e-Vergabe und VMS

E-Vergabe, was ist das?

E-Vergabe bezeichnet als Oberbegriff alle Formen der elektronischen Auftragsvergabe der öffentlichen Hand. Die Entwicklungen und Fortschritte hierzu sind von Kommune zu Kommune und anderen öffentlichen bzw. staatlichen Auftraggebern sehr unterschiedlich. Viele, gerade kleinere Kommunen, nutzen E-Vergabe, indem sie die Ausschreibungen elektronisch veröffentlichen, aber dann die Unterlagen in Papierform konventionell auf dem Postweg an die anfordernden Bieter senden. Das Beschaffungsmanagement der Stadt Nürnberg ist hier schon einen Schritt weiter gegangen und hat ein workflow-basierendes Vergabemanagementsystem (VMS) eingeführt. In diesem Fachverfahren wird der gesamte Vergabeprozess von der Erstellung der Leistungsbeschreibung über die Bekanntmachung und Submission bis hin zur Angebotsauswertung und dem Zuschlag in einer Fachsoftware elektronisch als Workflow abgebildet; auch die Bieter geben ihr Angebot in einem Bieterassistenten elektronisch ab.

Beachten Sie bitte, dass wenn eine Vergabe über das Vergabemanagementsystem abgewickelt wird, auch nur ausschließlich elektronisch abgegebene Angebote berücksichtigt werden können.

Kostenlose Registrierung

Um an elektronischen Vergabeverfahren der Stadt Nürnberg teilnehmen zu können, müssen Sie als Bieter auf der Bekanntmachungsplattform www.auftraege.bayern.de unseres Software-Dienstleisters (Fa. Healy Hudson) registriert sein. Diese einmalige Registrierung ist für Sie kostenfrei. Darüber hinaus können Sie auf der Bekanntmachungsplattform auch nach nationalen und europaweiten Vergabeverfahren anderer öffentlicher Auftraggeber (Freistaat Bayern, Bund und andere Kommunen) recherchieren und ggf. teilnehmen.

Die Teilnahme an Vergabeverfahren erfolgt auf zwei Wegen. Bei Bekanntmachungsverfahren (s.o.) können Sie bei Interesse an einer Ausschreibung über die Bekanntmachungsplattform an dem Verfahren teilnehmen, indem Sie auf die Veröffentlichung gehen und sich dann mit Ihren persönlichen Registrierungsdaten anmelden.

Bei Einladungsverfahren werden die geeigneten Bieter direkt durch uns ausgewählt und zum Verfahren eingeladen; dabei greifen wir auf die Bieterdatenbank der Bekanntmachungsplattform www.auftraege.bayern.de zurück. D.h. es können nur Bieter zum Vergabeverfahren eingeladen werden, die auf der Plattform registriert sind.
Sollten wir Sie als Bieter zu einem Vergabeverfahren einladen, erhalten Sie eine aus dem System generierte Einladungs-Email mit einem Link. Über diesen Link erhalten Sie Zugriff zum Verfahren und können an der Ausschreibung teilnehmen.

Berücksichtigen Sie bitte, dass die E-Mails vom Server der Firma Healy Hudson aus versendet werden. Schauen Sie daher bitte auch in Ihrem Spam-Ordner nach, ob sich darin evtl. versehentlich eine solche Einladungs-Email befindet.

Elektronische Angebotsabgabe

Seit der Vergaberechtsreform mit Einführung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und der Vergabeordnung (VgV) ist die elektronische Angebotsübermittlung in Textform ausreichend (vgl. § 126 b BGB).

Durch die elektronische Angebotsabgabe im Bieterassistenten des Vergabemanagementsystems (VMS) ist dieses Textformerfordernis erfüllt (§ 38 UVgO bzw. § 53 Abs. 1 VgV).

Eine Verifizierung des gültigen Angebotes über ein Mantelbogenverfahren ist nicht mehr notwendig und auch nicht mehr zulässig.

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