So erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit

Flagge von Deutschland und EU


Grundlegende Informationen

Sie leben schon lange in Deutschland und möchten Bürger dieses Landes werden. Dann können Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Diesen Vorgang nennt man "Einbürgerung".

Gute Gründe für eine deutsche Staatsangehörigkeit

Mehr Mitspracherecht

Sie können nicht nur in Nürnberg, sondern auch in Bayern, auf Bundesebene und auf europäischer Ebene an Wahlen teilnehmen. Außerdem können Sie selbst kandidieren und Ihre Interessen aktiv politisch vertreten.

Freier Zugang zu allen Berufen

Sie können in Deutschland Ihren Beruf frei wählen. So können Sie zum Beispiel auch als Beamtin oder Beamter im öffentlichen Dienst arbeiten.

Reisen leicht gemacht

Sie genießen Reise- und Visaerleichterungen in vielen Ländern außerhalb Europas.

Weniger Bürokratie

Sie benötigen keinen Aufenthaltstitel mehr und müssen nicht mehr zur Ausländerbehörde.

Die Europäische Union steht Ihnen offen

Mit dem deutschen Pass genießen Sie volle Freizügigkeit innerhalb Europas. Nicht nur in der EU, sondern auch in den EWR-Staaten sowie in der Schweiz können Sie uneingeschränkt studieren, arbeiten und leben.

Zwei Möglichkeiten der Einbürgerung

Es gibt zwei Möglichkeiten eingebürgert zu werden: die Anspruchseinbürgerung und die Ermessenseinbürgerung.

  • Sie haben einen Anspruch auf Einbürgerung (Anspruchseinbürgerung). Zuständig ist die Stadt Nürnberg.
  • Es wird nach Ermessen, ohne Rechtsanspruch, über Ihre Einbürgerung entschieden (Ermessenseinbürgerung). Zuständig ist die Regierung von Mittelfranken.

Voraussetzungen

Eine Anspruchseinbürgerung können Sie nur beantragen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Aufenthalt im Bundesgebiet und Aufenthaltsrecht

Sie leben seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig und gewöhnlich im Bundesgebiet und haben ein Aufenthaltsrecht.

Eine Verkürzung dieser Frist ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
• Vorliegen besonderer Integrationsleistungen beispielsweise besonders gute schulische oder berufliche Leistungen oder bürgerschaftliches Engagement
• Sprachbeherrschung auf Niveau C 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprache
• der eigene Lebensunterhalt und der der Angehörigen ist gesichert

Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse

Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland können Sie durch folgende Unterlagen nachweisen:

• deutschen Schulabschluss oder
• abgeschlossene deutsche Ausbildung von mindestens zwei Jahren oder
• abgeschlossenes deutschsprachiges Studium mit entsprechenden Lerninhalten (z.B. Politikwissenschaften) oder
• Mindestens 17 richtig beantwortete Fragen im Test „Leben in Deutschland“ oder im Einbürgerungstest

Die Anmeldung für den Test „Leben in Deutschland“ bzw. "Einbürgerungstest" ist beim Bildungszentrum der Stadt Nürnberg möglich.

Ausreichende Deutschkenntnisse

Ihre Deutschkenntnisse müssen ausreichend sein.

Ausreichende Deutschkenntnisse können Sie durch folgende Unterlagen nachweisen:

• allgemeinbildenden deutschen Schulabschluss oder
• abgeschlossene deutsche Ausbildung von mindestens zwei Jahren oder
• abgeschlossenes deutschsprachiges Studium oder
• abgeschlossene deutsche Umschulung von mindestens zwei Jahren oder
• vier Jahreszeugnisse einer deutschen Schule mit Versetzung oder
• Sprachzertifikat mit mindestens dem Niveau B 1

Sollten Sie aufgrund eines früheren Arbeitskräfte Abkommens (bis 1974) in die Bundesrepublik oder als Vertragsarbeitnehmer (bis 1990) in die frühere DDR eingereist sein, müssen Sie lediglich Ihre mündliche Sprachbeherrschung nachweisen.

