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Digitale Schule

Finanzierung und Förderungen

Finanzierung

Die IT-Strategie sah ursprünglich eine Gesamtinvestition in Höhe von 85 Millionen Euro für den Projektzeitraum von 2018 bis 2026 vor, also rund 9,5 Millionen Euro pro Jahr. Dieses Budget ist sowohl für den Ausbau von Netzwerktechnik und Infrastruktur als auch für die Beschaffung von Hard- und Software vorgesehen.

Insbesondere aufgrund der Covid-19-Pandemie mussten die Finanzen überprüft und überarbeitet werden. Einerseits gab es einen veritablen "Digitalisierungsschub", das heißt die Ausstattung sowie die Vernetzungen wurden erheblich beschleunigt; derzeit wird daher ein vorzeitiger Abschluss des Projekts bis Ende 2024 avisiert. Andererseits kamen jedoch neue Themen hinzu, die so nicht eingeplant waren (Leihgeräte für Schülerinnen und Schüler sowie Dienstgeräte für Lehrerinnen und Lehrer); das ursprüngliche Budget wurde entsprechend um die zugehörigen Kosten erhöht.

Der Stadtrat hat entsprechende Mittel bewilligt. Da jedoch schon 2017 diverse Förderprogramme angekündigt waren, galt es von Anfang an, den städtischen Eigenanteil durch Abruf dieser Mittel möglichst zu reduzieren.

    Förderungen

    Der Stand der Förderungen sowie etwaige Probleme im Hinblick auf den Abruf werden in den Berichten an den Stadtrat / den Schulausschuss dargestellt.

    Folgende Förderprogramme sind bereits vorhanden oder wurden angekündigt:


      GWLANR: Glasfaseranbindung

      Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentliche Schulen und Plankrankenhäuser

      Gefördert wird die erstmalige Anbindung von Schulen an das Internet über gigabitfähige und durchgängige Glasfaserleitungen bis zum Hausübergabepunkt (HÜP) am Gebäude. Die Förderung beträgt 80% der zuwendungsfähigen Kosten, maximal jedoch 50.000 Euro je Schule. Das Förderprogramm gilt ab Inkrafttreten am 01.06.2018 bis zum 31.12.2021.

      Die Stadt Nürnberg hat insgesamt fünf Anträge eingereicht; der bayernweit erste Förderbescheid wurde öffentlichkeitswirksam im Rahmen eines Pressetermins am 25.07.2018 vom Heimat- und Finanzminister Albert Füracker überreicht.

      Zwischenzeitlich konnten alle Schulstandorte ans Glasfasernetz angebunden werden, derzeit laufen die letzten Abrechnungen. Aufgrund der hohen Kosten für die Anbindung von Schulen in den äußeren Stadtgebieten wird davon ausgegangen, dass voraussichtlich etwa 50% der Ausgaben durch Zuwendungen refinanziert werden können.


      Digitalbudget: Digitale Endgeräte

      Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bay. StMUK – Digitalbudget für das digitale Klassenzimmer

      Gefördert wurde die digitale Ausstattung der Klassenzimmer; Voraussetzung war, dass die Geräte den Mindestanforderungen des sogenannten Votums des Beraterkreises zur IT-Ausstattung von Schulen entsprechen, die Schulen den Ist-Stand ihrer Ausstattung an die zuständige Stelle (Akademie für Lehrerfortbildung ALP Dillingen) gemeldet und sie ein eigenes Medienkonzept erarbeitet haben. Die Förderung betrug 90% der förderfähigen Ausgaben innerhalb des zugeteilten Maximalbudgets. Das Förderprogramm sollte rückwirkend ab 01.03.2018 für drei Jahre gelten, wurde aber vorzeitig beendet (Grund ist der DigitalPakt).

      Die Stadt Nürnberg hat 2018 den entsprechenden Antrag gestellt und daraufhin ein Digitalbudget in Höhe von rund 4,7 Millionen Euro bewilligt bekommen. Dieses Budget wurde bereits in vollem Umfang genutzt und abgerufen.


      iFU-Budget: Besondere digitale Endgeräte

      Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bay. StMUK – Budget für integrierte Fachunterrichtsräume an berufsqualifizierenden Schulen

