Informationen über die einjährige Vorbereitung auf die Meisterprüfung im Maler- und Lackiererhandwerk
Ausbildung zum/zur Maler- und Lackierermeister/in
Beginn und Ende richten sich nach der amtlichen Ferienordnung in Bayern.
Ausbildungsziel
Ziel der einjährigen Ausbildung ist die Ablegung der Meisterprüfung im Maler- und Lackiererhandwerk Fachbereich Maler mit dem Schwerpunkt Gestaltung und Instandhaltung.
Es handelt sich um einen Vollzeitkurs, einzelne Teile können bei uns nicht abgelegt werden.
Die max. 24 Teilnehmer/-innen werden in einem Schuljahr in allen Fächern ausgebildet, die sie befähigen, die Meisterprüfung in den Teilen I bis IV abzulegen.
Darüber hinaus ist das Ziel der Schule, die Schüler auf alle Belange des Handwerks und der Wirtschaft so vorzubereiten, dass sie die Voraussetzungen für die zu erwartenden Aufgaben und als Führungskraft im Maler- und Lackiererhandwerk erfüllen können.
Abschlussprüfung
Der Unterricht endet im Juli mit der Ablegung der Meisterprüfung in den Teilen 1 und 2.
Die Prüfungen werden in den Schulräumen der Beruflichen Schule 11 abgenommen.
Die Teile 3 und 4 werden bereits im Februar oder März eines jeden Schuljahres abgelegt.
Die Absolventen erhalten nach dem erfolgreichen Abschluss neben dem Meisterbrief und dem Meisterprüfungszeugnis auch das Abschlusszeugnis der Fachschule, das unter Umständen Voraussetzung für ein fachgebundenes Hochschulstudium sein kann.
Förderung
Bereits aufgenommene Bewerber, die die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen, können Zuschüsse bzw. Darlehen bei folgenden Stellen beantragen:
1. Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz – BaföG.
Anträge bei Wohnsitz in Nürnberg:
Amt für Ausbildungsförderung
Sandstraße 22 - 24
90443 Nürnberg
Telefon 0911 / 231 -3476
Anträge bei Wohnsitz außerhalb Nürnbergs:
Landratsamt des Landkreises, in dem sich der Wohnsitz befindet.
BaFöG-Anträge finden Sie auch im Internet unter dem folgenden Link:
2. Förderung durch die Deutsche Ausgleichsbank BF-Darlehen
Anträge bei der Handwerkskammer und allen Kreditinstituten.
3. Förderung durch das Arbeitsamt
Bei Voraussetzung der „notwendigen Aufstiegsförderung“ (Arbeitslosigkeit, Reha-Maßnahme) kann eine Förderung durch das Arbeitsamt gewährt werden. Anträge erhalten Sie an dem für Sie zuständigen Arbeitsamt.
Aufnahmebedingungen
Bestandene Gesellenprüfung oder bestandene Facharbeiterprüfung oder eine für die Ausbildungsrichtung einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens 3 Jahren. Bevorzugt aufgenommen werden Bewerberinnen und Bewerber, die alle vier Teile der Meisterprüfung ablegen.
Ausbildungsbeginn
Die Schule beginnt wie an allen öffentlichen Schulen Mitte September eines jeden Jahres. Es gilt die Ferienordnung des Freistaates Bayern.
Kosten
Schulgeld: Unter dem Vorbehalt der Änderung durch den Stadtrat ist der Besuch der Fachschule kostenlos.
Für Bücher, Kopiergeld, Werkstoffe und Werkzeuge muss zum Schuljahresbeginn, bis spätestens 30. September, die Summe von 1000€ auf dem Konto der Meisterklasse eingezahlt sein.
Außerdem fallen Weitere Kosten während des Schuljahres an:
- Werkzeuge, Materialien, Werkstoffe, Untergründe: ca. € 1.250,00 p.a.
- Laptop: ca. € 500,00 p.a.
- Bücher, Kopiergeld: ca. € 650,00 p.a.
- Klassenfahrten: ca. € 100,00 p.a.
- Prüfungsgebühren: ca. € 850,00 p.a., werden von der HWK erhoben
- Werkstoffe, Materialien,Untergründe, Hilfsstoffe für die Meisterprüfungsaufgabe (Höhe der Kosten ist abhängig von der Meisterprüfungsaufgabe): ca. € 1000,-- bis € 2.000,-- p. a.