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Öffentlich-rechtliche Namensänderung
Die öffentlich-rechtliche Namensänderung ist stets eine Ausnahme. Die Weiterführung des bisherigen Vor- oder Familiennamens ist die verbindliche Regel.
Bei der öffentlich-rechtlichen Namensänderung sind weitergehende Interessen beispielsweise weiterer Verfahrensbeteiligter, die Interessen der Allgemeinheit oder auch die sicherheitspolizeilichen Belange zu berücksichtigen und abzuwägen.
Zunächst wird geklärt, ob es Änderungsmöglichkeiten nach personenstandsrechtlichen Regelungen gibt. Die Rechtsmaterie ist kompliziert. Daher beraten wir Sie gerne.
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