      Während das Digitalbudget für alle Schulen im Sachaufwand der Stadt Nürnberg genutzt werden konnte, war das iFU-Budget eine spezifische Ergänzung ausschließlich für die berufsbildenden Schulen. Gefördert wurde die digitale Ausstattung von integrierten Fachunterrichtsräumen (iFU), um Theorie und Praxis effektiv miteinander zu verknüpfen; jedes Projekt wurde bei der zuständigen Regierung pädagogisch geprüft und im Hinblick auf seine Förderfähigkeit eingeschätzt. Die Förderung betrug 90% der förderfähigen Ausgaben innerhalb eines zugeteilten Maximalbudgets, wobei erforderliche bauliche Maßnahmen nur in geringem Umfang gefördert werden können, das heißt der Eigenanteil war entsprechend meist höher. Das Förderprogramm sollte rückwirkend ab 01.03.2018 für drei Jahre gelten, wurde aber vorzeitig beendet (Grund ist der DigitalPakt).

      Die Stadt Nürnberg hat 2018 den entsprechenden Antrag gestellt und daraufhin ein iFU-Budget in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro bewilligt bekommen. Auch dieses Budget wurde bereits in vollem Umfang genutzt und abgerufen.


      DigitalPakt Schule I dBIR: Vernetzung und digitale Ausstattung

      Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bay. StMUK – digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen (dBIR)

      Im sogenannten "DigitalPakt Schule" werden unter anderem die digitale Vernetzung in Schulgebäuden und die digitale Ausstattung von Klassenzimmern und integrierten Fachunterrichtsräumen (iFU) gefördert. Voraussetzung ist, dass die Schulen den Ist-Stand ihrer Ausstattung an die zuständige Stelle (Akademie für Lehrerfortbildung ALP Dillingen) gemeldet und sie ein eigenes Medienkonzept eingereicht haben.

      Die Förderung beträgt bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben innerhalb des zugeteilten Maximalbudgets. Das Förderprogramm gilt rückwirkend ab 17.05.2019 und endet Mitte 2024.

      In Aussicht gestellt wurde ein Höchstbudget von rund 24 Millionen Euro, davon sollen etwa 3 Millionen Euro auf iFU entfallen. Die Fördergelder sollen vollständig beantragt und auch abgerufen werden.

      Die späte Veröffentlichung der Vollzugshinweise sowie der Antragsformulare Ende 2019 und die Klärung zentraler (insbesondere vergaberechtlicher) Fragen haben für Verzögerungen gesorgt. Die Frist zur Antragstellung wurde jedoch verlängert, sodass die Stadt Nürnberg Anträge zum vollumfänglichen Abruf stellen konnte. Da auch zukünftige Maßnahmen vorab beantragt werden mussten und Bedarf besteht, wurden erheblich mehr Mittel beantragt als verfügbar.

      Bislang wurden rund 4 Millionen Euro abgerufen (Stand August 2022).

      2021 wurde eine Fortsetzung der Förderung mit dem DigitalPakt 2.0 angekündigt; aktuell fehlen jedoch genauere Informationen, der Bund klärt derzeit die Gestaltung und Voraussetzungen.


        DigitalPakt Schule II SoLe: Leihgeräte für Schülerinnen und Schüler

        Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bay. StMUK – Sonderbudget Leihgeräte (SoLe)

        Aufgrund der Coronavirus-bedingten Schulschließungen Anfang 2020 und den zu erwartenden weiteren Einschränkungen richtet sich der Fokus verstärkt auf Formen des digitalen Lehrens und Lernens. Dies hat jedoch zur Folge, das Schülerinnen und Schüler ohne eigenes Endgerät möglicherweise "abgehängt" werden könnten.

        Der Bund hat daher zusätzliche Fördergelder in Höhe von rund 500 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Anstelle eines direkten Zuschusses an Erziehungsberechtigte wurden die Gelder jedoch als Ergänzung zum DigitalPakt Schule konzipiert. Die Sachaufwandsträger sollten sich daher um die Beschaffung von Geräten kümmern, welche primär verliehen und, sofern dafür nicht benötigt, sekundär im Unterricht an den Schulen eingesetzt werden sollten.

        Die Mittel wurden in vollem Umfang beantragt und genutzt. Die Stadt Nürnberg hat rund 5,48 Millionen Euro erhalten und, ergänzt um eigene Mittel, Geräte für die Schulen inklusive Zubehör beschafft. Aufgrund der schwierigen Marktlage während der Pandemie hat sich die Auslieferung teils massiv verzögert, zwischenzeitlich sind jedoch rund 11.000 iPads an den Schulen verfügbar.


