Aufenthalt in Deutschland

Arbeiten ind Deutschland


Studium

Aufenthaltstitel

Welchen Aufenthaltstitel Sie brauchen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ein wesentlicher Punkt ist, warum Sie nach Deutschland kommen wollen und was Sie hier vorhaben, zum Beispiel arbeiten oder studieren.


Eat Kartenkoerper

Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)

Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) wurde 2011 eingeführt. Das Dokument im Kreditkartenformat hat den bisherigen Aufenthaltstitel (Klebeetikett im Pass), die Aufenthalts- und Daueraufenthaltskarte sowie den Ausweisersatz in Papierform abgelöst.


Veränderungen

Auflagenänderung

Die Aufenthaltserlaubnis ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Diese Bedingungen nennt man Auflagen. Eine Auflagenänderung ist zum Beispiel, wenn Sie den Arbeitgeber oder Ihr Studienfach wechseln. Auch wenn Sie ihren Wohnort ändern möchten, müssen Sie uns dies mitteilen.


Unterlagen

Bescheinigungen

Führerschein, Rentenversicherung, Krankenkasse, Ämter – es gibt verschiedene Anlässe, weshalb Sie eine Bescheinigung zu Ihrem Aufenthaltsstatus benötigen. Solche Bescheinigungen bekommen Sie von uns.


Deutsche Passersatzpapiere

Reiseausweise

Alle Ausländerinnen und Ausländer sind verpflichtet, einen in Deutschland anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz zu besitzen. Als Ersatz für einen Nationalpass können Ausländerinnen und Ausländer unter bestimmten Voraussetzungen ein deutsches Passersatzpapier erhalten.


In Deutschland leben und die Sprache lernen

Integrationskurse

Mit Deutschkenntnissen fällt es Ihnen leichter, im Alltag zurechtzukommen. Damit Sie sich gut hier einleben, sollten Sie auch einige wichtige Dinge wissen, zum Beispiel über das Bildungssystem oder die Rechtsordnung in Deutschland. Integrationskurse bieten Ihnen sowohl Sprachunterricht als auch Orientierung über das Leben in Deutschland.


Mutter mit Kind auf dem Weg in ein Zelt im Flüchtlingscamp

Aufenthaltsgestattung und Duldung

Sie haben in Deutschland einen Asylantrag gestellt, über den noch entschieden wird? Während dieser Zeit ist Ihr Aufenthalt im Bundesgebiet gestattet. Wenn Sie zur Ausreise verpflichtet sind, diese aber ausgesetzt ist, sind Sie geduldet.



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