Anmeldung für das Sprachzertifikat auf dem Niveau B 1 ist beim Bildungszentrum der Stadt Nürnberg möglich.

Der Lebensunterhalt ist gesichert

Sie können Ihren Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt Ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen (Ehegatte und minderjährige Kinder) nachhaltig aus eigenen Mitteln bestreiten.

Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) oder nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) sind in der Regel nicht ausreichend.

Keine Verurteilung aufgrund einer Straftat

Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt worden.

Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung

Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihrer Folgen.

Bisherige Staatsangehörigkeit

Das deutsche Recht verlangt für einen Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft nicht mehr, dass Sie Ihre bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben. Bitte berücksichtigen Sie jedoch etwaige Melde-, Mitteilungs- oder Genehmigungspflichten gegenüber den Behörden Ihrer anderen Staatsbürgerschaft.


Gebühren

Bei einem Antrag auf Einbürgerung müssen Sie folgende Gebühren bereits bei beziehungsweise nach Antragsstellung bezahlen:

  • 255 Euro pro Person
  • 51 Euro für minderjährige Kinder, die mit einem Elternteil eingebürgert werden (die Gebühr für volljährige Kinder beträgt 255 Euro)

Ablauf

Mit dem Quick-Check die Voraussetzungen für eine Einbürgerung prüfen

  1. Mit dem Quick-Check prüfen Sie unverbindlich die Voraussetzungen für eine Einbürgerung. Das Einbürgerungsverfahren wird erst eingeleitet, wenn Sie den Antrag einreichen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen. Das können Sie auch online tun.
  2. Zeigt Ihr Quick-Check ein positives Ergebnis? Dann können Sie nun online einen Antrag auf Einbürgerung stellen.

Hinweise zum Online-Dienst Einbürgerung

Ein eigener Online Antrag auf Einbürgerung muss gestellt werden

• für jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat (jeder einzubürgernde Ehegatte oder jedes Kind ab dem 18. Lebensjahr)

• für jedes minderjährige Kind, das alleine (ohne einen Elternteil) eingebürgert werden soll.

Ein eigener Online-Antrag ist nicht nötig für ein minderjähriges Kind, das zusammen mit einem oder beiden Elternteilen eingebürgert werden soll. In diesem Fall genügt es die gewünschte Miteinbürgerung des Kindes in den elterlichen Online-Anträgen anzugeben.


Hilfe zum Thema Einbürgerung

Sie möchten einen Antrag auf Einbürgerung stellen und haben Fragen?
Informieren Sie sich auf unserer Hilfe-Seite.


Staatsangehörigkeitsausweis

Üblicherweise ist zum Nachweis Ihrer Staatsangehörigkeit Ihr Personalausweis oder der Pass ausreichend.
Gegenüber Gerichten und sonstigen Dritten benötigen Sie in bestimmten Fällen einen urkundlichen Beweis Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit. Das kann zum Beispiel bei Adoptionen der Fall sein.
Dann wird die deutsche Staatsangehörigkeit überprüft. Ist diese Überprüfung erfolgreich wird Ihnen ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt.

Kosten des Staatsangehörigkeitsausweises

Gebühr für einen Staatsangehörigkeitsausweis: 51 Euro.


Kontakt

Bitte senden Sie uns eine Nachricht mit Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum, Anschrift und einer Telefonnummer.

Fragen zum Bearbeitungsstand können aufgrund der Komplexität der zu prüfenden Unterlagen und stark gestiegener Antragszahlen nicht beantwortet werden. Wir bitten um Verständnis.

Amt für Migration und Integration

Staatsangehörigkeitsrecht, Einbürgerung, Namensrecht

Äußere Laufer Gasse 25

90403 Nürnberg

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