Teilnahme an Vergabeverfahren für Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach UVgO und VgV
Die Teilnahme an Vergabeverfahren der öffentlichen Hand beinhaltet, gerade für neue Bieter, oftmals einige Tücken hinsichtlich der stark formalisierten Vorgaben. Zudem gewinnt seit einigen Jahren die elektronische Form der Ausschreibung zunehmend an Bedeutung, sodass für manchen Bieter auch hier der Teufel in der technischen Umsetzung steckt.
Unsere Service-Seite soll Ihnen helfen, im dichten Dschungel der öffentlichen Auftragsvergabe den Überblick zu behalten.
Unterschiedliche Vergabeverfahren
Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Gattungsarten von Vergabeverfahren (Ausschreibungen). Zum einen Verfahren, die öffentlich bekannt gemacht und in verschiedenen Medien veröffentlicht werden, sogenannte Bekanntmachungsverfahren. Zum anderen Verfahren, bei denen geeignete Bieter (mindestens 3) direkt von der Vergabestelle zur Abgabe eines Angebots eingeladen werden, sogenannte Einladungsverfahren. Wann welches Verfahren angewendet werden muss, ist durch europäische, nationale, länderspezifische und kommunale Vorschriften geregelt.
Bekanntmachungsverfahren sind die „Öffentliche Ausschreibung“ und ab Überschreiten des Schwellenwerts von 221.000. EUR (o. USt.) das „Offene Verfahren“ und das "Nicht offene Verfahren" als europaweite Verfahren. Diese Vergabeverfahren werden im Amtsblatt der Stadt Nürnberg und auf der Bekanntmachungsplattform www.auftraege.bayern.de veröffentlicht (siehe Links am Seitenende). Es steht jedem Bieter frei, hierauf ein entsprechendes Angebot abzugeben.
Einladungsverfahren sind auf nationaler Ebene die „Beschränkte Ausschreibung“ und die „Verhandlungsvergabe“ und im Oberschwellenbereich (EU-weit) das „Verhandlungsverfahren“. Hierauf können nur eingeladene Bieter ein Angebot abgeben.
Verfahren | Nationale Vergabeverfahren | EU-weite Vergabeverfahren |
---|---|---|
Bekanntmachungsverfahren | Öffentliche Ausschreibung | Offenes Verfahren |
Einladungsverfahren | Beschränkte Ausschreibung | Nicht offenes Verfahren |
Einladungsverfahren | Verhandlungsvergabe | Verhandlungsverfahren |
Fehlerquellen bei der Angebotserstellung/ -abgabe
Immer wieder kommt es zu vermeidbaren Fehlern bei der Teilnahme an Vergabeverfahren. Insbesondere müssen Angebote ausgeschlossen werden, die / in denen:
- Nicht unterschrieben sind
- Preispositionen fehlen
- Änderungen an den Vergabeunterlagen durchgeführt wurden (z.B. Streichungen und oder Änderungen in der Leistungsbeschreibung)
- Ungenügende Nachweise vorgelegt wurden
- Nicht rechtzeitig bei der Submissionsstelle eingegangen sind (innerhalb der Angebotsfrist).