des bisherigen Vor- oder Familiennamens ist die verbindliche Regel.

Bei der öffentlich-rechtlichen Namensänderung sind weitergehende Interessen beispielsweise weiterer Verfahrensbeteiligter, die Interessen der Allgemeinheit oder auch die sicherheitspolizeilichen Belange zu berücksichtigen und abzuwägen.

Zunächst wird geklärt, ob es Änderungsmöglichkeiten nach personenstandsrechtlichen Regelungen gibt. Die Rechtsmaterie ist kompliziert. Daher beraten wir Sie gerne.

Ablauf

Für eine Beratung schreiben Sie uns über das Kontaktformular auf dieser Seite.
Den Antrag und eine Liste für benötigte Unterlagen erhalten Sie nach dem Beratungsgespräch.

Gebühren

Änderung des Vornamens: 25 Euro bis 500 Euro
Änderung des Familiennamens: 50 Euro bis 1500 Euro

Sie möchten ein Beratungsgespräch vereinbaren?

Bitte senden Sie uns eine Nachricht mit Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum, Anschrift und einer Telefonnummer.

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