        DigitalPakt Schule III SoLD: Dienstgeräte für Lehrerinnen und Lehrer

        Richtlinie des des Bay. StMUK zur Corona-bedingten Beschaffung von Lehrerdienstgeräten – Sonderbudget Lehrerdienstgeräte (SoLD)

        Zusätzlich zum Sonderbudget Leihgeräte hatte der Bund weitere 500 Millionen Euro zur Ausstattung der rund 820.000 Lehrkräfte in Deutschland angekündigt, welche wiederum durch bayerische Mittel ergänzt wurden.

        Auch hier sollen die Geräte durch die Sachaufwandsträger zur Ausstattung der Lehrkräfte beschafft werden. Ziel sind mobile Endgeräte, welche in der Schule und auch zuhause genutzt werden können, für rund 2/3 der Lehrkräfte. Es handelt sich hierbei zunächst um eine "Testphase" ohne Rechtsansprüche.

        Die Mittel wurden in vollem Umfang beantragt und genutzt. Die Stadt Nürnberg hat bislang rund 3,14 Millionen Euro erhalten. Dabei wurden diese Zuwendungen um erhebliche Eigenmittel ergänzt - das Nürnberger Konzept sieht vor, nicht nur 2/3 der Lehrkräfte auszustatten, sondern alle städtischen und staatlichen Lehrkräfte mit mindestens 6 Wochenstunden mit einem eigenen Gerät auszustatten; alle anderen sowie sonstiges pädagogisches Personal und Referendare können übergangsweise Geräte aus kleinen schulischen Geräte-Pools nutzen. Das ermöglicht einen vollständigen Umbau des Lehrerarbeitsplatzes in den Schulen, wodurch unter anderem stationäre PCs entfallen können.

        Die Geräte der Erstausstattung wurden in 2022 voll ausgeliefert. Aktuell laufen die organisatorische Nachbereitung sowie Vorbereitungen für das kommende Schuljahr.


        DigitalPakt Schule IV BayARn: IT-Administration

        Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur Bayerischen IT-Administrationsförderung (BayARn)

        Mit der rasant zunehmenden Zahl an Endgeräten und Netzwerken in den Schulen (allein durch die Covid-Sonderprogramme wurden in kurzer Zeit über 16.000 zusätzliche Geräte für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler beschafft!) steigen auch die Anforderungen an Wartung und Support. Eine sinnvolle Nutzung der Geräte ist nur gegeben, wenn diese auch funktionieren!
        Aus diesem Grund hat die Bundesregierung ein weiteres Förderprogramm im Rahmen des DigitalPakt Schule auf den Weg gebracht. Der Freistaat Bayern hat die Fördergelder aus eigenen Mitteln ergänzt, seit August 2021 liegen nun die Förderbedingungen vor.

        Aus den Bundesmitteln steht ein vorgegebenes Maximalbudget in Höhe von rund 2,9 Millionen Euro zur Verfügung; die Landesmittel werden jährlich festgesetzt. Gefördert werden unter anderem Personalkosten für die IT-Administration und Verträge mit Dienstleistern über Wartung und Support.

        Die Stadt Nürnberg nutzt die Mittel vorrangig für neue, dringend benötigte Stellen zur IT-Administration und -Koordination. Mittelanträge und -abrufe laufen.


        DigitalPakt Schule V dBIR regio: Regionale Maßnahmen

        Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bay. StMUK – digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen (dBIR) (Ergänzung 2021)

        Laut Verwaltungsvereinbarung konnten die Länder aus den Mitteln des DigitalPakts auch Gelder für übergreifende Maßnahmen auf Landesebene nutzen; in Bayern zum Beispiel für die BayernCloud Schule. 2021 kündigte der Freistaat an, einen Teil dieser Mittel den Sachaufwandsträgern für sogenannte regionale Maßnahmen zur Verfügung zu stellen.

        Die Stadt Nürnberg ist für insgesamt 140 Schulen an rund 100 Standorten als Sachaufwandsträgerin zuständig; das heißt, dass natürlich auch übergreifende Maßnahmen durchgeführt werden, um die Schullandschaft zu zentralisieren. Für diese Maßnahmen konnten nun weitere Mittel beantragt werden.

        Für zentrale Maßnahmen im Rechenzentrum sowie Maßnahmen zur zentralen Verwaltung von Geräten, zur Einführung eines sogenannten ID-Managements und zentralisierte Serverkapazitäten wurden rund 4,6 Millionen Euro bewilligt. Derzeit laufen die konzeptionellen Arbeiten, danach wird deutlich, welche Maßnahmen in welchem Umfang umgesetzt werden sollen.